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Vorsätzliche Tötung oder Unfall? Indizienprozess in Thun gestartet

Vorsätzliche Tötung oder Unfall? Indizienprozess in Thun gestartet

05.10.2020, 11:49
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Sicht auf das Regionalgericht, Mitte, am Freitag, 10. Juli 2020, in Thun. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Das Regionalgericht ThunBild: keystone

Vor dem Regionalgericht in Thun hat am Montag ein Indizienprozess gegen einen 57-jährigen Schweizer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Februar 2018 seine Freundin in Frutigen BE getötet zu haben.

Um die Spuren zu verwischen, habe er anschliessend deren Wohnung in Brand gesetzt. Das alte Holzhaus brannte bis auf die Grundmauern nieder. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens.

Der Beschuldigte hat stets seine Unschuld beteuert. Seine Sicht der Dinge findet sich in einem Urteil des Bundesgerichts, das 2018 die Verlängerung der Untersuchungshaft guthiess.

Der Mann geht demnach davon aus, dass seine Freundin an einer Überdosis an legalen und illegalen Substanzen starb. Den Brand habe sie wahrscheinlich selber ausgelöst, indem ihr ein brennender Joint oder eine Zigarette aufs Bett gefallen sei oder sie eine Kerze umgestossen habe.

Kritik an Gutachten

Sein Verteidiger übte am Montag zum Prozessauftakt scharfe Kritik an den aus seiner Sicht unvollständigen Ermittlungen. Ins Visier nahm er besonders das «mangelhafte» Gutachten der Rechtsmediziner.

Diese waren zum Schluss gekommen, dass Todesursache und -zeitpunkt zwar nicht eindeutig bestimmt werden könnten. Denn der Leichnam sei durch Feuer und Hitze stark verändert worden. Die vermutete Blutung im Kopfbereich könne aber am ehesten auf eine schwere Gewalteinwirkung zurückgeführt werden - beispielsweise ein Schuss, ein Schlag oder ein Stich.

Die Verteidigung hatte ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Ein deutscher Rechtsmediziner hielt darin fest, es sei durchaus plausibel, dass die Drogenkonsumentin ohne Gewalteinwirkung ums Leben gekommen sei. Das Gericht hatte im Vorfeld die Anhörung des deutschen Experten im Prozess abgelehnt.

In Frankreich gefasst

Verschiedene Voranträge der Verteidigung sorgten dafür, dass die Befragung des Beschuldigten am Montagvormittag zunächst nicht beginnen konnte. Der Angeklagte war einige Tage nach dem Brand in Frankreich gefasst worden. Seither ist er inhaftiert. Sein kleines Unternehmen in Frutigen gibt es mittlerweile nicht mehr.

In der laufenden Woche sollen auch eine Zeugin, ein Gerichtsmediziner sowie zwei Experten befragt werden. Die Plädoyers folgen am Donnerstag und Freitag. Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet. (aeg/sda)

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