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Slowakischer Journalistenmörder muss 25 Jahre ins Gefängnis

Slowakischer Journalistenmörder muss 25 Jahre ins Gefängnis

02.12.2020, 13:36
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epa08643707 Slovak businessman Marian Kocner (C) waits to be escorted from the main trial concerning the murder of journalist Jan Kuciak and his fiance Martina Kusnirova after he was acquitted of char ...
Auftraggeber des Mordes: Marian KocnerBild: keystone

Das Oberste Gericht der Slowakei hat den Mörder des slowakischen Investigativ-Journalisten Jan Kuciak am Mittwoch zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt.

Wie Gerichtssprecherin Alexandra Vazanova der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, ist dieses Urteil der Berufungsinstanz gegen den Ex-Soldaten Miroslav Marcek rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Er hatte im Januar 2020 gestanden, Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova im Februar 2018 durch Schüsse in Kopf und Brust getötet zu haben.

Das Höchstgericht korrigierte mit seiner Entscheidung ein milderes Urteil des für organisierte Kriminalität zuständigen Sondergerichts in Pezinok bei Bratislava. Die dortigen Richter hatten Marcek im April zu 23 Jahren verurteilt, weil sie ihm als mildernd anrechneten, dass er geständig war und den Ermittlern wertvolle Informationen zu vermutlichen Auftraggebern lieferte. Die Staatsanwaltschaft beharrte hingegen wegen der Schwere des Verbrechens auf der Höchststrafe und setzte diese nun im Berufungsverfahren durch.

Der Investigativ-Journalist Kuciak hatte über zwielichtige Geschäfte des Unternehmers Marian Kocner berichtet, aber auch über andere Verfilzungen von Politik und Geschäftemacherei. Eine erst nach seinem Tod veröffentlichte Reportage über mögliche Verbindungen italienischer 'Ndrangheta-Clans zu slowakischen Regierungsmitarbeitern löste Massendemonstrationen gegen Korruption aus und führte zum Rücktritt der damaligen Regierung. Der Millionär Kocner hatte nach der Tat mehrfach bestritten, die Tat bestellt und bezahlt zu haben.

Der als Auftraggeber des Mordes angeklagte Kocner und mutmassliche Komplizen wurden im Hauptverfahren Anfang September aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Auch dagegen legte die Anklage Berufung ein. Darüber verhandelt das Oberste Gericht am 15. und 16. Dezember. (aeg/sda/dpa)

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