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«Darf der Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag den Lohn kürzen?»

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Wie lange Lohn im Krankheitsfall ausbezahlt wird, ist von Kanton zu Kanton anders.Bild: shutterstock
Money Matter

«Darf der Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag den Lohn kürzen?»

Bob (29): «Darf mir mein Arbeitgeber ab dem ersten Tag, an dem ich krank bin, den Lohn kürzen?»
04.12.2020, 15:3304.12.2020, 15:45
Leo Hug / Comparis
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Lieber Bob

Grundsätzlich muss dir dein Arbeitgeber bei Krankheit von Gesetzes (Art 324a Abs. 1 OR) wegen für eine gewisse Zeit den normalen Lohn weiter auszahlen. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag beginnt die Lohnfortzahlungspflicht ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Stellenantritt. Danach ist die exakte Länge der Lohnfortzahlungen von der Anzahl Dienstjahre abhängig und von Kanton zu Kanton verschieden. In Zürich zum Beispiel gelten im zweiten Jahr 8 Wochen Lohnfortzahlung pro Kalenderjahr. Danach gibt es in jedem weiteren Dienstjahr eine zusätzliche Woche.

Lohnkürzung und Karenztage sind zulässig

Eine Abweichung von dieser Regelung ist jedoch gemäss Art. 324a Abs. 4 OR zulässig, wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Solche Versicherungen kommen deutlich länger als gesetzlich vorgeschrieben für die Lohnfortzahlung auf und bringen damit für die Mitarbeitenden eine Besserstellung. Im Gegenzug müssen sich die Arbeitnehmenden während der Krankheit mit weniger Lohn zufriedengeben. Unternehmen mit Krankentaggeldversicherung dürfen in ihrem Betrieb auch Karenztage einführen. Das bedeutet, dass zu Beginn der Krankheit gar kein Lohn ausbezahlt werden muss.

Zweijähriger Schutz bei Krankentaggeldversicherung

Konkret erlaubt ein Bundesgerichtsentscheid den Unternehmen mit einer Krankentaggeldversicherung eine Kürzung des Bruttolohnes auf 80 Prozent während der Krankheitszeit. Das setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung von mindestens 720 Tagen abgeschlossen hat und für mindestens die Hälfte der Prämie der Taggeldversicherung aufkommt. Zudem dürfen dem Arbeitnehmer nicht mehr als drei Karenztage zugemutet werden.

So würde es aussehen, wenn Chef und Mitarbeiter ehrlich zueinander wären

Video: watson/Knackeboul, Madeleine Sigrist, Emily Engkent
Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

In deinem Fall hat dein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Kurzfristig ist das für dich im Krankheitsfall ein Nachteil. Du hast nur einen Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes. Bei einer schweren Krankheit hingegen, die sich über mehrere Monate hinzieht, ist dein Einkommen weit länger gesichert als es das Gesetz vorschreibt.

Viele Grüsse von comparis.ch

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Katzen und Faulenzen
04.12.2020 17:48registriert März 2020
Selbst mal bei solch einem tollen Arbeitgeber gerabeitet (im Büro im Treuhand). Zwei Tage krank, kein Lohn dafür erhalten. Trotz Arztzeugnis (bin zum Arzt weil es mir richtig mies ging). Habe vorgeschlgen meine Überzeit herzugeben anstatt meinen Lohn, wurde nicht akzeptiert. Zwei Monate später habe ich gekündigt.
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ChillDaHood
04.12.2020 16:37registriert Februar 2019
Auch wenns korrekt ist - ich würde mich schleunigst auf die Suche nach einem Job bei einer anderen Firma machen.
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Irene Adler
04.12.2020 16:20registriert Mai 2020
Verstehe ich richtig, dass diese Regelung eigentlich für die Versicherungen gut sind?
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