22.04.2021, 15:2222.04.2021, 16:54
Gemütliches Zusammensein im Park? Wird in weiten Teilen Deutschlands ab 22 Uhr nicht mehr möglich sein.bild: shutterstock
Der deutsche Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik passieren lassen. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer am Donnerstag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, mit dem deutschlandweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmassnahmen festgelegt werden und das der Bundestag am Vortag verabschiedet hatte.
Es gab keine förmliche Abstimmung. Das Gesetz wurde anschliessend von Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt am Donnerstag mitteilte. Es muss nun noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Die deutschen Ministerpräsidenten sahen durch die Bank verfassungsrechtliche Bedenken - insbesondere wegen der starren Notbremse - und Probleme bei der praktischen Umsetzung. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete die starren Ausgangsbeschränkungen als «verfassungsrechtlich problematisch».
Angela Merkel über die Corona-Notbremse: «Wir brauchen sie als Wellenbrecher für die dritte Welle.»Bild: keystone
Die Politiker monierten zudem, dass der Bund nicht die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung berücksichtigt habe. Sie erkannten aber wegen der anhaltenden Corona-Pandemie den Handlungsbedarf an und wollten das Gesetz nicht aufhalten.
Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dies ist momentan bei einem Grossteil der Landkreise der Fall.
Falls die Inzidenz über 100 liegt, gelten folgende Regeln:
- Kontaktbeschränkungen: Drinnen und drausen dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen.
- Öffnungen von Geschäften: Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschliesslich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte sowie Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und Ähnliches. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist allerdings Shoppen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.
- Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahmen gibt es nur für den Friseurbesuch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test.
- Freizeitmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Die Aussenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten sollen weiter öffnen können, wenn «angemessene Schutz- und Hygienekonzepte» eingehalten werden. Ausserdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen.
- Sport: Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber allein, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.
- Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Spazierengehen und Joggen soll noch bis 0 Uhr erlaubt bleiben, so lange man dabei alleine bleibt.
- Schulen: Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.
(sda/dpa/cma mit Material von t-online.de)
Und das ist der Plan der Schweiz:
Video: watson
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Infolge einer Verwechslung hat ein Prager Krankenhaus an einer schwangeren Frau eine Abtreibung durchgeführt. Wie tschechische Medien am Donnerstag berichteten, wollte die Frau nur zu einer Routinekontrolle im Rahmen ihrer Schwangerschaft in die Gynäkologie-Abteilung der Klinik. Sie wurde aber mit einer Patientin verwechselt, die zu einer sogenannten Kürettage (Gebärmutter-Ausschabung) gekommen war.
Aber hey, sie finden trotzdem Punkte, damit sie unseren Staat eine Diktatur nennen können.