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Coronavirus: Bundesrat schlägt «Polizeistunde» um 19 Uhr vor

«Polizeistunde» um 19 Uhr, maximal 5 Personen: Diese Massnahmen schlägt der Bundesrat vor

Der Bundesrat will die Verschärfungen der Kantone vereinheitlichen. Er schlägt ihnen mehrere Massnahmen vor.
08.12.2020, 18:3008.12.2020, 20:34
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Das schlägt der Bundesrat den Kantonen vor

Der Bundesrat reagiert auf die Verschärfungen der Kantone: Er will sie vereinheitlichen und verstärken, wie er am Dienstagabend bekannt gibt.

Folgende Punkte will er an seiner Sitzung am kommenden Freitag beschliessen. Sie sollten ab dem Samstag, 12. Dezember, bis am 20. Januar 2021 gelten. Die Massnahmen werden ab sofort den Kantonen zur Konsultation unterbreitet:

  • Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen.
  • Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.
  • Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten.
  • Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.

Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitergehende Massnahmen zu beschliessen, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.

Weitere Entschädigungen werden geprüft

Der Bundesrat will in den kommenden Tagen auch weitere Entschädigungen für betroffene Branchen prüfen. Er hat das Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer beuaftragt, in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsdepartement, dem Innendepartement und dem Bundesamt für Justiz, allfällige Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen zu prüfen.

Sie sollen bis am 18. Dezember dem Bundesrat unterbreitet werden. Am kommenden Freitag soll es zu einer ersten Aussprache kommen.

Diese Verschärfungen gab es von den Kantonen heute

Kanton Zürich: Sperrstunde für Läden, Take-Aways und Co.

Der Kanton Zürich zieht die Zügel an: Für Gastronomie, Verkauf und Versammlungen gelten ab 10. Dezember neue Massnahmen. Diese sind gültig bis 10. Januar 2021. In Lokalen dürfen laut Bundesverordnung höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. In Zürich dürfen dies nur noch Personen aus zwei Haushalten sein, wie der Regierungsrat am Dienstag bekannt gab. Sämtliche Kontaktdaten müssen erhoben werden. Die Sperrstunde wird um eine Stunde verlängert, so dass Lokale um 22 Uhr schliessen müssen. Diese Sperrstunde gilt auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe.

Casinos werden ganz geschlossen. Auch Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe müssen schliessen.Versammlungen im öffentlichen Raum werden auf zehn Personen beschränkt. Sonntags- und Feiertagsverkäufe werden vom 24. Dezember bis 10. Januar verboten

Kanton Solothurn: Bars, Badis und Gyms werden geschlossen

Der Kanton Solothurn schliesst Bars und Sporteinrichtungen wie Hallenbäder oder Fitnesszentren. Die Massnahmen des Solothurner Regierungsrates gelten ab diesem Freitag und bis längstens am 31. Januar 2021, wie die Staatskanzlei mitteilte. Demnach dürfen sich in Restaurants maximal 50 Personen gleichzeitig aufhalten, und die Restaurants werden zwischen 21.00 und 06.00 Uhr geschlossen. Auch Casinos und Spielhallen sowie Bowling- und Billardzentren müssen schliessen.

Offen bleiben dürfen Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser und Theater. An Veranstaltungen gilt jedoch neu eine Obergrenze von 15 Personen. Ausnahmen gibt es an den Festtagen für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen, wobei an diesen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Für die Alters- und Pflegeheime sei ein generelles Besuchs- und Ausgangsverbot erlassen worden, hiess es in der Mitteilung weiter. Dieses gelte ab Donnerstag bis und mit 23. Dezember.

Kanton Basel-Landschaft: Sperrstunde für Gastrobranche

Das Kanton Basel-Landschaft führt für Gastronomiebetriebe bis am 17. Januar eine Sperrstunde um 21 Uhr ein. Die vorgezogenen Sperrstunde gelte auch an Weihnachten und Silvester, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Als weitere Verschärfungen hat sie eine Obergrenze von 15 Personen für Veranstaltungen verfügt.

Zudem hat sie mit wenigen Ausnahme sämtliche Sportaktivitäten, wie Trainings oder Wettkämpfe, in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und im Freien verboten. Des weiteren müssten Freizeitinstitutionen von Jugendzentren bis zu Erotikbetrieben schliessen, heisst es in der Medienmitteilung. Als Ausnahmen bei den Sportaktivitäten werden Leistungs- und Schulsport sowie der professionelle Spielbetrieb aufgeführt.

Die Massnahmen treten laut Communiqué am Freitag in Kraft und gelten bis zum 17. Januar 2021. Für den Fall, dass sie nicht genügend Wirkung zeitigten, habe die Regierung bereits ein weitergehendes Massnahmenpaket vorbereitet.

Kanton Basel-Stadt: Restaurants werden geschlossen

Im Kanton Basel-Stadt hat die Regierung die per 30. November eingeführten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie um eine Woche verlängert. Damit bleiben Restaurants bis mindestens am 20. Dezember geschlossen.

Ob im Hinblick auf die Feiertage Lockerungen möglich sind, will die Regierung gemäss einer Mitteilung erst nächste Woche entscheiden. Geschlossen bleiben damit bis zum 20. Dezember im Stadtkanton nicht nur Restaurant und Bars, sondern auch Fitnesscenter, Kunsteisbahnen, Hallenbäder, Casinos sowie Erotik- und weitere Freizeitbetriebe. Für Veranstaltungen gilt zudem weiterhin ein Obergrenze von 15 Personen.

(pit/sda)

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332 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tamisiech
08.12.2020 18:56registriert August 2015
Hä, also zuerst die Kantone um Massnahmen bitten (wobei ja klar ist, dass alle etwas anderes machen) und dann zwei Tage später alles vereinheitlichen und strenger machen? Grundsätzlich ok, aber warum dann nicht gleich von Anfang an nationale Regeln?
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Atavar
08.12.2020 19:10registriert März 2020
Was für ein unfassbares Hin und Her. Die Massnahmen werden strenger - und die bisherigen weiterhin kaum kontrolliert, geschweige denn durchgesetzt.

Okay, die Zahlen müssen runter, legitim! Religiöse Feiern und Konsumfeiern werden aber ausgenommen. So sorgt man (zumindest bei mir) ganz sicher nicht für mehr Akzeptanz. Pfui!
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magnet1c
08.12.2020 19:23registriert Mai 2018
Leider wirkt das ganze Konstrukt immer unglaubwürdiger.
Erst wird ein Ultimatum gestellt, welches vor Ablauf mit weiteren Massnahmen befeuert wird und als Frist soll die kommende Woche gelten. Dabei ist mittlerweilen bekannt, dass Massnahmen nicht innert Wochenfrist greifen. Ferner wird der erhoffte Erfolg ausbleiben weil inkonsequent und vor allem die schwächeren, bereits bedrohten Bereiche getroffen. (Oder wieso bleiben religiöse Feiern weiterhin erlaubt...) Ich bin Ratlos ab der fehlenden Strategie.
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