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So will der Bundesrat die 2. Säule reformieren

So will Berset die 2. Säule reformieren und das sagt er zum Erpressungsversuch

Bundesrat Alain Berset informiert über die Zukunft der Renten. Und er rief in Hinblick auf den Erpressungsversuch dazu auf, die Privatsphäre eines Bundesrats zu respektieren.
25.11.2020, 17:1525.11.2020, 18:20
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ARCHIVBILD --- ZUR MELDUNG, DASS BUNDESRAT ALAIN BERSET OPFER EINER VERSUCHTEN ERPRESSUNG WURDE, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Bundesrat Alain Berset spricht an einer Medienkonfe ...
Bundesrat Berset präsentiert seinen LösungsvorschlagBild: keystone

Die Altersvorsorge ist sanierungsbedürftig. Die Sozialpartner haben sich im Sommer 2019 auf eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) geeinigt. Diesen Kompromiss hat der Bundesrat am Mittwoch unverändert als Botschaft verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.

Berset zum Erpressungsversuch

Nebst Renten war auch der kürzlich publik gewordene Erpressungsversuch ein Thema: Bundesrat Alain Berset habe am Mittwoch den Gesamtbundesrat über den publik gewordenen Erpressungsversuch informiert. Dies sagte er vor den Bundeshausmedien. Er rief dazu auf, auch die Privatsphäre eines Bundesrats zu respektieren.

«Dies zeigt, dass ich nicht erpressbar bin.»
Alain Berset

«Obwohl es sich um eine private Angelegenheit handelt, habe ich heute den Gesamtbundesrat informiert», sagte Berset. Die Verurteilung in diesem Fall sei erfolgt: «Dies zeigt, dass ich nicht erpressbar bin.» Die Angelegenheit hätte keinen Einfluss auf seine Arbeit gehabt.

Trotzdem habe er 2019 Finanzminister Ueli Maurer und Justizministerin Karin Keller-Sutter informiert. Er betonte, dass es sich um eine private Angelegenheit handle, die auch privat bleiben solle: «Privatsphäre ist etwas Wichtiges – auch für Bundesratsmitglieder», sagte er. Weitere Angaben zum Erpressungsversuch machte Berset nicht.

Zurück zur beruflichen Vorsorge: Die Renten sind seit längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Nach der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge im September 2017 durch das Schweizer Stimmvolk hatte der Bundesrat einen neuen Anlauf gestartet. Im Fokus steht die 2. Säule.

Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) sollen das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden, wie der Bundesrat schreibt.

Mehrmals gescheitert

Kern des Sozialpartner-Kompromisses ist eine Kürzung der Renten, die durch verschiedene Ausgleichsmassnahmen abgefedert wird. Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet wird, soll von 6.8 auf 6.0 Prozent sinken. Dadurch würden auf einen Schlag 12 Prozent der Rente verloren gehen.

Wenn die Rente nicht mehr zum Leben reicht

Video: srf/SDA SRF

Eine Senkung des Umwandlungssatzes sei unabdingbar, schreibt der Bundesrat. Trotz dieser weit herum anerkannten Notwendigkeit ist die Senkung des Umwandlungssatzes mehrmals an der Urne gescheitert.

Für ihr Einlenken rangen die am Kompromiss beteiligten Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail Suisse dem Arbeitgeberverband ein Bündel von Begleitmassnahmen ab. Dazu gehört die Anpassung der Altersgutschriften. Heute gibt es vier Sätze. Jener für 45- bis 54-Jährige beträgt 15 Prozent, für ältere Arbeitnehmende sind es 18 Prozent.

Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für Arbeitnehmende zwischen 25 und 44 Jahren werden die Beiträge einheitlich auf 9 Prozent festgelegt, was tendenziell eine Erhöhung bedeutet. Damit steigen die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmende weniger stark an als heute, diese werden für Arbeitgeber attraktiver.

Rentenzuschlag als Ausgleich

Weiter sieht der Kompromiss Verbesserungen für Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen vor: Der Bundesrat schlägt vor, den Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, auf 12'443 Franken zu halbieren.

Das bedeutet einen höheren versicherten Lohn und höhere Beiträge, aber auch mehr Rente. Vom tieferen Koordinationsabzug profitieren insbesondere Teilzeitbeschäftigte. Für Arbeitnehmende mit mehreren Einkommen hingegen ändert sich nichts, weil die Eintrittschwelle bei 21'330 Franken bleibt.

Diese Massnahmen reichen aber nicht aus, um die Rentenausfälle für jene Arbeitnehmende zu kompensieren, die schon länger im Arbeitsleben stehen. Getreu dem Sozialpartner-Kompromiss schlägt der Bundesrat daher einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag für Bezügerinnen und Bezüger von BVG-Renten vor.

Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten soll dieser Zuschlag 200 Franken, betragen, für die folgenden fünf Jahrgänge 150 Franken und dann 100 Franken. Davon profitieren tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort. Zudem wird damit das Rentenniveau einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen erhalten. Danach soll der Bundesrat den Betrag jährlich neu festlegen.

Finanziert wird der Zuschlag über einen Lohnbeitrag von 0.5 Prozent auf einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853'200 Franken. Eine Umlagefinanzierung ist in de 2. Säule nicht vorgesehen. Die Kosten für die Versicherten belaufen sich nach Angaben des Bundesrats auf über 3 Milliarden Franken.

Vorlage wackelt

In der Vernehmlassung hagelte es Kritik am Sozialpartner-Kompromiss, den der Bundesrat übernommen hatte. Der Schweizerische Gewerbeverband zum Beispiel trägt das Modell nicht mit. Er schlug dem Bundesrat vor, den Umwandlungssatz ohne Rentenzuschlag und zusätzliche Lohnprozente zu senken. Andernfalls werde das 3-Säulen-Prinzip zerstört.

Auch der Pensionskassenverband Asip schlug eine Alternative vor: Künftig soll schon mit 20 mit dem Alterssparen begonnen werden. Der Koordinationsabzug soll leicht gesenkt, der Anstieg der Altersgutschriften abgeflacht werden. Für eine Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen sieht der Asip eine Übergangslösung vor.

Nach Ansicht des Bundesrats erfüllen die Alternativvorschläge eines der Hauptziele der Reform nicht, nämlich die Sicherung des Rentenniveaus. Ob das die Mehrheit des Parlaments auch so sieht, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. SP und Grüne tragen den Sozialpartner-Kompromiss mit.

Bei den bürgerlichen Parteien und der GLP hingegen stösst der Vorschlag auf breite Ablehnung. Weil sie über eine Mehrheit in beiden Kammern verfügen, dürfte es die aktuelle Vorlage im Parlament sehr schwer haben. (aeg/sda)

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69 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rethinking
25.11.2020 18:04registriert Oktober 2018
Die Medien plappern leider dem Bundesrat, den Pensionskassen und den Banken immer nach dem Wort...

Dabei geht es der Altersvorsorge so gut wie noch nie...

Im Jahr 2017 betrugen die Pensionskassen-Reserven 131,8 Milliarden Franken, im vergangenen Jahr stiegen sie auf satte 153,4 Milliarden Franken...

Renten senken, Pensionierungsalter erhöhen: Solch folgenschwere Forderungen stützen sich auf Prognosen des Bundesamts für Statistik zur Bevölkerungsentwicklung. Eine Auswertung des K-Tipp zeigt: Das ist fatal. Denn die Prognosen waren bisher nicht gerade treffsicher...
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Fairness
25.11.2020 18:05registriert Dezember 2018
Die PK sollte frei gewählt werden können. Allzu oft kann ein Job nicht abgelehnt werden, „nur“ weil die PK schlecht ist.
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Rethinking
25.11.2020 17:45registriert Oktober 2018
Die Altersgutschriften müssen unbedingt abgeflacht werden. Im Idealfall zahlt man über das ganze Erwerbsleben praktisch denselben Prozentsatz...

Der Koordinationsabzug sollte ausserdem halbiert und das Alterssparen schon mit 20 begonnen werden....

Bei diesen Massnahmen bin ich voll mit dabei...
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