Der deutsche Innenminister Horst Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äusserungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen.
Damit habe er gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstossen und die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
«Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt», sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung. Insbesondere müsse der Rückgriff auf mit dem Amt verbundene Ressourcen unterbleiben.
Direkte Konsequenzen für den Minister hat das Urteil nicht. Das Interview steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite.
Das Interview hatte der CSU-Politiker im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe «für eine linksradikale Grossveranstaltung» geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.
Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: «Das ist für unseren Staat hochgefährlich.» Man könne nicht «wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln». «Das ist staatszersetzend.» Ausserdem sagte er: «Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.»
Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seiner Homepage gestellt. Die AfD hatte in einem ganz ähnlichen Fall beim höchsten deutschen Gericht schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt. (aeg/sda/dpa)