Der Bundesrat hat zur Klärung der Frage, ob Blocher Anrecht auf sein Ruhegehalt halt, gleich zwei renommierte Juristen mit einem Gutachten beauftragt. Laut inoffiziellen Aussagen sind sie sich dabei nicht einig.
12.07.2020, 10:3012.07.2020, 17:14
Die Auszahlung der Pension für Alt-Bundesrat Christoph Blocher hat in den vergangenen Tagen für Wirbel gesorgt und der «SonntagsBlick» berichtet nunmehr, dass der Bund in dieser Angelegenheit zwei Gutachten in Auftrag gegeben habe.
Es ging um die Frage, ob dem SVP-Strategen Blocher die rund 2,7 Millionen Franken an Ruhegehalt noch zustehen oder nicht. Ein Rechtsgutachten habe der Arbeitsrechtler Thomas Geiser, emeritierter Professor der Hochschule St.Gallen HSG, geliefert. Ein zweites Rechtsgutachten habe der Zürcher Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser, Anwalt und Titularprofessor in Bern und St.Gallen, angefertigt.
Die beiden Gutachter sollen sich laut inoffiziellen Informationen widersprechen, hiess es. Im «Blick» steht dazu:
«Seine Begründung: Eine Verzichtserklärung habe einen Endgültigkeitscharakter, weshalb für eine rückwirkende Geltendmachung von Leistungen die Grundlage fehle. Anders sei dies bei künftigen Leistungsbezügen, wenn etwa ein alt Bundesrat auf sein Ruhegehalt verzichtet hat, aber in Finanznöte gerät und wieder eine Auszahlung beantragt.»
Die beiden Gutachter seien für die Zeitung aber nicht erreichbar gewesen. Und die Bundeskanzlei habe mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht einmal sagen wollen, was die beiden Gutachten den Staat kosten würden.
Christoph Blocher selbst äusserte sich am Freitag zur Frage, was er mit der Bundesrats-Rente vorhat. Er wolle das Geld spenden: «Ich selber werde sicher nichts von dem Geld sehen.»
(jaw)
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Mein Vermieter meint auch, dass er nach X Jahre keine Nebenabrechnung gemacht hat nun rückwirkend Geld verlangen kann. Sowas geht auch nicht.