Lieber Roland
Bist du im Auto geblieben, als die Herde an dir vorbeizog? Und war zu diesem Zeitpunkt die Zündung deines Wagens eingeschaltet? In diesem Fall gilt das Fahrzeug als betriebsbereit und unterliegt der strengen Haftung des Strassenverkehrsgesetz. Dabei gilt: Bei einem Zusammenstoss von Autos und schwächeren Verkehrsteilnehmern – in deinem Falle der Kuhoder dem Rind – bleibt ein Teil des Schadens oft am Automobilisten oder an seiner Autoversicherung hängen. Das gilt auch dann, wenn dich keine Schuld trifft.
Nur in einem Fall hast du eine Chance, deine Haftung abzulehnen: Wenn der Bauer grobfahrlässig gehandelt hat und seiner Vorsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Denn er ist dafür verantwortlich, dass bei einem Alpabzug genügend instruierte Begleitpersonen dabei sind, welche die Tiere von den Autos fernhalten.
Allerdings könnte es für dich schwierig werden, ein von ihm grobfahrlässiges Verhalten im Nachhinein zu beweisen. Ausserdem liegt der Entscheid über Grobfahrlässigkeit oder nicht im Ermessensspielraum der Versicherung.
Besitzt du eine Vollkaskoversicherung? Dann hast du Glück. In diesem Fall wird der an deinem Auto entstandene Schaden von deiner Versicherung übernommen. Für dich bleibt lediglich ein Selbstbehalt.
Hast du nur eine Teilkaskodeckung, wird es in der Regel teurer. Zwar deckt die Teilkasko in der Regel auch Ereignisse mit Tieren. Für eine Schadenübernahme braucht es aber eine «echte» Kollision. Somit hast du keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Du kannst lediglich auf die Kulanz deines Versicherers hoffen. Dafür solltest du jedoch nachweisen können, dass das Ereignis stattgefunden hat und der Schaden aufgrund des Alpabzuges entstanden ist – etwa mit einer Bestätigung des Bauers.
Aktuell gibt es in der Schweiz zahlreiche Alpabzüge. Triffst du erneut auf eine Rinderherde, solltest du wie folgt reagieren: Sobald Tiere in Blickweite sind, parkiere dein Auto am Strassenrand. Schalte am besten den Motor aus und steig samt Autoschlüssel aus dem Fahrzeug. Stelle dich am besten vor die Motorhaube deines Fahrzeuges. So kannst du ausreissende Rinder wieder auf ihren Weg leiten.
Wird dein Fahrzeug dennoch von einem Tier beschädigt, trifft dich keine Schuld. Dein Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt nicht im Betrieb. Der Schaden wird in einem solchen Fall normalerweise vollumfänglich von der Betriebshaftpflicht des Tierhalters übernommen.
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen: Ein Alpabzug mit Trachten und festlich geschmückten Rindern ist gleichzeitig auch eine gute Gelegenheit, dem Alltag zu entfliehen und ein Stück Schweizer Tradition zu geniessen. Versuche also, den Moment zu geniessen.
Viele Grüsse von Comparis.ch