Das Berner Obergericht wird sich diese Woche nun doch nicht mit der Verwahrung des Bieler Rentners Peter Hans Kneubühl befassen. Der Termin wurde kurzfristig abgesetzt.
Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Kneubühl sei aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig, erklärte sein Anwalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Verhandlung war für Donnerstag und Freitag angesetzt. Ein Ersatzdatum wurde nicht genannt.
Kneubühl hatte 2010 vor der Zwangsräumung seines Hauses in Biel auf Polizisten geschossen und einen von ihnen schwer verletzt. Im vergangenen März hatte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland entschieden, dass Kneubühl verwahrt werden soll.
Das Gericht entsprach damit einem Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern. Diese hatten 2018 die vom Bieler Gericht gegen Kneubühl verhängte stationäre Massnahme aufgehoben, weil sich der renitente Rentner nicht therapieren liess.
Gegen die drohende Verwahrung wehrt sich Kneubühl nun vor Obergericht. (aeg/sda)