Liebe Larissa
Es kommt in erster Linie auf den Auslöser des Schadens an. Bei einem Schaden infolge eines Schneesturms handelt es sich um ein sogenanntes Elementarereignis – auch bekannt als höhere Gewalt. Solche Ereignisse können trotz äusserster Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden. Hier ist der Besitzer der Immobilie nicht haftpflichtig. Stattdessen übernimmt – falls vorhanden – deine Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden am Auto (mehr Informationen hier).
Bei starkem nächtlichen Schneefall kann man vom Hauseigentümer nicht erwarten, dass er früh morgens das Dach bereits freigeschaufelt hat. Deshalb sollte das Dach mit Schneefängern versehen sein. Dächer mit einem starken Neigungswinkel stellen eine Gefahr für Parkplätze oder Passanten dar und müssen mit solchen ausgerüstet sein. Bei fehlenden Schneefängern muss in der Regel der Hauseigentümer für den Schaden aufkommen.
Hättest du beim Parkieren die Gefahr eines Schneerutsches vom Dach erkennen können, sieht es anders aus. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Schnee schon weit über den Dachrand hinausragt. Manche Hauseigentümer bringen zudem Warnschilder an oder zäunen die gefährdeten Stellen mit Warnstangen ab. Hier stehen seine Chancen gut, dass der Hauseigentümer von seiner Haftpflicht ganz entlastet wird.
Bei einer sich wegen Tauwetters lösenden Dachlawine steht in der Regel der Hauseigentümer in der Schuld. Denn der Schaden hätte vermieden werden können, wenn die Dachlawine frühzeitig entschärft worden wäre. Hat der Hauseigentümer seine Pflicht versäumt und auch sonst keine Vorsichtsmassnahmen getroffen, haftet er mit seinem Privatvermögen. Üblicherweise sind Hauseigentümer durch eine Privathaftplicht- beziehungsweise Gebäudehaftpflichtversicherung gegen finanzielle Forderungen abgesichert.
Die Schadenabwicklung läuft normalerweise wie folgt ab: Zuerst übernimmt deine Teilkaskoversicherung den Schaden am Auto. Im Anschluss nimmt sie Regress auf den Hauseigentümer beziehungsweise auf seine Haftpflichtversicherung.
Schwieriger wird es, wenn du keine Teil- oder Vollkaskoversicherung hast. Dann musst du den Hausbesitzer direkt belangen und ihn überzeugen, dass er den Schadenfall seiner Haftpflicht meldet. Wichtig ist, dass du den Schaden möglichst genau dokumentierst. Namen und Adressen von Zeugen sowie Fotos sind dabei hilfreich.
Viele Grüsse von Comparis.ch