Schweiz
Coronavirus

Bundesrat erlässt weitere Corona-Massnahmen: Das sind die neuen Regeln

Restaurants und Bars zu: Diese Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute beschlossen

18.12.2020, 15:1518.12.2020, 15:45
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Trotz der Verschärfungen, die der Bundesrat vor einer Woche getroffen hat, sinken die Corona-Zahlen nicht wunschgemäss. Deshalb hat die Regierung die Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz nochmals verschärft.

Betroffen sind besonders die Freizeitbetriebe. Die Skigebiete hingegen bleiben geöffnet. Ziel sei es, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Alle Beschlüsse gelten ab Dienstag, 22. Dezember bis am 22. Januar 2021. Alle Bestimmungen bleiben auch über die Festtage – sprich an Weihnachten und Silvester – bestehen. Konkret wurden diese neuen Corona-Regeln erlassen:

Diese Corona-Massnahmen gelten neu ab 22. Dezember für die Schweiz.
Bild: admin.ch

Restaurants und Bars

Melanie Prankl vom Restaurant Ratsstuebli stellt Stuehle auf den Tisch, am Samstag, 12. Dezember 2020, in Thun. Bars und Restaurants im Kanton Bern muessen ab heute Samstag bereits um 19 Uhr schliesse ...
Restaurants müssen wieder schliessen.Bild: keystone

Ab Dienstag, 22. Dezember müssen Restaurants und Bars ihre Tore wieder schliessen. Zuvor durften sie noch bis 19 Uhr Gäste bewirten. Ausgenommen von der Schliessung sind Betriebskantinen, Schulkantinen und die Restauration für Hotelgäste. Take-Away und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben.

Sportbetriebe und -anlagen

Ein abgesperrtes Kraftgeraet im Fitnessstudio Activ Fitness waehrend den Vorbereitungsmassnahmen fuer die Wiedereroeffnung, am Donnerstag, 7. Mai 2020, in Zuerich Oerlikon. Nach dem Corona-Lockdown ko ...
Fitnesscenter werden wieder geschlossen.Bild: KEYSTONE

Weiter werden auch Sportbetriebe und dazugehörige Anlagen (auch Fitnesscenter) geschlossen. Im Freien dürfen Gruppen bis maximal fünf Personen Sport treiben. Der Profisport wird weiterhin unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden dürfen. Sportliche Aktivitäten für Kinder unter 16 Jahren bleiben mit Ausnahme von Wettkämpfen erlaubt.

Freizeitbetriebe

Zudem sollen auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen schliessen. Dazu gehören:

  • Kinos
  • Museen
  • Bibliotheken
  • Zoos
  • Botanische Gärten

Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen bleiben erlaubt, ansonsten dürfen Veranstaltungen mit Publikum nur noch online durchgeführt werden.

Einkaufsläden

Die Regalen fotografiert waehrend der Vorbereitungen fuer die Wiedereroeffnung des Ladens waehrend der COVID-19 Krise, im Loeb, am Dienstag, 5. Mai 2020 in Bern. Ab Montag, 11. Mai 2020, koennen Laede ...
Die Kapazitäten in den Einkaufsläden werden reduziert.Bild: KEYSTONE

Einkaufsläden dürfen geöffnet bleiben, aber die Kapazitäten werden angepasst. So dürfen sich ab Dienstag weniger Personen in den Läden aufhalten. Die Kapazitätsgrenze ist dabei abhängig von der zugänglichen Ladenfläche.

Skigebiete

Die Skigebiete in der Schweiz sollen auch im "Corona-Winter" ohne gr�ssere Massnahmen ge�ffnet bleiben. Das fordert eine b�rgerliche Allianz vom Bundesrat. (Archivbild)
Es darf weiter Ski gefahren werden.Bild: sda

Der Bundesrat schliesst die Skigebiete nicht. Der Bund sieht hier die Kantone in der Pflicht. Trotzdem hält der Bundesrat fest: «Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein.»

Kurzarbeit wird verlängert

Das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung wird erneut verlängert. Der Bundesrat rechnet damit, dass nun weitere Unternehmen Kurzarbeit anmelden müssen und hat diese deshalb bis am 31. März 2021 verlängert. Zudem sollen neu auch Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und in bestimmten Fällen auch Lehrlinge Anspruch auf eine Entschädigung erhalten.

Lockerung für einzelne Kantone

Kantone dürfen selbstständig Lockerungen beschliessen. So dürfen zum Beispiel Restaurants und Sporteinrichtungen wieder öffnen, sofern die Lage sich entspannt. Dafür muss die Reproduktionszahl auf Kantonsgebiet unter den Wert 1 fallen und die 7-Tagesinzidenz darf nicht höher als der Schweizer Schnitt sein.

Schnelltests werden ausgeweitet

Eine Altenpflegerin h�lt im Seniorenheim Pauline-Krone-Heim der Altenhilfe T�bingen einen Antigen-Corona-Schnelltest in der Hand. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Künftig sollen auch Personen ohne Symptome einen Schnelltest machen dürfen.Bild: sda

Bisher waren nur Antigen-Schnelltests erlaubt. Nun lässt der Bundesrat auch andere Test-Arten zu, zum Beispiel Speicheltests. Weiter können sich auch Personen ohne Symptome einen Schnelltest machen dürfen, sie müssen diesen aber selber bezahlen. (leo)

Hier kannst du die Pressekonferenz des Bundesrates nachschauen:

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315 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pachyderm
18.12.2020 15:47registriert Dezember 2015
Zum Glück sind die botanischen Gärten geschlossen. Wenn wir das Gedränge verhindern, das da allwinterlich herrscht, können wir zum Ausgleich ja gut ein paar Seilbahn-Gondeln vollpacken.
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Scaros_2
18.12.2020 15:17registriert Juni 2015
Der Bundesrat schliesst die Skigebiete nicht.

Und weiter geht die kakophonie und das übersetzen der lage in spitäler. Mo mol, guet gmacht BR.
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g-raff
18.12.2020 15:23registriert März 2019
Restaurants zu, Individualsportanlagen im Freien geschlossen, Einkaufsläden offen? Ich freue mich auf die kommenden Verkaufstage in den Zentren. Nicht. Aso sorry, ist das deren ernst?

Und im Januar kann ich dann gar nichts mehr, weil weiterhin der Mut fehlt, eine konsequente Massnahme durchzuziehen.
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