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Bern muss sich zu Wegweisung von Journalist erklären

Eritrea-Demo auf Waisenhausplatz am 22. September 2020.
Die Polizei sperrte vor einer Woche eine Demonstration weiträumig ab. Zuvor wurden ihre Arbeit aus sicherer Distanz von Medienschaffenden verfolgt.Bild: watson

Berner Regierung muss sich zu Wegweisung von watson-Journalist erklären

Die Regierung des Kantons Bern muss sich zu einem Polizeieinsatz erklären. Zwei Grossrätinnen fordern Antworten, nachdem die Polizei mehrere Journalisten bei ihrer Arbeit störte.
05.10.2020, 09:1805.10.2020, 09:20
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Die Einschränkung der Pressearbeit durch Einsatzkräfte der Kantonspolizei Bern bei einer unbewilligten Flüchtlings-Demonstration hat nun auch politische Konsequenzen. Die beiden Berner Grossrätinnen Christa Ammann (Alternative Linke) und Tanja Bauer (SP) haben vergangene Woche zwei Vorstösse eingereicht, in der sie Antworten vom Regierungsrat fordern.

Anlass der Interpellationen war die «Stopp Isolation»-Demonstration von vorletzter Woche, bei der mehrere Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihrer Medienarbeit behindert oder gehindert wurden, darunter auch ein Reporter von watson.

Eritrea-Demo in Bern (Waisenhausplatz und Umgebung) am 22. September 2020.
Die Kantonspolizei setzte zu Beginn der unbewilligten Demonstration bereits Reizstoffe ein, nachdem gewaltbereite Demonstrierende die Absperrung durchbrechen wollten.Bild: watson

Schweizer Gerichte haben mehrfach die Pressefreiheit verteidigt und anerkannten, dass Medienschaffende Polizeieinsätze dokumentieren dürfen, wenn sie die Arbeit der Ordnungshüter nicht behindern. An dieses Gebot hielten sich die Journalistinnen und Journalisten, nachdem die Kantonspolizei die Demonstrierenden auf dem Waisenhausplatz in einer Barrikade-Formation vom Gang zum Bundesplatz hinderte.

Die Medienschaffenden wurden dennoch von Polizeikräften weggedrückt, weggeschickt und in einem Fall formell für 24 Stunden vom Waisenhausplatz weggewiesen. In einem Fall drückte ein Polizist seine Hand auf die Kameralinse einer Videojournalistin, die eine eskalierende Situation filmen wollte. watson-Informationen zufolge wurden wegen diesem Einsatz zwei Beschwerden von Medienschaffenden bei der Kantonspolizei eingereicht.

Berner Regierungsrat stellt sich hinter «korrekte Arbeit» von Medienschaffenden

Philippe Mueller, Regierungsrat, Sicherheitsdirektor, posiert im Regierungszimmer des Berner Regierungsrates, am Mittwoch, 3. Juni 2020 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
FDP-Regierungsrat Philippe Müller ist der Sicherheitsdirektor des Kantons Bern.Bild: keystone

Der zuständige Berner Regierungsrat Philippe Müller stellt sich im schriftlichen Gespräch mit watson auf den Standpunkt, dass «Medienschaffende, die sich korrekt verhalten, nicht bei ihrer Arbeit behindert werden dürfen und sollen». Ihre «korrekte Arbeit» diene allen. Eine polizeiliche Wegweisung gelte auch für Medienschaffende, die Freiheiten seien hier nicht grenzenlos.

«Klar ist ebenfalls, dass eine polizeiliche Wegweisung auch für Medienschaffende gilt.»
FDP-Regierungsrat Philippe Müller

Wasserwerfer-Einsatz wird zum Politikum

Der Regierungsrat wird sich nun auch auf zwei Interpellationen der beiden Grossrätinnen zum Polizeieinsatz äussern müssen. Den ersten Vorstoss begründen die beiden linken Politikerinnen, dass Journalistinnen und Journalisten die «Rahmenbedingungen» der Polizeiarbeit kennen müssten, um ihre Arbeit machen zu können. Sie wollen deshalb unter anderem wissen, ob es interne polizeiliche Richtlinien gebe und wie «Medienarbeit im Sinne der Pressefreiheit» während eines laufenden Polizeieinsatzes sichergestellt werden könne.

Video: watson

Ein zweiter Vorstoss will zudem die gewalttätigen Ausschreitungen thematisieren. Nachdem der Demonstrationszug in Richtung Bollwerk weitermarschiert war, kam es zu Scharmützeln zwischen gewaltbereiten und friedlichen Demonstrierenden sowie Polizeikräften. Die beiden Grossrätinnen kritisieren, dass «Pfefferspray, Gummischrot, Wasserwerfer und die gefährlichen GL06-Werfer aus nächster Nähe» und «zum Teil ohne Vorwarnung» eingesetzt wurden.

Bei der Demonstration wurden laut Polizeiangaben je ein Demonstrant sowie ein Polizist verletzt. Beide mussten hospitalisiert werden. (red)

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Klimademo in Bern vom 25.09.20
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Klimademo in Bern vom 25.09.20
Klimaaktivisten protestieren mit Schutzmasken während ihrer Aktionswoche «Rise up for Change,» am Freitag, 25. September 2020.
quelle: keystone / anthony anex
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Demonstrationen Bern
Video: watson
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59 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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freeLCT
05.10.2020 09:31registriert Januar 2020
Die Exekutive und die 4. Gewalt müssen zusammenarbeiten, resp. Einblick in dessen Handlungen gewähren.
Das ist Gewaltenteilung und ein Grundsatz für einen Rechtsstaat.

mMn hat der Journalismus auch nicht Rahmenbedinungen von der Polizei zu kennen, um mit der Kamera draufzuhalten.
Dies sollte situationsunabhängig immer möglich sein, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht.
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Edward Espe Brown
05.10.2020 09:35registriert Februar 2018
Die Arbeiten akkreditierter Journalisten dürfen von der Polizei nie behindert werden! Auch nicht in Bern. Sonst haben wir bald Zustände wie in Belarus oder China.
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darkz0ne
05.10.2020 09:34registriert Januar 2020
«Klar ist ebenfalls, dass eine polizeiliche Wegweisung auch für Medienschaffende gilt.»

Mehr kann man nicht mehr dazu sagen. Recht hat er.
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