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Corona-Quarantäne: Muss mein Chef den vollen Lohn zahlen?

Frau sitzt in Fenster, Quarantäne
Die Zeit in der Quarantäne kann an den Nerven zerren. Bild: shutterstock.com
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Ich bin in Quarantäne. Muss mir mein Chef den vollen Lohn zahlen?

Nein, auch wenn viele Arbeitgeberinnen das glücklicherweise gleichwohl machen: Müssen tun sie es nur im Ausnahmefall.
09.12.2020, 09:3709.12.2020, 09:49
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Wenn du einen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hattest, nun aufgrund einer angeordneten Quarantäne nicht arbeiten kannst und einen Erwerbsausfall erleidest, springt die Erwerbsersatzordnung (EO) ein.

Die EO zahlt dir 80 Prozent deines bisherigen Lohnes aus. Dies jedenfalls dann, wenn du nicht mehr als 7351 Franken im Monat verdienst, denn der Höchstbetrag des EO-Taggeldes beträgt 196 Franken.

«Dass die EO lediglich 80 Prozent des versicherten Lohnes abdeckt, ist für die einen nur frustrierend, für die anderen existenzbedrohend.»

EO deckt bloss 80 Prozent des versicherten Lohnes ab

Dass die EO lediglich 80 Prozent des versicherten Lohnes abdeckt, ist für die einen nur frustrierend, für die anderen existenzbedrohend. Und just diejenigen, die ihre Tätigkeit nicht im Homeoffice ausüben und so in der Quarantäne tatsächlich nicht arbeiten können, haben ohnehin tendenziell einen tieferen Lohn.

Das alles ändert aber nichts daran, dass das EO-Taggeld den Lohn ersetzt, deine Arbeitgeberin also die fehlenden 20 Prozent nicht aus eigener Tasche beisteuern muss.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Lohnfortzahlungspflicht quer in der EO-Landschaft

Bisweilen wird zwar die Ansicht vertreten, wonach die Arbeitgeberin bei einer behördlich angeordneten Quarantäne eine Lohnfortzahlungspflicht gemäss Obligationenrecht habe: Der Arbeitnehmer sei aus Gründen, die in seiner Person liegen, unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert.

Dies steht aber quer in der EO-Landschaft, denn mit einer solchen Begründung müsste deine Arbeitgeberin auch bei Mutter- und ab dem 1. Januar 2021 bei Vaterschaft sowie beim Militärdienst den Fehlbetrag von 20 Prozent ausgleichen. Das machen zwar viele Arbeitgeberinnen, gesetzlich verpflichtet sind sie dazu aber nicht

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Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der du trotz Quarantäne in jedem Fall Anspruch auf den vollen Lohn hast: Dann nämlich, wenn deine Arbeitgeberin dich in ein Risikoland auf Geschäftsreise geschickt hat. Sie wird hier allerdings auch bei der Ausgleichskasse wenig Gehör finden, wenn sie für deinen Lohn einen Erwerbsersatz ausbezahlt haben möchte.

EO direkt bei der Ausgleichskasse beantragen

Überweist dir die Arbeitgeberin nach wie vor den Lohn oder eben 80 Prozent davon, kann sie in der Regel die Entschädigung bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Stellt die Arbeitgeberin während der Quarantänezeit die Lohnzahlungen ein, musst du dich selbst an deine Ausgleichskasse wenden.

Von dieser direkten Anspruchsberechtigung kannst du namentlich auch in einem Fall profitieren, der immer häufiger vorzukommen scheint: Wenn du in Quarantäne, aber negativ getestet bist und die Arbeitgeberin deswegen von dir verlangt, am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Es ist hier für einmal in der Regel – im Gesundheitswesen gelten Ausnahmen – empfehlenswert, der Weisung der Arbeitgeberin nicht Folge zu leisten. Deine Arbeitgeberin kann dir dann zwar kündigen, aber zum einen dürfte diese Kündigung missbräuchlich sein und zum anderen vermeidest du eine Busse, indem du die Quarantäne einhältst.

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Ich war für ein Wochenende in Davos und habe eine kleine Analyse und eine Nummer für euch mitgebracht.

Wer in Zürich jemanden kennenlernen will, so im echten Leben, in einer Bar oder einem Club, ich rede hier nicht von den ganz verrückten Dingen, die nur in Filmen passieren, wo sich Leute am helllichten Tag auf dem Trottoir kreuzen und so verzaubert sind, dass sie umdrehen und einander auf der Stelle ehelichen, nein, ich rede hier vom billigbanalen, promillebedingten Ansprechen an Orten, wo man sich kaum sieht und hört, davon rede ich, und auch das passiert in Zürich nie. Mir nicht, meinen Freundinnen und Freunden nicht und dir ganz bestimmt auch nicht. Ausser vielleicht, du siehst aus wie Jennifer Lawrence. Aber wer sieht schon aus wie Jennifer Lawrence? Eben.

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