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Sexueller Missbrauch: Sektenguru drohen 12 Jahre Haft und Verwahrung

Sexueller Missbrauch: Sektenguru drohen 12 Jahre Haft und Verwahrung

Sogar als er 2010 wegen sexuellen Übergriffen eine elektronische Fussfessel tragen musste, soll der Endinger Sektenguru Max H. weitere Frauen sexuell genötigt haben. Und ihnen mit der Hölle gedroht haben. Das Urteil steht noch aus.
18.11.2015, 10:2928.01.2016, 07:46
Andrea Weibel / Aargauer Zeitung
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Bereits 2010 wurde der Naturheiler, Zen-Meditationslehrer und Sektenguru Max H. wegen sexuellen Übergriffen auf Kinder und erwachsene Mitglieder seiner Yoga-Schule vom Gericht Solothurn zu 27 Monaten Haft verurteilt. Damals durfte er die Strafe mit elektronischer Fussfessel in seinem Haus in Oensingen und später in Endingen AG absitzen.

Doch noch während er die Fussfessel trug, sollen die sexuellen Nötigungen weitergegangen sein. Darum forderte der Staatsanwalt gestern Dienstag vor dem Bezirksgericht Zurzach eine Haftstrafe von zwölf Jahren plus Verwahrung für den selbsternannten «höchsterleuchteten Mann der Erde». Begründung: «Die psychologischen Gutachten attestieren hohe bis sehr hohe Rückfallgefahr für Sexualdelikte», so Staatsanwalt Sandro D’Ignazio.

Die fünf Hauptanklägerinnen, die alle 20 bis 30 Jahre jünger sind als der heute 63-Jährige, sagen aus, dass sie innerhalb der letzten rund fünfzehn Jahre vom Sektenguru zu erniedrigenden sexuellen Handlungen genötigt worden seien.

Dem Endinger Sektenguru droht eine Gefängnisstrafe von 12 Jahren plus Verwahrung.
Dem Endinger Sektenguru droht eine Gefängnisstrafe von 12 Jahren plus Verwahrung.
bild via az-archiv

Sie waren aus verschiedenen Gründen in der Raja-Yoga-Schule des «spirituellen Meisters», der sich mit Meister Soeido ansprechen liess. Alle fünf waren emotional relativ labil und konnten so leicht von ihm in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht werden, wie die Anklage ausführte.

Jeder der Frauen teilte Max H. irgendwann mit, sie seien vom «Grossen Rat» oder dem «Allumfassenden» zu seiner Frau auserkoren worden. Die Frauen fanden den Guru nicht attraktiv. Er war viel älter als sie; sie hätten ihn zuvor als Vaterfigur gesehen, wie die Anwältinnen Yvonne Meier und Bibiane Egg ihre Mandantinnen zitierten. Dennoch glaubten die Klägerinnen damals an seine Macht und daran, dass sie in die Hölle kämen, sollten sie sich ihm widersetzen.

«Heiliger Samen»

Er verlangte von ihnen teilweise täglich orale Befriedigung. Er sagte, nur wenn sie seinen «heiligen Samen» schluckten, könnten sie die Erleuchtung erlangen. Dabei verletzte er sie an Brüsten und Intimbereich. Unter Androhung der Hölle und Ähnlichem soll er sie gezwungen haben, seinen Penis die ganze Nacht über im Mund zu behalten, um ihn und sich zu reinigen.

Mehrere berichteten zudem, er habe sie oral so sehr penetriert und sich dabei gar auf ihr Gesicht gelegt, dass sie glaubten – oder sich sogar wünschten – zu erstickten. Später sagte er aus, die Frauen hätten dies freiwillig mitgemacht. Doch aufgrund der Hörigkeit, die durch eine Mischung aus Autorität, Gewalt und spirituellem Gedankengut zustande gekommen sei, könne von freiem Willen keine Rede sein, argumentierte der Staatsanwalt.

Zur Anklage wegen mehrfacher zum Teil qualifizierter sexueller Nötigung kamen mehrfache Drohungen, die Anstiftung zu falschem Zeugnis sowie die Ausnützung von Notlagen.

Verteidiger fordert Freispruch

Keine der fünf Hauptanklägerinnen ist persönlich vor Gericht erschienen. Den meisten ist mindestens eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden; nochmaliges Aussagen vor Gericht konnte ihnen nicht zugemutet werden. «Sie alle waren dem Suizid nahe; wir können von Glück reden, dass es keine Toten gab», so der Staatsanwalt.

Der Angeklagte selber ist zwar vor Gericht erschienen, hat aber seinem Anwalt kurz vor der Verhandlung mitgeteilt, dass er sich nicht äussern werde. Verteidiger Alain Joset plädierte auf Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten.

Jetzt auf

Er kritisierte zum Teil falsches Vorgehen oder falsche Formulierungen der Staatsanwaltschaft. Ausserdem sprach er sich dafür aus, dass jene Fälle, die vor dem 17. November 2008 stattgefunden hätten, laut Gesetz verjährt seien.

Dies ist einer der Punkte, über die das Gericht beraten muss. Am kommenden Montag, 23. November, werden die Parteien das Urteil erhalten. Am Dienstag wird es dann öffentlich.

(aargauerzeitung.ch)

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