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Syrien

Syrien: Prozess gegen Anwar R. hat begonnen

One of the defendants, Anwar R. (57), sits in the dock of the Higher Regional Court behind Corona protective screens, hiding his face under a hood in Koblenz, Germany, Thursday, April 23, 2020. Two fo ...
Anwar R. vor dem Gericht in Koblenz.Bild: AP

Er soll 4000 Menschen gefoltert haben – Prozess gegen Syrer Anwar R. hat begonnen

24.04.2020, 15:35
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Im weltweit ersten Strafprozess gegen mutmassliche syrische Folterer hat ein Ermittler frühere umfangreiche Aussagen des Hauptangeklagten geschildert.

Anwar R. (57) habe 2017 in polizeilichen Vernehmungen in Deutschland als damaliger Zeuge angegeben, in hoher Position in einem Gefängnis des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes gearbeitet zu haben, sagte ein Beamter des deutschen Bundeskriminalamtes am Freitag vor dem Oberlandesgericht Koblenz.

Während der Aufstände der Opposition in Syrien vor fast einem Jahrzehnt seien laut dem Hauptangeklagten binnen drei Monaten 17 000 Gefangene in die Haftanstalt in der Hauptstadt Damaskus gebracht worden. 95 Prozent seien wieder freigelassen worden, aber es habe viele Vernehmungen gegeben, «sowohl friedlich als auch mit Gewalt», zitierte der BKA-Beamte den Oberst. Dieser habe weiter angegeben, er sei schliesslich desertiert.

Der Polizist ergänzte am zweiten Verhandlungstag als erster Zeuge des Prozesses, zahlreiche mutmassliche Folteropfer, die in mehrere europäische Länder geflohen seien, hätten im Zuge der Ermittlungen den Hauptangeklagten identifiziert. Auch ein ehemaliger syrischer Wachsoldat des Foltergefängnisses habe Angaben zu Anwar R. gemacht.

58 Gefangene sollen gestorben sein

Anwar R. soll in der Haftanstalt laut Anklage für die brutale Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben.

Dem Mitangeklagten Eyad A. (43) wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht zu haben. Die Bundesanwaltschaft spricht vom «weltweit ersten Strafverfahren» gegen Mitglieder des Regimes des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad wegen mutmasslicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die beiden syrischen Angeklagten waren nach ihrer Flucht in Deutschland festgenommen worden. Der Prozess soll am kommenden Dienstag, 28. April, fortgesetzt werden. (cma/sda/dpa)

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quelle: ap/ap / muhammed muheisen
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