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Rückforderung Deutsche Mehrwertsteuer: Wie schnell muss ich handeln?

Shoppers get their VAT refunded at the shopping center Lago in Constance, Germany, pictured on September 3, 2011. (KEYSTONE/Martin Ruetschi)

Leute lassen sich im Einkaufszentrum Lago in Konstanz, Deu ...
Wie lange bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?Bild: KEYSTONE
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«Wie viel Zeit habe ich für die Rückforderung der deutschen Mehrwertsteuer?»

Mike (29): «Ich habe gelesen, dass die Einlösefrist für die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Deutschland 4 Jahre beträgt. Nun hat sich ein Geschäft in Konstanz geweigert, mir trotz abgestempeltem Ausfuhrschein die MwSt zurückzuerstatten, weil der Kauf länger als ein Jahr her ist. Ist das rechtens?»
13.03.2020, 09:4613.03.2020, 17:22
Leo Hug / Comparis
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Lieber Mike

Es gibt tatsächlich Mehrwertsteuer-Rückerstattungsunternehmen, die mit einer mehrjährigen Einlöse-Frist arbeiten, «Global Blue» bietet zum Beispiel für Einkäufe in Deutschland eine vierjährige Frist an. Tax-Free-Dienstleister haben zwar den Vorteil, dass bei ihnen längere Fristen gelten, sie arbeiten jedoch nicht gratis. Ihre Preise sind zum Teil beachtlich. Die lukrativere aber in der Regel deutlich kurzfristigere Variante ist die Abgabe des vom Zoll abgestempelten Ausfuhrscheins beim nächsten Einkauf im betreffenden Geschäft.

Die Detailhändler entscheiden selbst

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Viele Detailhändler nehmen den Ausfuhrschein ohne weiteres entgegen und zahlen bei dieser Gelegenheit die Mehrwertsteuer aus. Das ist eine sympathische und effiziente Form der Kundenbindung. Eine Verpflichtung zu dieser Dienstleistung gibt es aber nicht. Informiere dich darum schon beim Einkauf über die Handhabung der Mehrwertsteuer. Und falls du in absehbarer Zeit keinen neuen Besuch in diesem Geschäft beabsichtigst: Erkundige dich, ob es mit einem Tax-Free-Dienstleister zusammenarbeitet.

Keine rechtliche Rückerstattungsfrist

Rein rechtlich gibt es bei den Fristen nur eine Einschränkung: Die Ausfuhr und das Abstempeln muss innert drei Monaten nach dem Kauf erfolgen. Gemäss Auskünften des Deutschen Zollamts liegt es im Ermessen des betreffenden Detailhändlers, wie lange er den abgestempelten Ausfuhrschein entgegennehmen will. Die Weigerung, nach über einem Jahr das Rückerstattungsformular entgegen zu nehmen, kann also durchaus rechtens sein. Hake darum schon beim Kauf nach, falls eine entsprechende Information auf dem Ausfuhrschein des betreffenden Händlers fehlt.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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f303
13.03.2020 11:23registriert Februar 2014
Schaut es vielleicht einmal so an: Die MwSt. wird z.B. auch zum Erhalt der öffentlichen Infrastruktur verwendet, die ihr bei eurem Einkauf nutzt, bezahlt die Ordnungskräfte die den entspannten Geschäftsgang ermöglichen, etc.

Ihr habt schon günstig eingekauft. Lasst es doch wenigstens bei kleineren Beträgen dabei und seht es als Beitrag an die Möglichkeit auch in Zukunft noch günstig dort einzukaufen. Spart euch, dem Zoll, dem Händler und dem Amt den Aufwand. Seid etwas entspannter und grosszügiger.

Damit wäre wirklich allen gedient und die paar Euro machen euch nicht wirklich ärmer.
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henkos
13.03.2020 10:06registriert August 2016
Ich glaube, was noch gesagt sein muss, weil es den meisten nicht klar ist: Die Rückerstattung der MWST durch die Händler ist ein komplett freiwilliger Service der deutschen Händler.
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