Willst du im nahen europäischen Ausland Ferien machen und ist dein Schweizer Pass seit höchstens fünf Jahren abgelaufen, ist das meist nicht weiter tragisch. Zahlreiche Staaten wie beispielsweise Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich oder Spanien haben das Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet und akzeptieren den seit maximal fünf Jahren abgelaufenen Schweizer Pass als gültiges Reisedokument.
Wer eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, für den gelten teilweise unterschiedliche Regeln: So geht ein deutscher Reisepass beispielsweise noch als gültig durch, wenn er weniger als ein Jahr abgelaufen ist, ein italienischer Reisepass hingegen darf gar nicht abgelaufen sein.
Was nun aber, wenn du über kein gültiges Reisedokument, also auch nicht über eine gültige Identitätskarte, verfügst? Dann ist aktuell auch eine Reise in ein europäisches Land eine schlechte Idee. Zumindest innerhalb des Schengen-Raumes kannst du zwar in der Regel reisen, ohne dich an der Grenze ausweisen zu müssen. Allerdings gelten auch hier viele Regeln im Moment nicht so wie üblich.
Liegen ausserordentliche Umstände vor, kann das Land nämlich wieder wie früher die Ausweise aller Reisenden prüfen. Für Dänemark, Finnland, Litauen und Norwegen ist die Coronakrise ein solch aussergewöhnlicher Umstand, weswegen diese Länder die Grenzkontrollen temporär wieder eingeführt haben.
Auch Österreich, Frankreich, Deutschland und Schweden kontrollieren aktuell an einigen Grenzen, wer in ihr Land kommt – allerdings nicht, um die Pandemie einzudämmen, sondern namentlich aufgrund terroristischer Bedrohungen.
Und wenn du ohne Kontrolle über die Grenze geschlüpft bist? Fein raus bist du damit nicht. Denn auch innerhalb des Schengenraumes behält jeder Staat das Recht, im Inland deine Identität zu überprüfen. Soll dein Urlaub also nicht auf einem Polizeiposten enden, ist es doch ratsam, ein gültiges Reisedokument dabeizuhaben.
Zumindest wenn du die Schweizer Staatsbürgerschaft hast, gibt es jedoch auch bei einem lange abgelaufenen Pass oder einer ungültigen Identitätskarte noch einen Notausgang: Selbst wenn das Passbüro über Wochen ausgebucht ist, kannst du einen Notpass beantragen. Diesen stellt die Notpassstelle in der Regel innerhalb eines Arbeitstages aus. Er ist maximal 12 Monate gültig und kostet 100 Franken. Zur Sicherheit solltest du dich dann aber noch an die Vertretung deines Reiselandes in der Schweiz wenden – denn nicht jeder Staat anerkennt den Notpass.
Mehr Antworten auf wichtige Fragen rund um die Coronakrise gibt es hier.