Ausschliesslich ein Gericht kann längerfristige Massnahmen wie ein Annäherungs- oder Kontaktverbot erlassen oder die gewalttätige Person aus dem Mietvertrag ausschliessen.
Fühlst du dich zuhause bedroht und rufst deswegen die Polizei, klärt diese an Ort und Stelle ab, ob du akut gefährdet bist. Ist das der Fall, prüft die Polizei eine Wegweisung und setzt diese nötigenfalls unverzüglich durch.
Wie lange der Partner die Wohnung nach der Wegweisung nicht betreten darf, ist kantonal unterschiedlich. Zwar sind die Kantone bundesrechtlich verpflichtet, das Verfahren der sofortigen Wegweisung zu regeln, was sie auch getan haben – aber eben jeder auf seine Art. So lassen beispielsweise die beiden Appenzell und das Tessin eine maximal zehntägige Wegweisung zu, im Aargau oder in Bern kann die polizeilich verfügte Wegweisung bis zu 20 Tagen dauern.
Du kannst dich jederzeit an eine Opferberatungsstelle inner- oder ausserhalb deines Wohnkantons wenden. Die Fachpersonen der Opferberatungsstelle hören dir zu, beraten und unterstützen dich in deinen weiteren Schritten.
Zivilrechtlich passiert nach der Wegweisung nichts, ausser du wirst selbst aktiv und stellst entsprechende Anträge vor Gericht. Wenn du dich für den zivilrechtlichen Weg entscheidest, kannst du etwa beantragen, dass das Gericht deinen Partner für eine längere Zeit aus der Wohnung weist oder es den Mietvertrag auf dich allein überträgt. Diese Massnahmen sind üblich im Eheschutz- bzw. Scheidungsverfahren, insbesondere wenn du mit deinen Kindern zusammenlebst. Bist du mit deinem Partner nicht verheiratet, erlässt das Gericht diese Massnahme jedoch nur selten. Häufiger kommen gerichtlich verfügte Annäherungs- und Kontaktverbote vor.
Was nach einem hilfreichen Strauss an Schutzmassnahmen aussieht, hat tatsächlich mehrere Haken. Diese zeigen sich bereits bei der gerichtlichen Ausweisung, die möglicherweise zu spät kommt – da es in der Praxis durchaus vorkommen kann, dass die polizeiliche Wegweisung bereits abgelaufen und dein Partner wieder in die Wohnung zurückgekehrt ist, obwohl du den Antrag auf eine zivilgerichtliche Ausweisung noch gar nicht stellen konntest. Abgesehen davon ist es gerade in deiner Situation nicht einfach, an einem Zivilverfahren teilzunehmen, Anträge zu stellen oder Beweise vorzulegen.
Die Opferberatungsstelle kann dir auch hier zur Seite stehen. Selbst mit einer guten Beratung ist ein Gerichtsverfahren allerdings nicht ohne und es ist in der Regel ratsam, eine Anwältin beizuziehen. Diese kostet, hingegen erhebt das Gericht seit dem 1. Juli 2020 bei zivilrechtlichen Verfahren wegen häuslicher Gewalt keine Gerichtskosten mehr, womit ein wichtiges Hindernis für ein Gerichtsverfahren weggefallen ist.
Wie bitte was?! Klar, es gibt Sätze, die man missverstehen kann. Allerdings gibt es auch welche, die man zwangsläufig missverstehen muss.
Wenn er dies nicht getan hätte, sässe er höchstwahrscheinlich im Gefängnis und könnte meinen Neffen nie mehr sehen. Er hat nach ZWEI JAHREN!! dann endlich auch das 100%ige Sorgerecht erhalten.
Liebe junge Männer lasst euch nicht gefallen, gebissen, geschlagen, psychisch misshandelt zu werden. Entfernt euch von der Täterin. Gesellschaftliche Tabus egal.
Angenommen, ein Mann hat eine schlagende Partnerin und ruft deshalb die Polizei...
Kaum vorstellbar, dass die Polizei dann die Wegweisung der Frau verfügt. Der Mann kann sich ja wehren.
Wehrt er sich aber, läuft er Gefahr, dass die Polizei alsbald ihn weg weist.
Und in der Statistik haben wir dann eine gewalttätige Person (flüster: Mann) mehr.
Ganz nebenbei: Ich glaube, die Statistiken über gewalttätige Frauen stimmen nicht...