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Jetzt ist es definitiv – in Deutschland kommt die Ausgangssperre

Deutschland verschärft die Massnahmen deutlich – diese Regeln gelten jetzt

22.04.2021, 15:2222.04.2021, 16:54
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Gemütliches Zusammensein im Park? Wird in weiten Teilen Deutschlands ab 22 Uhr nicht mehr möglich sein.
Gemütliches Zusammensein im Park? Wird in weiten Teilen Deutschlands ab 22 Uhr nicht mehr möglich sein.bild: shutterstock

Der deutsche Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik passieren lassen. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer am Donnerstag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, mit dem deutschlandweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmassnahmen festgelegt werden und das der Bundestag am Vortag verabschiedet hatte.

Es gab keine förmliche Abstimmung. Das Gesetz wurde anschliessend von Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt am Donnerstag mitteilte. Es muss nun noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die deutschen Ministerpräsidenten sahen durch die Bank verfassungsrechtliche Bedenken - insbesondere wegen der starren Notbremse - und Probleme bei der praktischen Umsetzung. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete die starren Ausgangsbeschränkungen als «verfassungsrechtlich problematisch».

epa09152501 German Chancellor Angela Merkel attends the virtual International Climate Summit with US President Joe Biden (not pictured), in Berlin, Germant, 22 April 2021. The meeting is intended to u ...
Angela Merkel über die Corona-Notbremse: «Wir brauchen sie als Wellenbrecher für die dritte Welle.»Bild: keystone

Die Politiker monierten zudem, dass der Bund nicht die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung berücksichtigt habe. Sie erkannten aber wegen der anhaltenden Corona-Pandemie den Handlungsbedarf an und wollten das Gesetz nicht aufhalten.

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dies ist momentan bei einem Grossteil der Landkreise der Fall.

Falls die Inzidenz über 100 liegt, gelten folgende Regeln:

  • Kontaktbeschränkungen: Drinnen und drausen dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen.
  • Öffnungen von Geschäften: Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschliesslich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte sowie Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und Ähnliches. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist allerdings Shoppen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahmen gibt es nur für den Friseurbesuch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test.
  • Freizeitmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Die Aussenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten sollen weiter öffnen können, wenn «angemessene Schutz- und Hygienekonzepte» eingehalten werden. Ausserdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Sport: Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber allein, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.
  • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Spazierengehen und Joggen soll noch bis 0 Uhr erlaubt bleiben, so lange man dabei alleine bleibt.
  • Schulen: Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

(sda/dpa/cma mit Material von t-online.de)

Und das ist der Plan der Schweiz:

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53 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gandalf-der-Blaue
22.04.2021 15:49registriert Januar 2014
Was einmal mehr zeigt, in was für einem Corona-Paradies wir in der Schweiz leben. Die Massnahmen hierzulande gingen nicht mal annähernd soweit wie im benachbarten Ausland.
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Judgemental PoS
22.04.2021 15:45registriert Mai 2020
Wenn ich das so lese und mit uns vergleiche, dann müssten sich unsere Corona-Nörgler hier wie im Paradies fühlen.
Aber hey, sie finden trotzdem Punkte, damit sie unseren Staat eine Diktatur nennen können.
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ZH04
22.04.2021 16:47registriert Februar 2021
Mein Beileid lieber Nachbar.
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