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Massenkündigung – Mieter klagen gegen Nati-Fussballer Breel Embolo

Massenkündigung – Mieter klagen gegen Nati-Fussballer Breel Embolo

Der Fussballprofi besitzt am Burgfelderplatz einen unscheinbaren Reihenblock mit zwölf Mietwohnungen – 3½-Zimmer, von der Lage und dem Standard eher im unteren Preissegment anzusiedeln. Die Wohnungen des Nati-Stürmers sollen nun generalsaniert werden. Die Mieter wehren sich.
30.03.2019, 15:03
Jonas Hoskyn / ch media
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Mit gerade mal 19 Jahren wurde der Basler Fussballspieler Breel Embolo Hausbesitzer. Das Stürmertalent, das vergangenen Dienstag ein Tor für die Schweizer Nationalmannschaft erzielt hat, wechselte im Sommer 2016 zum deutschen Bundesligisten Schalke 04 in Gelsenkirchen. Über die Ablösesumme wurde Stillschweigen vereinbart. Experten gehen von einer Summe zwischen 22 und 30 Millionen Franken aus. Entsprechend hoch angesetzt ist auch das Monatsgehalt des teuersten Einkaufs in der Geschichte von Schalke 04.

Rund 300'000 Franken verdient der Schweizer, der nach langer Verletzungspause nun wieder spielt, gemäss Medienberichten pro Monat. Kurz nach seinem Wechsel investierte Embolo eine unbekannte Summe in Immobilien. Beim Burgfelderplatz in Basel kaufte er einen unscheinbaren Reihenblock mit zwölf Mietwohnungen – 3½-Zimmer, von der Lage und dem Standard eher im unteren Preissegment anzusiedeln.

epa07458740 Switzerland's Breel Embolo (L) fights for the ball against Georgia's Solomon Kvirkvelia (R) during the UEFA Euro 2020 qualifier Group D soccer match between Georgia and Switzerla ...
So kennen und lieben ihn die Fussballfans.Bild: EPA/KEYSTONE

Ende Oktober kündigte die Immobilienfirma allen Mietern des Gebäudes. «Wir haben in den vergangenen Monaten den Zustand der Liegenschaft geprüft und dabei festgestellt, dass diese weder ökologischen Ansprüchen noch den Wohnbedürfnissen, wie sie heute erfüllt werden sollten, genügt», so das Kündigungsschreiben.

Daher müsse die Liegenschaft ab April umfassend saniert werden. «Art und Umfang der Arbeiten erlauben es nicht, dass die Sanierung im bewohnten Zustand vorgenommen wird.» Unter anderem würden die Grundrisse der Wohnungen verändert und sämtliche Boden- und Wandbeläge sowie die Fenster ersetzt.

Eigentlich müssten die Mieter dieses Wochenende ihre Wohnungen geräumt haben. Und tatsächlich sind die meisten Bewohner mittlerweile ausgezogen. Drei Parteien wehren sich zusammen mit dem Basler Mieterverband juristisch gegen den Rausschmiss. Damit sind ihre Kündigungen noch nicht rechtskräftig.

Für Beat Leuthardt vom Mieterverband ist die Massenkündigung aufgrund der Umstände missbräuchlich. «Das ist das typische Standard-Programm, wenn man schnell die Leute draussen haben will.»

«Verhandlungen abgebrochen»

Leuthardt erhofft sich von der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, dass die Kündigungen für ungültig erklärt und aufgehoben werden oder zumindest eine Verlängerung der Kündigungsfrist von vier Jahren. Der Mieterverband habe wie immer versucht, eine gütliche Einigung zu finden, betont Leuthardt: «Die Gegenseite hat diese abgebrochen, indem sie gar nicht zu einem Gespräch bereit war.»

Leuthardt befürchtet, dass die Wohnungen mit dem Umbau in eine neue Preiskategorie katapultiert werden. «Falls dies so zutrifft, so widerspricht dies klar den Mietwohnschutz-Initiativen, die vergangenen Sommer angenommen wurden.»

Breel Embolo liess eine Anfrage unbeantwortet. Seine Spielerberater zogen ihre Zitate am Abend nach Unstimmigkeiten zurück.

(aargauerzeitung.ch)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Thurgauo
30.03.2019 18:22registriert November 2017
Naja, ich verstehe ja die Anliegen der Mieter. Ich bin auch nicht dafür, dass man Mieter von heute auf morgen vor die Tür setzen kann. Aber was ich z.B. hier lese "Kündigungsfrist um vier Jahre verlängern". Es ist sein Haus, er darf damit machen was er will. Wie es der Name schon sagt sind Mieter nur Mieter. Vier Jahre? Sorry, aber da käme ich mir als Vermieter verarscht vor.
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Nonne
30.03.2019 17:19registriert September 2018
Ein Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Woher nehmen Mieter das Recht, sich irgendwo zwangseinmieten zu dürfen?
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