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Ex-Mitarbeiter der Bank Morgan Stanley vor Bundesstrafgericht

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sich eingehend mit einer Bärenjagd in Russland beschäftigen müssen, an welcher ein früherer Russland-Spezialist der Bundeskriminalpolizei teilnahm. (Archivbild ...
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Ex-Mitarbeiter der Bank Morgan Stanley vor Bundesstrafgericht

21.08.2019, 07:0821.08.2019, 07:36
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Am Bundesstrafgericht beginnt heute Mittwoch der Prozess gegen einen Ex-Banker von Morgan Stanley. Er soll für den früheren griechischen Verteidigungsminister Apostolos-Athanasios Tsochatzopoulos Bestechungsgelder aus Rüstungsgeschäften gewaschen haben.

Dem früheren Banker, der an der Zürcher Goldküste wohnt, wird von der Bundesanwaltschaft (BA) qualifizierte Geldwäscherei vorgeworfen. Der deutsche Staatsangehörige mit griechischen Wurzeln soll als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Zudem wird er der Veruntreuung beschuldigt.

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll er dem in Griechenland zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Tsochatzopoulos geholfen haben, Gelder in der Höhe von rund 22 Millionen Euro über Konten bei der Bank Morgan Stanley zu waschen.

Dabei machte der frühere Bankangestellte gemäss BA über 13 Jahre lang bewusst falsche Angaben zur Herkunft der Gelder und deren Verwendung. Um zu verschleiern, dass die Gelder dem früheren Verteidigungsminister gehören, wurden verschiedene Personen und Firmen vorgeschoben.

Waffenkauf eingefädelt

Die Bestechungsgelder erhielt Tsochatzopoulos weil er den Kauf eines russischen Flugabwehrraketensystems einfädelte, obwohl das System im Rahmen eines vorgängig erstellten Berichts als nicht geeignet betrachtet wurde. Rund eine Million Euro der Gelder zweigte der Angeklagte für sich und seinen besten Freund ab, mit dem er zusammen studiert hatte.

Der Banker befand sich ab Dezember 2014 fast ein Jahr in Untersuchungshaft. Unterdessen ist er auf freiem Fuss. Gemäss Anklageschrift musste er jedoch eine Sicherheitsleistung von einer Million Franken leisten, die später auf 200'000 Franken reduziert wurde.

Das beantragte Strafmass will die Bundesanwaltschaft erst in der Hauptverhandlung bekannt geben. (Fall SK.2018.73) (viw/sda)

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