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Kosovaren sollen AHV- und IV-Renten wieder in der Heimat erhalten

Kosovaren sollen AHV- und IV-Renten wieder in der Heimat erhalten

05.06.2019, 16:1406.06.2019, 12:12
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ARCHIVBILD - ZUM THEMA DES SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMENS MIT KOSOVO AN DER SOMMERSESSION DER EIDGENOESSISCHEN RAETE AM MITTWOCH, 5. JUNI 2019, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -  ...
Bild: KEYSTONE

Kosovaren, die aus der Schweiz in ihre Heimat zurückkehren, sollen ihre AHV- oder IV-Rente wieder erhalten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diesem Grundsatz zugestimmt. Offen bleibt die Frage, ob der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll.

Die kleine Kammer sagt Ja, Bundesrat und Nationalrat wollen das Abkommen dagegen nicht dem Referendum unterstellen. Der Entscheid am Mittwoch fiel mit 110 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Die Mehrheit lehnt das fakultative Referendum ab, da es sich um ein Standardabkommen handle, wie Sozialminister Alain Berset bestätigte. Eine SVP-Minderheit, die auch gegen das Abkommen stimmte, unterlag deutlich. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Ständerat.

Missbräuchen vorbeugen

Mit dem Abkommen wird die Koordination der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und Kosovo nach einem mehrjährigen Unterbruch wieder geregelt. Inhaltlich entspricht die Vereinbarung den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards.

Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz bis anhin keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen hat der Bundesrat im Verhältnis zu Kosovo im April 2010 beendet. Als Grund nannte er damals gescheiterte Ermittlungen gegen mögliche Betrüger. Die Ermittler waren an Leib und Leben bedroht worden.

Begrenzte Rückwirkung

Kosovarische Staatsangehörige hatten daher seither schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt bekommen. Anstelle von Alters- oder Hinterlassenenrenten konnte auf Wunsch die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangt werden.

Künftig können kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, die Rentenzahlung ins Ausland beantragen. Es können jedoch keine rückwirkenden Ansprüche für die Zeit vor April 2010 geltend gemacht werden. (aeg/sda)

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24 Kommentare
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Fairness
05.06.2019 21:54registriert Dezember 2018
Und dann gibt es so einige, nicht nur Kosovaren, die angeblich noch in der Schweiz wohnen, weil ihr Name auf dem Briefkasten von Freunden oder Verwandten steht und die Ergänzungsleistungen werden schön mitkassiert ... Alle zwei Jahre kommen sie mal in die Schweiz. Funktioniert problemlos. Die müssten monatlich auf die AHV-Stelle nicht alke zwei Jahre ...
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Borki
05.06.2019 18:52registriert Mai 2018
Das keine IV mehr bezahlt wurde, kann ich ja nachvollziehen. Falls wieder Kontrolleure bedroht werden, sollte man das auch sofort wieder so halten.

Aber die AHV? Ob einer noch lebt oder nicht, sollte doch auch irgendwie aus der Schweiz verifizierbar sein, nicht? Und sonst hätte halt jeder einmal im Jahr hier vorbeikommen und sich melden müssen.

Viele Kosovaren haben hier hart geackert für ihre AHV. Ich mag ihnen den Ruhestand in einem relativen Wohlstand in der Heimat gönnen.
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