Die Initiative verlangt, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie regelmässige Sorgfaltsprüfungen vornehmen, allenfalls Massnahmen ergreifen und Bericht erstatten. Zudem will die Initiative, dass die Konzerne nicht nur bei ihrem eigenen Fehlverhalten, sondern auch bei Menschenrechtsverletzungen sowie Missachtungen von Umweltstandards ihrer Tochterunternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Des Weiteren sollen neue Haftungsbestimmungen eingeführt werden, dabei wären die Konzerne zivilrechtlich haftbar für Schäden, die durch wirtschaftlich kontrollierbare Firmen im Ausland entstanden sind.
Die Initiative betrifft grundsätzlich alle Schweizer Unternehmen. KMU-Betriebe bis zu 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind von der Initiative ausgenommen, ausser sie wirtschaften in sogenannten Hochrisiko-Sektoren. Dazu zählt etwa der Abbau oder Handel von Rohstoffen wie Gold oder Kupfer sowie der Handel von Diamanten und Tropenholz.
Menschen, die im Ausland von Schweizer Konzernen geschädigt wurden, können in der Schweiz Klage einreichen. Der Schadenfall wird danach von einem Schweizer Gericht und nach Schweizer Recht beurteilt. In der Regel kommt es im Ausland zu einer Klage und nach dem Recht des betroffenen Landes. Ein Unternehmen haftet nicht, wenn es beweisen kann, dass alle Sorgfaltspflichten eingehalten worden sind. Heute haften Unternehmen nur für selbst verursachte Schäden, nicht aber für ihre Tochterfirmen.
Wer Trinkwasser vergiftet, Menschenrechte missachtet und die Gesundheit der Anwohner schädigt, sollte künftig dafür gerade stehen, finden viele Politiker aus allen Parteien. Gerade in armen Ländern hätte man oft nicht die Möglichkeit, sich zu wehren. Die Befürworter möchten, dass auch Menschen aus Ländern ohne funktionierenden Rechtsstaat in der Schweiz Schadenersatz fordern können.
Aus Sicht des Bundesrats und des Parlaments gehen besonders die Haftungsbestimmungen zu weit. Zudem setze die Initiative Unternehmen unter Generalverdacht, was zu einem erhöhten Klagerisiko führe. Konzerne könnten die neue Regulierung umgehen, in dem sie ihre Sitze ins Ausland verlagern, dies gefährde viele Schweizer Arbeitsplätze.
Der Gegenvorschlag sieht neue Pflichten zu Berichterstattungen und Sorgfaltsprüfungen vor, jedoch sollen diese international abstimmt werden. Anders als die Initiative verzichtet der Gegenvorschlag auf die Haftungsregeln. Tochterfirmen und Zulieferer würde für ihre Schäden selbst und weiterhin vor Ort haftbar gemacht werden.
Gemäss der ersten SRG-Trendumfrage von Mitte Oktober stösst die Initiative bei der Bevölkerung auf Anklang.
Ähnliche Resultate zeigt die Tamedia-Abstimmungsumfrage ebenfalls von Mitte Oktober.
Gemäss den neuesten Umfragen vom 14. November liegen die Befürworter sehr knapp mit 51 zu 48 Prozent vorne. Die Gegner der konnten im Vergleich zu den Befürwortern stark aufholen.
Die Haftungsregeln wären in dieser Form weltweit einmalig. Aber es gibt bereits in anderen Staaten ähnliche Regelungen. So hat zum Beispiel Frankreich 2017 ein Gesetz zur Sorgfaltsprüfungspflicht erlassen. Dieses verpflichtet französische Unternehmen, auch im Ausland Massnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu ergreifen.
Mir wurde als Kind beigebracht, erstens für das gerade zu stehen, dass ich verbockt habe. Und zwetens:
mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen
Das lernt doch jedes Kind.
- risikobehaftete Geschäftstätigkeiten - Warum z.B. ist eine Kantonalbank, Swiss Re, Jungfraubahnen oder Adecco nicht ausgenommen wie die nicht-Risiko KMUs auch?
- Warum räumt man das Haft- und Klagerecht allen überall auf der Welt ein? Warum sollte z.B. ein Deutscher (mit funktionierendem Justizsystem) ein CH-Unternehmen in der CH anklagen? - so könnte man unliebsame CH-Konkurrenz auch in sicheren Ländern schaden.
Ich habe es satt, dass uns die Grosskonzerne immer weiter an der Nade herumführen.
Für Menschenrechte gibt es KEINE Gegenargumente und KEINE Alternative.
JA am 29. November!