2010 bis 2015 haben die Konsumentinnen und Konsumenten widerrechtlich Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren bezahlen müssen. Ende Januar zahlt die Gebührenstelle Serafe den ersten Haushalten 50 Franken zurück.
Das für die Entschädigung notwendige Gesetz ist am Freitag in Kraft getreten, wie die Stiftung für Konsumentenschutz mitteilte. Damit gehe ein langer Kampf des Konsumentenschutzes zusammen mit den Westschweizer und Tessiner Partnerorganisationen zu Ende. Insgesamt umfassen die erstrittenen Rückzahlungen 182 Millionen Franken.
Die Rückerstattung zieht Serafe von der ersten Abgaberechnung ab. Das betrifft demnach die Jahres- oder die erste Dreimonatsrechnung. Bis Ende Jahr sollte das für alle gebührenpflichtigen Haushalte erfolgt sein.
Die 50 Franken werden automatisch abgezogen. Selbst aktiv werden müssen die Privat- und Kollektiv-Haushalte nicht. Von der Rückerstattung abgesehen sinken die Radio- und Fernsehgebühren für Privathaushalte 2021 um 30 auf 335 Franken.
Was mit der 50-Franken-Pauschalrückzahlung einfach aussieht, ist Resultat einer veritablen Knacknuss. 2019 löste die Haushaltsabgabe die Empfangsgebühren für angemeldete Personen ab, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte.
Deshalb sind die Haushalte, die in der Zeit der ungerechtfertigten Mehrwertsteuer Gebühren an die damalige Inkassostelle Billag bezahlten, nicht unbedingt identisch mit jenen, welche mit der Rechnung der Serafe eine die Rückerstattung erhalten.
Bundesrat und Parlament wählten schliesslich die vorliegende Lösung, weil sie administrativ einfach und kostengünstig ist. So erhalten die Gebührenpflichtigen ihr Geld ohne Umwege und Papierkrieg zurück. National- und Ständerat verabschiedeten das Gesetz im September 2020 und der Bundesrat setzte es auf den 15. Januar in Kraft.
Für Unternehmen verläuft die Rückzahlung nicht so unbürokratisch wie für Private. Wie das Bakom schreibt, können sie die Rückerstattung bis Ende 2021 mittels Onlineformular beantragen.
Anspruch auf Rückerstattung haben Unternehmen, wenn sie zwischen 2010 und 2015 Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlten und entweder nicht mehrwertsteuerpflichtig waren oder nur einen teilweisen Vorsteuerabzug vornahmen. Sie erhalten die pauschale Rückerstattung von 40 Franken für die Fernseh- und 25 Franken für die Radioempfangsgebühren.
Bei Unternehmen ohne Mehrwertsteuerpflicht hängt die Rückerstattung vom Umfang der geleisteten Zahlungen ab. Auf Antrag können sie auch die pauschale Rückerstattung von 65 Franken in Anspruch nehmen.
Die Rückzahlung ist Resultat eines jahrelangen Seilziehens. Wie der Konsumentenschutz in Erinnerung ruft, verrechnete die ehemalige Erhebungsstelle Billag jahrelang die Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent auf den Gebühren. 2015 befand das Bundesgericht diese Praxis als illegal.
Das Bakom erstattete in der Folge die Beträge aber nicht automatisch zurück. Die Konsumentenschützer beschritten im Namen von 26'000 Gebührenzahlern den Rechtsweg. Das Bundesgericht ordnete im November 2018 in vier Musterfällen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 an. (aeg/sda)
Und was mit den 10 Jahren davor?