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«Muss ich den Sprung im Waschbecken bezahlen, wenn ich ausziehe?»

Bei einem Sprung in der Schüssel musst du für den Schaden aufkommen – es gibt aber einiges zu beachten.
Bei einem Sprung in der Schüssel musst du für den Schaden aufkommen – es gibt aber einiges zu beachten. Bild: shutterstock.com
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«Muss ich den Sprung im Waschbecken bezahlen, wenn ich ausziehe?»

Julie (29): «Ich ziehe Ende Monat aus meiner Mietwohnung aus. Während meiner Mietzeit ist mir eine Parfümflasche ins Waschbecken im Bad gefallen, und es hat einen Sprung bekommen. Muss ich diesen Schaden aus der Mietkaution bezahlen?»
26.07.2019, 11:03
Frédéric Papp, / Comparis
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Liebe Julie,

Die unangenehme Antwort vorneweg: Ja, du musst für den Schaden aufkommen. Der Sprung im Lavabo ist ein Schaden, der über die normale Abnützung hinausgeht. Zu letzteren zählen beispielsweise auch verkritzelte Tapeten oder Risse im Parkett

Die gute Nachricht: Du haftest nicht für den Neupreis des Lavabos, sondern nur für den Zeitwert. Was heisst das? Jede Mietsache hat eine bestimmte Lebensdauer. Beim Lavabo beträgt sie 35 Jahre. Ist das Lavabo beispielsweise 20 Jahre alt, musst du lediglich für drei Siebtel des Lavabos geradestehen. Das wären bei einem Neupreis von 700 Franken noch 300 Franken. Ist die Lebensdauer des Lavabos abgelaufen, musst du gar nichts mehr bezahlen.

Der Vermieter darf für die Behebung des Schadens nur mit deiner Zustimmung bei der Bank den betreffenden Betrag vom Mietzinskautionskonto beziehen.

Schaden der Privathaftpflichtversicherung melden

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Die Kosten für das ramponierte Lavabo musst du nicht aus dem eigenen Sack bezahlen, wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast. Diese deckt grundsätzlich plötzliche und unfallmässig verursachte Mieterschäden abzüglich eines Selbstbehalts. Den genauen Deckungsumfang entnimmst du aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Melde den Schaden bereits vor der Wohnungsübergabe deiner Versicherung. Sie kann so den Schaden rechtzeitig begutachten oder jemanden zur Wohnungsabgabe vorbeischicken.

Schäden genau protokollieren

Im Wohnungsabnahmeprotokoll wird der Schaden des Lavabos und allfällige weitere Schäden festgehalten. Gerechtfertigte Schäden sollten möglichst genau beschrieben, fotografiert und die geschätzte Summe für die Kosten der Mängelbehebung im Wohnungsabnahmeprotokoll festgehalten werden. Stellen sich im Nachhinein grössere Abweichungen heraus, muss der Vermieter diese ausreichend begründen.

Ins Wohnungsabnahmeprotokoll gehören nur Schäden, die du auch wirklich verursacht hast. Kleinere, durch alltägliche Benutzung entstandene Schäden, muss der Vermieter beheben.

Nicht vorschnell unterschreiben

Bist du mit deinem Vermieter bezüglich der Schäden uneins, kannst du die Herausgabe des Übernahmeprotokolls des vorangegangenen Mietverhältnisses verlangen. Ist ein beanstandeter Mangel bereits vermerkt, kannst du dafür nicht belangt werden.

Grundsätzlich gilt: Unterschreibe im Zweifelsfall das Protokoll nicht. Es besteht keine Pflicht zur Unterschrift. Gemäss Mietrecht muss der Vermieter nachweisen, dass ein Schaden während der Mietdauer entstanden ist. Weigert sich der Vermieter die Wohnung abzunehmen, kannst du ihm die Schlüssel per eingeschriebenem Brief zurücksenden.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Loeffel
26.07.2019 18:46registriert Oktober 2016
Hab den Titel etwas zu schnell gelesen und mich dann gewundert, wer um Himmelswillen „einen Sprung“ ins Waschbecken macht und dann auch noch erstaunt ist, dass er für Schäden dieser fiesen Badezimmerarschbombe aufkommen muss.
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El Vals del Obrero
26.07.2019 18:49registriert Mai 2016
Ein Fall den ich hatte:

Auszug aus Wohnung in grossem Wohnblock. Es stand Totalrenovation von Küche und Bad an. Alles inklusive Verputz bis auf die nackten Ziegelsteine oder Beton wurde komplett entfernt, wie ich schon bei Nachbarn, bei denen früher angefangen wurde, sah.

Entsprechend verzichtete ich auf mehr als oberflächliche Reinigung dieser Räume.

Resultat: 1000 Franken, da nicht gereinigt. Egal ob eh alles rausgerissen wird,es steht im Vertrag,dass es gereinigt sein muss.Was rechtlich ja auch völlig stimmt.

Nach ca 10 Min. Diskussion konnte ich den Wohnungsabnehmer zum Glück umstimmen
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Ruffy
26.07.2019 11:47registriert Januar 2015
Unbedingt deiner Privathaftpflicht melden!
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