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Absichtlich die Ex-Freundin angezündet – oder nur ein Unfall am Gasgrill?

Absichtlich die Ex-Freundin angezündet – oder doch nur ein Unfall am Gasgrill?

Die Vorwürfe an den Mann waren extrem: Er soll seine ehemalige Freundin mit Brennsprit übergossen und angezündet haben. Am Dienstag kam es zum Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten. Doch die Frau konnte den Richter nicht überzeugen.
14.04.2021, 13:20
Raphael Karpf / ch media
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«Danke», murmelte der durchtrainierte, bärtige Deutsche, als der Richter sein Urteil verkündet hatte. Wenige Minuten später, vor den Türen des Gerichtsgebäudes, Schweisstropfen bedeckten noch immer seine Stirn, sagte er: «Ich bin froh, dass es jetzt endlich vorbei ist.»

Jahrelang lebte der Mann in Unsicherheit. Vor dem Bezirksgericht Bremgarten stand er diesen Dienstag, nebst anderer Delikte, auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Die angebliche Tat soll er 2015 begangen haben. «Ich weiss nicht, was die Staatsanwaltschaft so lange gemacht hat», kommentierte der Gerichtspräsident.

Die Vorwürfe waren ungeheuerlich: Der etwas über 30-Jährige soll rund 50 Milliliter Brennsprit über seine damalige Freundin gegossen und sie angezündet haben. Und ein anderes Mal soll er sie mit einem Messer bedroht haben. All dies, um ein Geständnis von ihr zu erzwingen: Sie soll ihn betrogen haben, sei er überzeugt gewesen.

Vorfälle erst nach einem Jahr gemeldet

Die Frau erschien selbst vor Gericht, wo sie die Vorwürfe nochmals wiederholte. Immer wieder hätten die beiden in ihrer Zeit als Paar gestritten, immer wieder sei es um Eifersucht gegangen. Einmal, als es besonders schlimm war, habe sie sich im Bad versteckt und unters Waschbecken gekauert. Dort habe er sie gefunden, ihr Brennsprit über den Kopf gegossen und ihr gesagt, sie solle endlich zugeben, dass sie ihn betrogen habe. Und als er mit einem Feuerzeug herumgefuchtelt habe, sei sie kurz in Brand geraten. Nach wenigen Sekunden habe er sie aber gelöscht – zurück blieben Verbrennungen zweiten Grades am Arm.

Einzig Beweise gab es für die Tat keine. Weder in den Haaren noch auf den Kleidern wurde Brennsprit gefunden. Und die Brandwunde habe sie sich zugezogen, als sie einen Gasgrill mit einem Feuerzeug in Gang bringen wollte und es zu einer Stichflamme gekommen sei, sagte er aus. Es stand Aussage gegen Aussage.

Wieso sie die Vorfälle erst ein Jahr, nachdem sie geschehen sein sollen, gemeldet hätte, wollte der Richter wissen. Und wieso sie danach noch für über ein Jahr mit ihm zusammengewohnt habe. Sie habe Angst gehabt und wollte einfach, «dass nicht wieder etwas passiere», antwortete sie. Und sie habe sich geschämt, hätte damals weder Geld noch einen Job gehabt und auch kaum andere Menschen gekannt. Sie schäme sich dafür, heute würde sie alles anders machen. Als ihr Ex-Freund befragt wurde und aussagte, das alles stimme gar nicht, schüttelte sie nur den Kopf. Zur Urteilsverkündung erschien sie gar nicht mehr.

Ganz ungeschoren kommt der Angeklagte nicht davon

«Ich glaube nicht, dass ihre Beziehung so harmonisch war, wie Sie das heute geschildert haben», sagte der Gerichtspräsident zum Beschuldigten in seinem Urteil. «Aber ich weiss nicht, was wirklich vorgefallen war.» Es sei aber nicht am Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen. Stattdessen müsse seine Schuld bewiesen werden. Und das gelang der Staatsanwaltschaft nicht. In Zweifel für den Angeklagten sprach der Richter den Mann frei.

Ganz ungeschoren kam der Deutsche dann aber doch nicht davon. Für zwei Strassenverkehrsdelikte – zwei Mal war er zu schnell und ohne Führerausweis unterwegs gewesen – wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken verurteilt. Und auch wegen Sachbeschädigung wurde er schuldig gesprochen: Er hatte Habseligkeiten seiner Ex-Freundin, die noch bei ihm rumlagen, als sie schon ausgezogen war, entsorgt.

Auch wenn sein Verteidiger versuchte, ihm eine Strafe für Letzteres mit einem Trick zu ersparen. Es könne nicht von Sachbeschädigung die Rede sein, argumentierte dieser, weil der Beschuldigte die Habseligkeiten nur in Abfallsäcken in einen Container geworfen hatte. «Dadurch geht noch nichts kaputt.» Wenn Sachbeschädigung begangen worden sein soll, dann eher von den Männern der Entsorgungsfirma. Das lies der Richter dann aber nicht gelten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben die Möglichkeit, es weiterzuziehen. (aargauerzeitung.ch)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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mitchfuchs
14.04.2021 22:23registriert Mai 2020
Manchmal kann ich kaum glauben, was ich lese. Übel, dass es sowas gibt.
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