Liestal, Bern und zuletzt Altdorf. Zahlreiche Menschen demonstrierten in den vergangenen Wochen gegen die bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Doch während eine Mehrheit der Aktivistinnen und Kritiker zumeist friedlich demonstriert, radikalisiert sich eine kleine Gruppe im Verborgenen mehr und mehr. Militante Massnahmenkritiker organisieren sich etwa über den Messenger-Dienst Telegram.
In einer Gruppe mit den Namen «Der Sturm» rufen knapp 100 User zum Widerstand gegen die Massnahmen des Bundes auf, tauschen Verschwörungstheorien aus und hetzten gegen Virologen, Journalisten und Politiker. Wie der «Sonntags-Blick» Ende März berichtete, versammelt «Der Sturm» Rechtsextreme, QAnon-Fanatiker, aber auch Esoterikerinnen und grüne Impfskeptiker. Gründer und Administrator des Chats ist ein Neonazi, der unter dem Pseudonym «Morpheus» agiert.
Nun hat die St.Galler Staatsanwaltschaft gegen ein Mitglied der Telegram-Gruppe einen Strafbefehl ausgestellt – wegen mehrfacher öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Es handelt sich um einen 49-jährigen Ostschweizer. Der Informatiker hatte etwa in einer Nacht im Januar geschrieben: «Angriff ist die beste Verteidigung.» Was er damit meinte, verdeutlichte der IT-Unternehmer in weiteren Nachrichten, die er nur wenige Minuten nach Mitternacht absetzte.
Später doppelte der Ostschweizer nach: «Bundeshaus besetzen und die Bundesfutzis an einen Stuhl fixieren und kleine kurze Schmerztherapie, das Ganze auf Video und ausstrahlen in der Schweiz.»
Dass der 49-Jährige nicht an gewaltfreien Protestformen interessiert ist, wurde ebenfalls deutlich. «Nein, kein Frieden. Jetzt ist es zu spät. Wir müssen alle aufstehen. Das ist Selbstverteidigung – und am besten nix sagen und das Bundeshaus mit C4 sprengen.» Bei C4 handelt es sich um die Bezeichnung eines chemisch zusammengesetzten und häufig militärisch verwendeten Plastiksprengstoffs. Der Extremist gab auch gleich preis, wie er vorgehen wolle: «Unauffällig im Rollstuhl hinfahren, anschauen, mit Freundin schmusen, C4 setzen, bis rings um das Bundeshaus C4 liegt – dann geht man nach Hause und sprengt.»
Die Staatsanwaltschaft schreibt im Strafbefehl, dass die Nachrichten geeignet waren, den Vorsatz des Adressatenkreises zu Verbrechen oder gewalttätigen Vergehen zu wecken, was der Beschuldigte zumindest in Kauf nahm. Der vorbestrafte 49-Jährige sei deshalb schuldig und eine unbedingte Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Franken, also 5000 Franken insgesamt, aus Sicht der Staatsanwaltschaft angemessen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl in den kommenden Tagen zu einem rechtskräftigen Urteil.
Der Strafbefehl gegen den Extremisten ist schweizweit einer der ersten seiner Art, denn bisher wurden Telegram-Nutzer nur in den wenigsten Fällen von den Strafverfolgungsbehörden belangt. Dies, weil der Messenger-Dienst Nachrichten verschlüsselt und die wahre Identität eines Nutzers geheim bleibt. Wie die Polizei dem Ostschweizer auf die Schliche kam, wird im Strafbefehl nicht beschrieben. Einen Hinweis gibt der 49-Jährige gleich selbst in einer Nachricht: «Problem Nummer eins in dieser Gruppe sind viele Spitzel des Bundes.» Laut «Sonntags-Blick» beobachtet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Machenschaften mit Sorge – inzwischen habe sich auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eingeschaltet. (aargauerzeitung.ch)
Sind nicht mehr von Al-Quida Terroristen zu Unterscheiden.
Nennt man dann Inländischen Terrorismus
die busse hätte ruhig etwas höher ausfallen dürfen. so hoch, dass sich der werte herr wieder seiner arbeit als informatiker zuwenden müsste und keine überschüssige zeit mehr hätte, seinen kranken fantasien nachzuhängen.