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«Online-Shopping: Muss ich zahlen, obwohl meine Ware hängen bleibt?»

Ein Postbote auf Liefertour in Bern. Mit Kontingenten für die 100 grössten Auftraggeber will die Post den Kollaps des Verarbeitungs- und Zustellungssystems verhindern. (Archivbild)
Gut ausgelastet im Moment: Paket-Lieferdienste.Bild: KEYSTONE
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«Online-Shopping: Muss ich zahlen, obwohl meine Ware hängen bleibt?»

Mony (34): «Ich habe verschiedene Artikel im Internet bestellt. Bislang ist aber noch nichts bei mir angekommen, weil wegen der Corona-Pandemie die Lieferung verzögert ist. Muss ich trotzdem zahlen?»
17.04.2020, 09:58
michael kuhn / Comparis
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Liebe Mony

Im Laden ist es klar: Du nimmst dir die Ware vom Regal und zahlst sie an der Kasse. Für online bestellte Artikel gilt diese Regel so nicht. Hier muss der Verkäufer nur beweisen, dass er deinen Auftrag korrekt ausgeführt und das Paket am richtigen Ort ausgeliefert hat.

Damit ist jedoch nicht dein Briefkasten oder deine Wohnungstüre gemeint. Wenn der Verkäufer nämlich die bestellten Artikel einem Spediteur oder der Post zum Transport übergeben hat, hat er seinen Teil des Vertrags erfüllt gemäss OR Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2.

Post haftet nicht für Corona-Verzögerungen

Kann der Verkäufer also belegen, dass er die georderten Artikel zum Beispiel der Post übergeben hat, musst du die Rechnung bezahlen. Das kleine Restrisiko, dass die Waren auf dem Weg zu dir verlorengehen, trägst du. Ausser in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist das anders geregelt.

Den Schaden von verloren gegangenen Artikeln kannst du in der Regel nicht auf den Spediteur abwälzen. Zwar haftet beispielsweise die Post auch für nicht eingeschriebene Paketsendungen bis maximal 500 Franken. Dies aber nur, wenn das Paket nicht korrekt zugestellt wurde.

Aber bei«höherer Gewalt» haftet die Post ausdrücklich nicht. Und die gegenwärtige Corona-Krise ist höhere Gewalt. Zudem haftet die Post auch nicht für Folgeschäden, verdorbene oder verschmutzte Waren, beschädigte Verpackungen und entgangenen Gewinn.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Bei Bestellungen mit einem Warenwert von über 500 Franken kann es deshalb sinnvoll sein, den Transport bzw. den Versand zu versichern.

Expresslieferungen für dringende Fälle

In Zeiten der Corona-Pandemie wird in der Schweiz so viel online bestellt wie noch nie. Die Auslieferung der Waren kann sich deshalb um einige Tage bis zu mehrere Wochen verzögern. Auch diese Wartezeit entbindet dich nicht davon, den Kaufpreis zu bezahlen.

Für dringend benötigte Güter empfehle ich dir deshalb die oftmals angebotene Option «Express»-, «Sofort-», oder «Eil-Lieferung» zu wählen. Diese ist zwar teurer als der normale Versand, dafür erhältst du deine Waren aber auch rascher.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Fragen? Fragen!

Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!

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Momente, in denen der Pöstler einfach zu weit gegangen ist
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Momente, in denen der Pöstler einfach zu weit gegangen ist
bild: via slyced

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Die Schweizer lieben Online-Shopping während der Arbeitszeit
Video: srf
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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Alnothur
17.04.2020 12:11registriert April 2014
Meine Güte, diese First-World-Probleme, die manche Leute haben...
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