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«Eine Dachlawine hat mein Autodach eingedrückt»

HANDOUT - Die zerstoerte Widschutzscheibe eines Autos, welches von einer Dachlawine getroffen wurde, am Samstag, 1. Februar 2014, bei San Bernardino. Am spaeten Samstagnachmittag ist beim Nordportal d ...
Bild: KANTONSPOLIZEI GR
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«Eine Dachlawine hat mein Autodach eingedrückt. Wer bezahlt den Schaden?»

Larissa (25): «Mein Autodach wurde von einer Dachlawine eingedrückt. Übernimmt nun der Hauseigentümer oder meine Kaskoversicherung den Schaden?»
15.02.2019, 13:5415.02.2019, 14:17
Frédéric Papp, comparis.ch
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Liebe Larissa

Es kommt in erster Linie auf den Auslöser des Schadens an. Bei einem Schaden infolge eines Schneesturms handelt es sich um ein sogenanntes Elementarereignis – auch bekannt als höhere Gewalt. Solche Ereignisse können trotz äusserster Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden. Hier ist der Besitzer der Immobilie nicht haftpflichtig. Stattdessen übernimmt – falls vorhanden – deine Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden am Auto (mehr Informationen hier).

Schneefänger bei grosser Dachneigung nötig

Bei starkem nächtlichen Schneefall kann man vom Hauseigentümer nicht erwarten, dass er früh morgens das Dach bereits freigeschaufelt hat. Deshalb sollte das Dach mit Schneefängern versehen sein. Dächer mit einem starken Neigungswinkel stellen eine Gefahr für Parkplätze oder Passanten dar und müssen mit solchen ausgerüstet sein. Bei fehlenden Schneefängern muss in der Regel der Hauseigentümer für den Schaden aufkommen.

Bei sichtbarer Gefahr muss sich Autofahrer in Acht nehmen

Hättest du beim Parkieren die Gefahr eines Schneerutsches vom Dach erkennen können, sieht es anders aus. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Schnee schon weit über den Dachrand hinausragt. Manche Hauseigentümer bringen zudem Warnschilder an oder zäunen die gefährdeten Stellen mit Warnstangen ab. Hier stehen seine Chancen gut, dass der Hauseigentümer von seiner Haftpflicht ganz entlastet wird.

Hauseigentümer haftet für Dachlawine bei Tauwetter

Bei einer sich wegen Tauwetters lösenden Dachlawine steht in der Regel der Hauseigentümer in der Schuld. Denn der Schaden hätte vermieden werden können, wenn die Dachlawine frühzeitig entschärft worden wäre. Hat der Hauseigentümer seine Pflicht versäumt und auch sonst keine Vorsichtsmassnahmen getroffen, haftet er mit seinem Privatvermögen. Üblicherweise sind Hauseigentümer durch eine Privathaftplicht- beziehungsweise Gebäudehaftpflichtversicherung gegen finanzielle Forderungen abgesichert.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Regress auf Hauseigentümer

Die Schadenabwicklung läuft normalerweise wie folgt ab: Zuerst übernimmt deine Teilkaskoversicherung den Schaden am Auto. Im Anschluss nimmt sie Regress auf den Hauseigentümer beziehungsweise auf seine Haftpflichtversicherung.

Schwieriger wird es, wenn du keine Teil- oder Vollkaskoversicherung hast. Dann musst du den Hausbesitzer direkt belangen und ihn überzeugen, dass er den Schadenfall seiner Haftpflicht meldet. Wichtig ist, dass du den Schaden möglichst genau dokumentierst. Namen und Adressen von Zeugen sowie Fotos sind dabei hilfreich.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Das kommt dabei raus, wenn Nico Schneeketten montiert

Video: watson

Die Wucht und Pracht des Schnees in 28 Bildern

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Die Wucht und Pracht des Schnees in 28 Bildern
Zürich am 10. Januar 2019.
quelle: epa/keystone / walter bieri
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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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fidget
15.02.2019 15:30registriert Dezember 2018
Wir hatten mal das Thema "Schneestopper" an einer Eigentümerversammlung (Stockwerkeigentum). Die Offerte für das ganze Dach lag bei rund 10'000.- . Wir haben uns dann gemeinsam dagegen entschieden. Die allfälligen Schneemengen bei uns (Region Basel) sind sehr überschaubar. Kosten/Nutzen stand daher in keinem guten Verhältnis. Gäbe es mal eine prekäre Lage, können wir immer noch die Parkplätze vor dem Haus absperren. Und dann kommt noch gesunder Menschenverstand dazu, dass man sein Auto bei Tauwetter nicht in der Falllinie der Dachlawine abstellen sollte.
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Antworten auf eure Fragen
In der Kommentarspalte wurde mehr Ehrlichkeit gewünscht. Euer Wunsch sei mir Befehl.

Ich habe es euch schon einmal gestehen müssen. Ich tu es wieder. Ich lese eure Kommentare. Nicht immer alle. Nicht immer sofort. Aber ich lese sie. Und ich nehme sie ernst. Wirklich. Sehr, sehr ernst. Ausser diejenigen, die ständig meine Absetzung verlangen. Leute, Leute, meint ihr, wenn diese Texte nicht gelesen würden, wäre das nicht schon längst passiert? Eben. Da müsst ihr durch. Da muss ich durch. Wir schaffen das. Gemeinsam!

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