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«Wie beeinflusst das Coronavirus meinen geplanten Umzug?»

THEMENBILD ZU SDA-HINTERGRUND WOHNUNGSSUCHE --- Auszug aus einer Wohnung aus der Rossbergstrasse in Zuerich, aufgenommen am 30. Maerz 2012. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Ein Umzug unter speziellen Vorzeichen?Bild: KEYSTONE
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«Wie beeinflusst das Coronavirus meinen geplanten Umzug?»

Erika (67):«Wie beeinflusst das Coronavirus meinen geplanten Umzug? Darf man überhaupt noch umziehen?»
20.03.2020, 09:3821.03.2020, 17:56
Frédéric Papp / Comparis
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Liebe Erika

Umzugs- und Reinigungsunternehmen dürfen aktuell noch arbeiten. Dein Umzug mit einem professionellen Zügelunternehmen kann somit wie geplant stattfinden. Das gilt auch für privat organisierte Umzüge. Die derzeit gültigen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) müssen unbedingt eingehalten werden. Das heisst: Mindestabstand 2 Meter, Hände regelmässig waschen oder desinfizieren, grössere Menschenansammlungen vermeiden und Übertragungsketten unterbrechen.

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Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Diverse Umzugsfirmen begutachten vor dem vereinbarten Zügeltag den alten Wohnort des Auftraggebers. Die Kosten lassen sich vor Ort besser abschätzen. Bitte beachte: Du gehörst mit 67 zur Risikogruppe. Es wäre besser, wenn nicht du, sondern ein nicht zur Risikogruppe zählendes Familienmitglied beim Besuch anwesend ist. Das gilt auch für den Zügeltag selber.

Planst du für die Endreinigung der Wohnung, ein Reinigungsunternehmen zu engagieren? Achte dabei auf eine Abnahmegarantie. Die Reinigungsfirma übernimmt dann die Verantwortung, dass alle von der Verwaltung geforderten Kriterien erfüllt sind.

Bei allgemeiner Ausgangssperre sofort reagieren

Anders sieht es bei einer behördlichen Ausgangssperre aus. Bei einer solchen braucht es explizit eine Ausnahmebewilligung für den Umzug, sofern Umzüge nicht explizit von der Ausgangssperre ausgenommen sind. Bei Unklarheiten gibt die Polizei Auskunft.

Ist der Umzug verboten, musst du umgehend mit den Vermietern der alten und der neuen Wohnung Kontakt aufnehmen und eine Übergangslösung aushandeln. Das gibt schon mal Planungssicherheit für eine gewisse Zeit. Gesetzt der Fall, ein Umzugsunternehmen kann aufgrund des behördlichen Verbots die Leistung nicht erbringen, musst du die Rechnung nicht bezahlen. Am besten nimmst du mit der Zügelfirma Kontakt auf und verschiebst den Umzug auf ein späteres Datum.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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6 Kommentare
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c_meier
20.03.2020 10:06registriert März 2015
Problem ist dann einfach, wenn die aktuelle Wohnung auf den 1. April 2020 bereits an einen neuen Mieter weitervermietet wurde, dann ist eine Verschiebung des Kündigungsdatums schwierig

und dieser neue Mieter seine alte Wohnung auch gekündigt hat usw...
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