Lieber Antonio
Reisen ins Ausland sind derzeit ohnehin kaum möglich. Das touristische Angebot dürfte selbst bei erlaubter Einreise ins Zielland noch länger eingeschränkt bleiben – da vergeht einem verständlicherweise die Lust aufs Reisen.
Allerdings: Reiseversicherungen sind auch für Ferien innerhalb der Schweiz gültig. Kannst du etwa die Wellness-Ferien am Genfersee wegen Unfall, Krankheit oder plötzlichem Jobverlust nicht antreten, übernimmt die Versicherung normalerweise die Annullationskosten. Die Beibehaltung einer Reiseversicherung ergibt Sinn, wenn du teure Reisen buchst oder mehrmals pro Jahr verreist. Das gilt auch für Ferien im Inland.
Eine Jahresreiseversicherung gilt normalerweise für ein Jahr und erneuert sich automatisch. Warte deshalb nicht bis zur letzten Minute mit der Kündigung. Sie muss spätestens vor Ablauf der Kündigungsfrist – in der Regel drei Monate – bei der Versicherung eintreffen. Achtung: Dabei gilt nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum. Am besten, du machst das per Einschreiben. Verpasst du den Termin, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Reiseversicherung auch ausserterminlich auflösen, falls es zu einem Schaden gekommen sein sollte. Als Versicherungsnehmer musst du spätestens innert 14 Tagen nachdem du die Auszahlung der Entschädigung erhalten hast, beziehungsweise von der Versicherungsleistung erfährst, kündigen. Deine Reiseversicherung ist nach dem Eintreffen der Kündigung noch 14 Tage gültig.
Übrigens: Reiseversicherungen müssen nicht zwingend für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden. Du kannst auch nur eine Versicherung für einen bestimmten Zeitraum lösen. Das ist mitunter günstiger als eine Jahresreiseversicherung. Zahlst du deine Reise mit der Kreditkarte, bist du eventuell auch ausreichend gedeckt. Ein Blick in das Kleingedruckte bleibt dir hier nicht erspart.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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