Facebook kann sich nicht darauf berufen, Gerichtsbeschlüsse in deutscher Sprache nicht zu verstehen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mitgeteilt und auf eine entsprechende Entscheidung hingewiesen. Das Unternehmen könne in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Nutzer nicht auf einer Übersetzung deutschsprachiger Schriftstücke ins Englische bestehen.
Ein Düsseldorfer hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Diese untersagte dem Unternehmen, einen Text, den er eingestellt hatte, zu löschen und ihn mit einer Sperre zu bestrafen. Ausserdem verlangte der Kläger eine Kostenerstattung in Höhe von 730 Euro.
Die einstweilige Verfügung liess der Facebook-User Facebooks Europazentrale in Irland zustellen. Doch das Unternehmen bestand auf einer englischen Übersetzung: In deutscher Sprache verstehe man den Inhalt nicht.
Dies liess das Oberlandesgericht nicht gelten. Facebook stelle in Deutschland seine Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen seien ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar. Diesen liessen sich auch gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen.
Der Gerichtsentscheid ist rechtskräftig.
Der Inhalt des Facebook-Beitrags, der nicht gelöscht werden sollte, sei für die Entscheidung ohne Belang gewesen.
(dsc/sda/awp/dpa)