In den meisten Ländern gibt es zwei Altersgrenzen: Die erste (und untere) Grenze erlaubt Fahrten mit einer Begleitperson, die zweite Grenze erlaubt das Erwerben einer uneingeschränkten Fahrerlaubnis.
Zurzeit kennt die Schweiz nur eine Altersgrenze, die sowohl für das Beantragen des Lernfahrausweises als auch für die praktische Prüfung gilt: Sie liegt aktuell bei 18 Jahren. Bundesrätin Doris Leuthard will für die Schweiz nun gerne ebenfalls zwei Grenzen einführen: Mit 17 Jahren soll man bereits mit einer Begleitperson auf die Strassen dürfen, erst mit 18 Jahren dann jedoch an die praktische Prüfung.
Wie aber sieht es sonst in Europa aus?
Die Karte zeigt die untere Grenze – also das Mindestalter, um mit einer Begleitperson ans Steuer zu sitzen. Dabei existieren je nach Land auch noch einige Zusatzregeln, wir haben ein paar davon herausgepickt und unterhalb der Karte erklärt:
Statt den üblichen 130 km/h auf Autobahnen sind in Frankreich für Neulenker nur 110 km/h erlaubt – das gilt übrigens auch für junge Touristen, die ihre Prüfung in der Schweiz ablegten. Statt 110 gelten für Neulenker in den ersten zwei Jahren nach der Prüfung 100 km/h, statt 80 nur 70 km/h.
In Mazedonien dürfen Neulenker ab 23 Uhr nur mit Beifahrer auf die Strasse. Auch bezüglich Maximalgeschwindigkeit sind Autofahrer in den ersten zwei Jahren ihrer Fahr-Karriere eingeschränkt.
In den Niederlanden braucht jeder Neulenker einen «Begeleiderspas», in dem bis zu drei Begleitpersonen offiziell eingetragen sind. Sie alle müssen über 27 Jahre alt sein und seit mehr als fünf Jahren einen gültigen niederländischen Fahrausweis besitzen. Nur in Begleitung einer dieser drei Personen dürfen niederländische Neulenker auf die Strasse.
In Italien sind nur Begleitfahrer unter 60 Jahren erlaubt. Ausserdem muss die Person auf dem Beifahrersitz seit mindestens zehn Jahren den entsprechenden Ausweis in der Tasche haben.
Die britische Insel Isle of Man erlaubt als einziges Gebiet in Europa schon 16-Jährigen, ohne Begleitung Auto zu fahren. Allerdings nur Fahrzeuge unter 3050 kg. Mit 18 Jahren sind dann Transporte mit bis zu 7500 kg erlaubt.