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COVID-19: Was passiert mit den Daten, die das Restaurant von mir aufnimmt?

Ein Eerfassungsblatt fuer Gaestekontake liegt auf, waehrend den Vorbereitungen fuer die Wiedereroeffnung des Restaurant Loescher, am Donnerstag, 7. Mai 2020, in Bern. Nach dem Corona-Lockdown konnen a ...
Ein Erfassungsblatt für Gästekontakte im Restaurant Löscher in Bern.Bild: KEYSTONE
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COVID-19: Was passiert mit den Daten, die das Restaurant von mir aufnimmt?

04.06.2020, 10:1404.06.2020, 11:21
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Ab dem 6. Juni darfst Du Dich wieder mit mehr als drei Freunden im Restaurant treffen – aber nicht alles ist wie vorher: Die Beiz nimmt die Kontaktdaten auf und muss diese auf Anfrage «zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen» der zuständigen kantonalen Behörde weiterleiten. Geht keine solche Anfrage ein, muss das Restaurant Deine Kontaktdaten nach 14 Tagen vernichten.

Fertig freiwillig

Wenn sich mehr als vier Personen zum Essen im Restaurant treffen, darf die Beiz nicht nur, sondern muss die Kontaktdaten von mindestens einer Person der Gruppe aufnehmen: Vorname, Nachname, Telefonnummer. Nimmt das Restaurant die Kontaktdaten nicht auf, droht der verantwortlichen Person eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

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Hilfspolizist spielen darf das Restaurant hingegen nicht: Es darf nicht überprüfen, ob die aufgenommenen Kontaktdaten tatsächlich stimmen. Eine andere Frage ist es allerdings, inwiefern es sinnvoll ist, hier falsche Angaben zu machen.

Identifizierung «ansteckungsverdächtiger» Personen

Das Restaurant bewahrt die Daten während 14 Tagen auf. Es muss dabei genauso sorgfältig vorgehen wie in normalen Zeiten: Die verantwortliche Person der Beiz muss dafür sorgen, dass keine unbefugte Person Zugang zu den Daten hat und sie so beispielsweise anschauen, kopieren oder vernichten kann.

Eine allgemein einsehbare Liste mit den Kontaktdaten der Gäste ist hier entsprechend eher nicht die ideale Lösung. Ebenso sollte das Restaurant darauf achten, dass nur die Angestellten, welche die Kontaktdaten aufnehmen und allenfalls weitergeben müssen, Zugriff auf die Daten haben.

Ist im Zusammenhang mit der Beiz ein COVID-19 Fall aufgetreten, wird die zuständige kantonale Stelle die Kontaktdaten anfordern und die betroffenen Gäste, in dem Verordnungswortlaut die «ansteckungsverdächtigen» Personen, benachrichtigen.

Keine Erweiterung der Kundendatei

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Nimmt das Restaurant Deine Kontaktdaten auf, muss es Dich vorgängig über den Zweck dieser Übung informieren. Ohne COVID-19 Fall innerhalb von 14 Tagen nach Eurem Besuch ist das Restaurant verpflichtet, Deine Kontaktdaten zu löschen.

Was nun aber, wenn Dich plötzliche Werbemails vermuten lassen, dass die Beiz die Gelegenheit ergriffen und seine Kundendatenbank erweitert hat? Das ist nur dann in Ordnung, wenn die Beiz Dir das vorgängig mitgeteilt hat und Du damit einverstanden warst. Ist dem nicht so, kannst Du jederzeit vom Restaurant verlangen, dass es Deine Adresse aus der Datenbank wieder entfernt.

Gotteshäuser sind einen Schritt voraus

Der Datenschutz wirft viele und teilweise komplizierte Fragen auf. Die COVID-19 Regelungen machen das nicht einfacher. Sollte Dein Lieblingsbeizer deswegen offene Fragen haben, kann er sich den Gang in ein Gotteshaus überlegen.

Denn Kirchen, Moscheen und Synagogen haben bereits mehr Erfahrungen mit der Aufnahme der Kontaktdaten: Sie müssen seit dem 28. Mai bei ihren religiösen Veranstaltungen von allen Teilnehmenden die Kontaktdaten erfassen, wenn sie nicht gewährleisten können , dass die Abstandsvorschriften eingehalten werden.

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