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Parler verklagt Amazon und fordert Ende seiner Abschaltung

Parler wehrt sich gegen Abschaltung – und verklagt Amazon

14.01.2021, 08:05
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Die bei Anhängern von US-Präsident Donald Trump beliebte Twitter-Alternative Parler geht gerichtlich gegen die Sperrung ihrer Plattform auf den Servern von Amazon vor.

In der am Mittwoch (Ortszeit) bekanntgewordenen Klageschrift argumentiert forderte das Unternehmen, dass Amazon Web Services die Abschaltung zurücknehme und den Dienst wieder online gebe.

epa08931437 A photo illustration shows the logo of Conservative social media application (app) Parler on a computer and mobile telephone screen, in Paris, France, 11 January 2021. Parler, widely used  ...
Die soziale Plattform Parler wurde 2018 gegründet.Bild: keystone

Amazon habe seinen Vertrag gebrochen habe, indem es das Unternehmen abgeschaltet habe, hiess es weiter. Amazon hatte, wie zuvor bereits Google und Apple, das Herunterladen der Blog-App blockiert.

Das Unternehmen führte an, dass die Plattform keine ausreichenden Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Inhalten biete. Amazon nannte als Beispiel etwa Beiträge wie «Nur ein toter Demokrat ist ein guter Demokrat. Kill'em all.» Parler betonte nun allerdings, die meisten problematischen Beiträge seien entfernt worden. Beleidigungen – wie etwa gegen die ehemalige First Lady Michelle Obama – seien zwar hasserfüllt, aber durch die Verfassung geschützt.

Twitter hatte am Freitag Trumps privaten Account dauerhaft gesperrt. Wenige Tage nach dem Sturm aufs Kapitol durch Trump-Anhänger begründete der Kurznachrichtendienst den Schritt damit, dass Trumps jüngste Tweets das Risiko einer weiteren Anstiftung zu Gewalt erkennen liessen. (saw/sda/reu)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RicoH
14.01.2021 10:18registriert Mai 2019
Wenn ein Social-Media Anbieter der Ansicht ist, dass "Beleidigungen – wie etwa gegen die ehemalige First Lady Michelle Obama – seien zwar hasserfüllt, aber durch die Verfassung geschützt" ist die Löschung die einzige Alternative.
Einen solchen Dreck brauchen wir nun wirklich nicht.
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Hugeyun
14.01.2021 10:15registriert Januar 2016
Laut Amazon AGB allerdings völlig legitim
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