Die Jungen Grünliberalen haben wie angekündigt das Referendum gegen den AHV-Steuerdeal ergriffen. Die Grünen entscheiden morgen Samstag. Die Abstimmung würde am 19. Mai 2019 stattfinden.
Mit dem Versprechen, die AHV mit zusätzlichen Aufgaben von den Arbeitnehmenden und aus dem Bundeshaushalt zu alimentieren, opfere das Parlament «einmal mehr die Interessen der jungen und kommenden Generationen». Dies schreiben die Jungen Grünliberalen in einer Mitteilung vom Freitag. Zudem untergrabe das Parlament mit der Verknüpfung zweier sachfremder Vorlagen die direkte Demokratie.
Die Junge GLP hat nun ein überparteiliches Generationenkomitee gegründet, das Jung und Alt offen steht. Die Jungpartei stehe für den Generationenvertrag ein und sei bereit, länger zu arbeiten und einen Teil zur Lösung beizutragen - dazu brauche es aber strukturelle Anpassungen «und keinen solchen Kuhhandel».
Die Grünen wollen am morgigen Samstag entscheiden, wie sie mitteilten. Die Geschäftsleitung beantragt dem Vorstand, «in einer Allianz für soziale und ökologische Steuerpolitik» das Referendum zu ergreifen. Mit Steuergerechtigkeit deale man nicht.
Kommt das Referendum zu Stande, findet die Abstimmung wie erwartet am 19. Mai 2019 statt. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Damit könnten die gesetzlichen Fristen und Prozesse bei Volksabstimmungen eingehalten werden, schreibt er in einer Mitteilung. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat auch die Möglichkeit geprüft, den Urnengang schon am 10. Februar 2019 durchzuführen. Seiner Meinung nach lassen die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen eine solche Vorverlegung aber nicht zu.
Die Schweiz steht unter Zeitdruck. Kern der Steuervorlage ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften. Die EU hat der Schweiz dafür bis Ende 2018 Zeit gegeben.
Die EU-Finanzminister könnten die Schweiz schon im März 2019 von der grauen Beobachtungs-Liste auf die schwarze Liste der nicht kooperativen Steuergebiete verschieben. Welche Sanktionen mit einem Platz auf der schwarzen Liste verbunden sind, ist nach wie vor unklar. Die Rechtsunsicherheit ist für die betroffenen Unternehmen aber ohnehin belastend.
National- und Ständerat haben die Unternehmenssteuerreform und die AHV-Zusatzfinanzierung am Freitag in der Schlussabstimmung angenommen. Die Vorlage sieht neue Vergünstigungen für alle Unternehmen vor. Das soll die Attraktivität des Standorts erhöhen. Zusätzliche 2 Milliarden Franken pro Jahr für die AHV sollen das Gesetz an der Urne mehrheitsfähig machen. (whr/sda)