Lieber Silvio,
Zuerst muss die Art des Schadens geklärt sein. Handelt es sich um einen technischen oder einen wirtschaftlichen Totalschaden? Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur in der Regel nicht mehr möglich. Anders bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert oder einen bestimmten prozentualen Anteil des Zeitwertes deines Fahrzeuges übersteigen. In einer solchen Situation ist eine Reparatur des Autos grundsätzlich möglich.
Deine Versicherung wird dir in einem solchen Fall möglicherweise nicht die vollen Reparaturkosten vergüten. Sie bezahlt dir maximal die Summe, die sie dir auch bei einem Totalschaden vergütet hätte. Davon wird in der Regel noch einen Betrag in Abzug gebracht. In deinem Fall für möglicherweise bestehende Vorschäden sowie für das Autowrack. Falls nun die Reparaturkosten über der finalen Totalschaden-Auszahlung liegen, musst du für die Differenz selber aufkommen.
Übrigens: ist diese Differenz nicht allzu hoch, suche das Gespräch mit deinem Garagisten oder dem Versicherer. Möglicherweise zeigen sie sich kulant und erlassen dir die Differenz.
Hast du dich beim Lesen des oberen Abschnittes gefragt, wieso dir die Versicherung einen bestimmten Betrag fürs Autowrack abzieht? Der Grund dafür liegt beim Ausfall des Weiterverkaufs des Autowracks. Denn im Normalfall geht das Fahrzeugwrack bei Totalschaden-Auszahlung in die Hände des Versicherers über. Dieser verkauft das Wrack möglichst gewinnbringend auf sogenannten Restwertbörsen. Da er dein Auto nicht auf dieser Plattform anbieten kann, musst du dafür aufkommen. Details dazu findest du in den AVBs unter Totalschaden.
Bevor du dich definitiv für eine Reparatur entscheidest, setze dich mit einem Fachmann in Verbindung, wie etwa mit deinem persönlichen Garagisten. Kläre mit ihm, ob eine Reparatur in deinem Fall lohnenswert und aus technischer Perspektive sicher ist.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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