Lieber Mike
Es gibt tatsächlich Mehrwertsteuer-Rückerstattungsunternehmen, die mit einer mehrjährigen Einlöse-Frist arbeiten, «Global Blue» bietet zum Beispiel für Einkäufe in Deutschland eine vierjährige Frist an. Tax-Free-Dienstleister haben zwar den Vorteil, dass bei ihnen längere Fristen gelten, sie arbeiten jedoch nicht gratis. Ihre Preise sind zum Teil beachtlich. Die lukrativere aber in der Regel deutlich kurzfristigere Variante ist die Abgabe des vom Zoll abgestempelten Ausfuhrscheins beim nächsten Einkauf im betreffenden Geschäft.
Viele Detailhändler nehmen den Ausfuhrschein ohne weiteres entgegen und zahlen bei dieser Gelegenheit die Mehrwertsteuer aus. Das ist eine sympathische und effiziente Form der Kundenbindung. Eine Verpflichtung zu dieser Dienstleistung gibt es aber nicht. Informiere dich darum schon beim Einkauf über die Handhabung der Mehrwertsteuer. Und falls du in absehbarer Zeit keinen neuen Besuch in diesem Geschäft beabsichtigst: Erkundige dich, ob es mit einem Tax-Free-Dienstleister zusammenarbeitet.
Rein rechtlich gibt es bei den Fristen nur eine Einschränkung: Die Ausfuhr und das Abstempeln muss innert drei Monaten nach dem Kauf erfolgen. Gemäss Auskünften des Deutschen Zollamts liegt es im Ermessen des betreffenden Detailhändlers, wie lange er den abgestempelten Ausfuhrschein entgegennehmen will. Die Weigerung, nach über einem Jahr das Rückerstattungsformular entgegen zu nehmen, kann also durchaus rechtens sein. Hake darum schon beim Kauf nach, falls eine entsprechende Information auf dem Ausfuhrschein des betreffenden Händlers fehlt.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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Ihr habt schon günstig eingekauft. Lasst es doch wenigstens bei kleineren Beträgen dabei und seht es als Beitrag an die Möglichkeit auch in Zukunft noch günstig dort einzukaufen. Spart euch, dem Zoll, dem Händler und dem Amt den Aufwand. Seid etwas entspannter und grosszügiger.
Damit wäre wirklich allen gedient und die paar Euro machen euch nicht wirklich ärmer.