Aus einem Geldtransporter sind im vergangenen Juli bei Thunstetten BE mehr als 4.5 Millionen Franken gestohlen worden. Der Fall war bislang nicht bekannt. Vom Geld fehlt jede Spur. Ein geständiger Täter bleibt gemäss Bundesgericht in Untersuchungshaft.
Wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, wurde das Geld am 1. Juli unter Mitwirkung des Chauffeurs des Geldtransporters gestohlen. Der geständige Täter soll mitgeholfen haben, die Beute in ein anderes Fahrzeug umzuladen und zu einer Garage nach Rickenbach LU transportiert zu haben. Die Ermittlungen laufen unter dem Namen «Aktion Dreieck».
Der Mann wurde am 14. August verhaftet. Er wurde zunächst auf Antrag der Solothurner Staatsanwaltschaft für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft gesetzt. Im Oktober stellte der Mann ein Haftentlassungsgesuch.
Das Haftgericht lehnte das Gesuch ab. Das Solothurner Obergericht wies die dagegen erhobene Beschwerde des Mannes ab. Später verlängerte das Haftgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft bis Mitte Februar 2020.
Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid des Obergerichts zum abgelehnten Haftentlassungsgesuch. Die Vorinstanz habe eine Verdunkelungsgefahr bejaht, heisst es in den Erläuterungen der Lausanner Richter.
Die Ermittlungen in Bezug auf die Diebesbeute liefen auf Hochtouren. Da sei es von entscheidender Bedeutung, diese nicht durch allfällige Kollusionshandlungen zu beeinträchtigen.
Die Deliktsumme von mehr als 4.5 Millionen Franken ist verschwunden. Der in Untersuchungshaft sitzende Mann und ein weiterer Täter sollen die Millionensumme einem Komplizen übergehen haben. Der Komplize sitzt in Tschechien in Haft. Über die Auslieferung dieses Mannes wurde gemäss Bundesgericht noch nicht entschieden.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft führt betreffend Diebstahl gegen insgesamt sechs namentlich bekannte Personen sowie gegen unbekannte Täterschaft eine Strafuntersuchung. Derzeit befinden sich drei Personen in Haft, wie der Medienbeauftragte Jan Lindenpütz der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte.
Wegen der Weitergabe des gestohlenen Geldes führe die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen ein Verfahren wegen Hehlerei. Vier Personen befänden sich derzeit in Haft.
Die Untersuchungen seien hängig. Aus ermittlungstaktischen Gründen seien derzeit keine weiteren Auskünfte möglich, hält die Staatsanwaltschaft fest. Für sämtliche beschuldigte Personen gelte die Unschuldsvermutung.
(Urteil 1B_369/2019 vom 27. November 2019)
(sda/mlu)
Wieso ist dies bei solchen Transporten nicht möglich / gang & gäbe? Würde auch das Risiko von einem Insiderjob senken, wenn die Transporteure selber auch nicht ans Geld kommen würden.