Digital
Schweiz

Threema gewinnt vor Bundesgericht «gegen Überwachungsbehörden»

Threema gewinnt vor Bundesgericht «gegen Überwachungsbehörden»

Der abhörsichere Schweizer Messenger muss keine zusätzlichen Nutzerdaten für den Geheimdienst und staatliche Ermittler erheben.
18.05.2021, 09:4418.05.2021, 12:56
Mehr «Digital»

Der Schweizer Messenger-Anbieter Threema hat vor dem obersten Gericht des Landes einen Sieg gegen das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) errungen.

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz bestätigt, wonach die Threema GmbH nicht als Fernmeldedienstanbieterin im Sinne des BÜPF («Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs») zu betrachten sei, sondern nach wie vor als «Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste».

Was heisst das?

Hätte das EJPD juristisch gesiegt, wäre Threema verpflichtet gewesen, die Nutzerinnen und Nutzer «mit geeigneten Mitteln» zu identifizieren und eine Vorratsdatenspeicherung zu betreiben, wie das Unternehmen mitteilt. Bekanntlich kann Threema, das Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet, auch anonym, ohne Mobilfunknummer, genutzt werden.

Threema schreibt:

«Der Versuch der Behörden, ihren Einflussbereich erheblich auszuweiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzerdaten zu erhalten, ist somit endgültig gescheitert. Dass kein Präzedenzfall zulasten der Privatsphäre geschaffen wurde, ist nicht nur für Internetnutzer beruhigend, sondern auch erfreulich für hiesige Online-Dienste, welche andernfalls mit erheblichem administrativem Mehraufwand und grossen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Mitbewerbern konfrontiert gewesen wären.»
quelle: medienmitteilung threema

watson konnte den Entscheid des Bundesgerichts, der nur den betroffenen Parteien zugestellt wurde, einsehen.

Die Begründung ist noch nicht öffentlich verfügbar. Darin schreiben die höchsten Schweizer Richter:

«Würde allein die Einspeisung von Informationen in eine bestehende Leitungs- oder Funkinfrastruktur für eine Qualifikation als Fernmeldedienstanbieterin genügen, gäbe es zudem faktisch kaum mehr nicht als Fernmeldedienstangebote zu betrachtende Dienste, welche sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen.»

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte Ende 2018 verfügt, die Threema GmbH sei – wie z.B. Swisscom oder Sunrise – als Fernmeldedienstanbieterin einzustufen. Diese Einstufung hätte Threema Überwachungspflichten unterworfen, welche sich nicht «mit der konsequenten Ausrichtung auf den Schutz der Privatsphäre» vereinbaren liessen.

(dsc)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
20 skurrile und lustige Smartphone-Probleme
1 / 21
20 skurrile und lustige Smartphone-Probleme
Das Foto-Problem
bild: imgur

Auf Facebook teilenAuf X teilen
Videoanrufe nach Threema-Art
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
24 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Steasy
18.05.2021 10:28registriert Dezember 2019
Ein gutes Urteil im Sinne der Bevölkerung. Mit dem NDG wurde uns etwas aufgehalst, das der überwiegende Teil der damaligen Ja-Stimmenden nicht einmal im Ansatz verstanden hat.
1814
Melden
Zum Kommentar
avatar
Cpt. Jeppesen
18.05.2021 10:20registriert Juni 2018
Bravo für das Urteil und dass sich die Richter nicht dem Druck nach noch mehr Überwachung beugen. Alleine schon die verdachtsunabhängige die Erhebung der Metadaten einer jeden Verbindung, egal ob Mobile-Phone oder mit dem PC finde ich eine schon zu tief greifende Massnahme. Es nimmt mich Wunder welche Kräfte im EJPD die Ausweitung der Massnahmen vorwärts treiben wollen und wie sich das mit Demokratie und Menschenrechten vertragen soll. Die Überwachung, die wir heute haben, wäre der feuchte Traum eines jeden autoritären Regimes vor 40 Jahren gewesen.
1073
Melden
Zum Kommentar
avatar
-C-
18.05.2021 10:10registriert Februar 2016
Danke!
770
Melden
Zum Kommentar
24
Eklat in der SVP: Christian Imark stellt pikante Forderung an Magdalena Martullo-Blocher
Das ist höchst ungewöhnlich. Energiespezialist Imark greift SVP-Vizepräsidentin Martullo-Blocher offen an. Sein Vorwurf: Mit ihrem Nein zum Stromgesetz gefährde sie langfristige Parteiinteressen.

Auf der einen Seite steht Christian Imark. Der SVP-Nationalrat aus Solothurn brachte am 2021 das CO₂-Gesetz praktisch im Alleingang zum Absturz. Im Februar 2024 reichte er als Mitglied des Initiativkomitees die Blackoutinitiative ein, die neue AKW wieder erlauben will. Und 2023 war er als Vertreter der Energiekommission (Urek) verantwortlich dafür, dass die SVP-Fraktion das Stromgesetz von SVP-Bundesrat Albert Rösti mit 36:18 Stimmen absegnete. Die Volksabstimmung findet am 9. Juni statt.

Zur Story