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So will der Bundesrat die AHV «retten» – Gegenwehr ist vorprogrammiert

So will der Bundesrat jetzt die AHV «retten» – Gegenwehr ist vorprogrammiert

28.08.2019, 13:1228.08.2019, 13:27
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ZU DER EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG VOM 24. SEPTEMBER 2017 UEBER DIE REFORM DER ALTERSVORSORGE 2020 STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - [Symbolic Image, Staged Picture] An elderly ...
Bild: KEYSTONE

Die AHV schreibt rote Zahlen, der im Mai beschlossene Zustupf stopft die Löcher nur notdürftig. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine AHV-Reform beschlossen, die die angeschlagenen Finanzen bis 2030 sichern soll. Im Parlament wird es die Vorlage nicht leicht haben.

Das lässt das Echo vermuten, das der Bundesrat bei den Sozialpartnern ausgelöst hat. Der Arbeitgeberverband verlangt strukturelle Reformen und eine zurückhaltende Mehrwertsteuererhöhung, der Gewerkschaftsbund ist gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters.

Es handelt sich um die zwei zentralen Elemente der AHV-Reform, deren Eckwerte der Bundesrat schon früher beschlossen hatte. Ab Inkraftsetzung voraussichtlich im Jahr 2022 soll das Frauenrentenalter über vier Jahre hinweg schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben werden. Gemäss Modellrechnungen entlastet das die AHV im Jahr 2031 um 1.4 Milliarden Franken. Ein Teil dieses Betrags wird jedoch gleich wieder für Ausgleichsmassnahmen eingesetzt.

Notwendiger Ausgleich

Der Bundesrat hat nämlich nicht vergessen, dass das Frauenrentenalter 65 schon zweimal an der Urne gescheitert ist. Die Erfahrung zeigte, dass viele Personen, die gegen eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen sind, durch angemessene Ausgleichsmassnahmen davon überzeugt werden könnten, der Vorlage zuzustimmen, schreibt er in der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft.

Der Bundesrat will dafür 700 Millionen Franken einsetzen - nur ein bisschen weniger als die Maximalvariante, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Zum einen werden die Renten der Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56'880 Franken können ihre AHV-Rente ab 64 sogar ohne Kürzung vorbeziehen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass rund ein Viertel der Frauen von der Möglichkeit eines vergünstigten Vorbezugs Gebrauch machen wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich im Jahr 2031 auf 321 Millionen Franken.

Zusätzlich erhalten Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die bis zum Referenzalter oder darüber hinaus arbeiten, eine höhere Altersrente. Dafür wird die Rentenformel angepasst. Die Rentenerhöhung beträgt bis zu 163 Franken pro Monat, im Durchschnitt sind es 76 Franken. Diese Massnahme verursacht Kosten von knapp 300 Millionen Franken.

Flexibel in Rente

Wie bereits bei der 2017 gescheiterten Rentenreform vorgesehen, wird der Rentenbezug flexibilisiert. Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird, auch in der beruflichen Vorsorge.

Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden. Auf einem Freibetrag von 1400 Franken pro Monat werden keine AHV-Beiträge erhoben. Die Kürzungssätze bei Vorbezug der AHV-Rente und die Aufschubszuschläge werden gesenkt, um der höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen.

Die Flexibilisierung schlägt mit insgesamt rund 400 Millionen Franken zu Buche. Ins Geld geht vor allem, dass Männer ein Jahr früher in Rente gehen können als heute. Kosten verursacht auch der neue Kürzungssatz bei einem Vorbezug. Nicht antasten will der Bundesrat hingegen die Kinder-, Waisen- und Witwenrenten. Frühere Diskussionen haben gezeigt, dass darin zu viel Zündstoff liegt.

Höhere Mehrwertsteuer

Unter dem Strich bringen alle Massnahmen zusammen damit lediglich Einsparungen von rund 400 Millionen Franken. Zwar hat das Stimmvolk im letzten Mai mit der AHV-Steuervorlage schon einer Zusatzfinanzierung für die AHV von rund 2 Milliarden Franken im Jahr zugestimmt. Das reicht aber nicht, um die defizitäre AHV zu stabilisieren.

Der Bundesrat schlägt daher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte vor. Der Normalsatz würde damit von 7.7 Prozent auf 8.4 Prozent steigen. Der neue Sondersatz für Beherbergungsleistungen läge bei 4 Prozent, der reduzierte Satz bei 2.7. Das bringt der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 2.47 Milliarden Franken.

Insgesamt würde die geplante AHV-Reform die Sozialversicherung um 2.8 Milliarden Franken entlasten, was die AHV-Finanzen bis 2030 stabilisieren soll. Nun ist das Parlament am Zug. Das letzte Wort hat auf jeden Fall das Volk, weil für die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze die Verfassung geändert werden muss.

Parallel zur AHV-Reform läuft eine Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Im zuständigen Innendepartement laufen derzeit die Arbeiten an einer Vernehmlassungsvorlage. Eine formelle Verknüpfung der beiden Reformvorlagen ist nicht geplant. (aeg/sda)

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Die AHV-Steuervorlage kurz und klar erklärt
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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cpt. Jeppesen
28.08.2019 14:12registriert Juni 2018
Ich verstehe nicht wieso immer die Mehrwertsteuer hinhalten soll. Diese Steuer ist die so ziemlich unsozialste Steuer, da sie im Vergleich die Haushalte mit schwachem Einkommen stärker belastet.
Wieso nicht da hinfassen wo es sowieso Geld hat, also Vermögenssteuer, Grundsteuer oder meinetwegen eine Transaktions-Steuer (Tobin-Steuer). Dann würden nur die belastet werden welche nicht am Existenzminimum herum krebsen und jeden Rappen 2 mal umdrehen müssen.
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domin272
28.08.2019 14:23registriert Juli 2016
Alter Wein in neuen Schläuchen... Unser Rentensystem braucht einen grundlegenden Umbau. Rentenalter 65 finde ich vertregbar, aber keine Erhöhung danach, denn die Leistungsfähigkeit im Alter steigt im Gegensatz zur Lebenserwartung nicht, womit nur Arbeitnehmer, die entweder durch spezielles Wissen oder eher viele Beziehungen in ihrer Position sind keine Probleme hätten. Das Geld müsste über automatische Erhöhung von Beitragssätzen und eventuell Dingen wie einer Kapitaltransaktionssteuer beschaft werden, die EL abgeschaft und dafür Grundbedarfsdeckende Renten entrichtet. Für jeden!
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koks
28.08.2019 18:43registriert August 2015
"Nicht angetastet wird hingegen die Wittwenrente"

Aha. Man veranschauliche sich mal die männerdiskriminierende Wittwenrente: Arbeitet der Mann und die verheiratete Frau nicht, kriegt sie eine Rente. Arbeitet genaugleich die Frau und nicht der Mann, kriegt er keine Rente.
Gleichstellung zugunsten der Männer geht ja nicht in der Schweiz, im Jahr 2019, Mittelalter. Männer sind in unserer Gesellschaft ja sowieso weniger wert als Frauen...

Dagegen wirkt als Mann für mich die Variante Rentenalter 67/67 schon fast attraktiv.
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