Schweiz
Coronavirus

Coronavirus: 23 wichtige Fragen zu den Lockerungen in der Schweiz

Ein geschlossenes Restaurant, aufgenommen am Dienstag, 28. April 2020, in Zuerich. Um zwangsgeschlossene Kleinbetriebe zu entlasten, schlaegt der Verband Immobilien Schweiz (VIS) der Wirtschaftskommis ...
Bild: KEYSTONE

23 wichtige Fragen zu den Lockerungen – und was das BAG empfiehlt

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine ganze Reihe neuer Lockerungs-Massnahmen verkündet. Doch was gilt jetzt? Und was bleibt verboten? Eine Übersicht:
29.04.2020, 15:5029.04.2020, 16:19
Mehr «Schweiz»

Die Schweiz macht einen grossen Schritt zurück zur Normalität. Für den 11. Mai sind diverse Lockerungen der Lockdown-Massnahmen in Aussicht gestellt. Nichts wird sich allerdings an den Hygiene-Massnahmen ändern. Weiterhin gilt:

  • Abstand halten
  • Gründlich Hände waschen
  • Händeschütteln vermeiden
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen
  • Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation
  • Falls möglich weiter im Homeoffice arbeiten

Was gilt zudem? Was darf man? Wo muss man noch vorsichtig sein? Eine Übersicht über die wichtigsten Empfehlungen und Antworten durch das BAG.

Inhaltsverzeichnis
Die Hauptbotschaft war bisher immer «Bleiben Sie zu Hause». Gilt sie noch nach der ersten Lockerung vom 27. April?Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder das Coronavirus übertragen?Dürfen sich Kinder privat mit Freunden zum Spielen treffen?Dürfen Kinder auf Spielplätze gehen?Dürfen Kinder wieder zusammen spielen, beispielsweise in ihrem Quartier?Dürfen erwachsene Personen ihre Eltern oder Grosseltern besuchen?Dürfen Kinder Zeit mit ihren Grosseltern verbringen? Warum wird der Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen wieder erlaubt?Müssen Eltern ihr Kind zur Schule schicken?Werden auch Sportlektionen wiederaufgenommen?Dürfen besonders gefährdete Personen Läden oder andere Dienstleistungen (Coiffeur, Massage, Physiotherapie usw.) aufsuchen? Muss man bei einem Kontakt mit einer besonders gefährdeten Person eine Maske tragen?Hände schütteln, Küsschen austauschen, einen Freund umarmen: Bis wann bleiben solche Gesten untersagt?Darf man Freunde zu sich nach Hause einladen?Gilt die Regel noch, dass man nicht länger als 15 Minuten und nicht näher als 2 Meter mit einer erkrankten Person zusammen sein soll?Kann man sich anstecken, indem man an einer Person vorbeigeht, die mit dem neuen Coronavirus infiziert ist?Kann ich jetzt wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren? Wer entscheidet über die Aufhebung des Homeoffice?Werden Personalrestaurants wieder geöffnet? Sind dort besondere Sicherheitsregeln einzuhalten?Sollte man öffentliche Verkehrsmittel meiden, besonders zu Stosszeiten?Sollte man sich die Hände waschen, nachdem man im ÖV Knöpfe, Handläufe, Sitze usw. berührt hat?Sollte man beim Bezahlen möglichst kein Bargeld verwenden?Kann ich für diesen Sommer Ferien im Ausland planen?Darf ich im Ausland lebende Familienmitglieder besuchen?

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Die Hauptbotschaft war bisher immer «Bleiben Sie zu Hause». Gilt sie noch nach der ersten Lockerung vom 27. April?

Mit jeder Etappe, mit der der Bundesrat die Massnahmen lockert, werden mehr Menschen wieder ihre Wohnbereiche verlassen – aber gestaffelt. Dies ist der Sinn der etappenweisen Lockerungen. Die Anzahl Personen im öffentlichen Raum wird zunehmen. Doch die Auswirkungen auf die Ansteckungsrate kann der Bund überwachen. Sollten Ansteckungszahlen nicht wieder zunehmen, kann der Bundesrat die nächste Etappe beschliessen.

Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin möglichst zu Hause blieben. Dies ändert sich weder mit den Lockerungen vom 27. April noch mit jenen vom 11. Mai.

Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder das Coronavirus übertragen?

Kinder erkranken kaum am neuen Coronavirus. Sie gelten auch nicht als wesentliche Überträger. Mit zunehmendem Alter steigt das potenzielle Risiko einer Übertragung.

Dürfen sich Kinder privat mit Freunden zum Spielen treffen?

Ja, aber weiterhin in Gruppen von maximal fünf Kindern. Sie sollten dabei möglichst die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.

Nach wie vor sollten sich keine grösseren Gruppen von Kindern in Parks oder an anderen Orten treffen.

Dürfen Kinder auf Spielplätze gehen?

Ja, wichtig ist dabei aber, dass sich die verschiedenen Eltern von Kindern an die Abstandsregeln halten.

Dürfen Kinder wieder zusammen spielen, beispielsweise in ihrem Quartier?

Ja, Kinder können maximal zu fünft zusammen spielen. Die Eltern und weitere Erwachsene sollen sich dann nicht in Gruppen treffen. Zudem sollen alle die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.

Dürfen erwachsene Personen ihre Eltern oder Grosseltern besuchen?

Erwachsene sollten ihre Eltern nur besuchen, wenn diese Unterstützung benötigen, die sie anderweitig nicht erhalten können. Die Regelung der Besuche in Alters- und Pflegeheimen obliegt den Kantonen. Der Bund empfiehlt ein Besuchsverbot.

Dürfen Kinder Zeit mit ihren Grosseltern verbringen?

Kinder sollen Grosseltern nicht für längere Zeit besuchen. Ein kurzer Besuch mit einer Umarmung ist allerdings erlaubt. Das stärkt auch die Psyche.

Kinder erkranken selten am neuen Coronavirus. Wenn doch, dann haben sie meist milde Symptome. Sie dürfen dann ihre Grosseltern nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben. Ebenfalls sollte ein Kind auf den Besuch der Grosseltern verzichten, wenn es im engen Umkreis oder in der Familie Kontakt zu einer erkrankten Person hatte.

Das Problem bei Besuchen von gesunden Enkeln bei ihren Grosseltern sind die Eltern oder andere erwachsene Begleiter der Kinder. Sie könnten bei einem längeren Besuch die Grosseltern anstecken.

Warum wird der Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen wieder erlaubt?

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Diese erhalten sie am besten im Präsenzunterricht in der Schule. Auch brauchen Kinder ein soziales Umfeld, das ihre Schulkameraden mit einschliesst. Aus diesen Gründen öffnen die obligatorischen Schulen (Primar- und Sekundarschule I) ab 11. Mai wieder. Bedingung ist, dass sie ein Schutzkonzept erarbeiten, welches alle Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler einhalten können.

Müssen Eltern ihr Kind zur Schule schicken?

Ja, die Schulpflicht war nie und ist weiterhin nicht aufgehoben. Ist der Präsenzunterricht wieder erlaubt, dann müssen die Eltern ihren Kindern den Schulbesuch ermöglichen.

Bei Kindern gibt es gemäss aktuellem Wissen keinen Gesundheitszustand, mit dem sie bei einer Coronavirus-Infektion für einen schweren Krankheitsverlauf gefährdet wären. Leidet ein Kind an einer chronischen Krankheit (Diabetes, Asthma usw.), dann müssen die Eltern dies mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt besprechen.

Für Kinder von Eltern, die zu den besonders gefährdeten Personen gehören, können die Schulen individuelle Lösungen finden.

Werden auch Sportlektionen wiederaufgenommen?

Sobald die Schulen wieder offen sind, werden auch wieder Sportlektionen im Rahmen der Schule und mit den entsprechenden Schutzkonzepten stattfinden.

Dürfen besonders gefährdete Personen Läden oder andere Dienstleistungen (Coiffeur, Massage, Physiotherapie usw.) aufsuchen?

Auch besonders gefährdete Personen dürfen Termine bei den erlaubten Dienstleistungserbringern wahrnehmen. Die Einrichtungen und Betriebe müssen ein Schutzkonzept erstellen und einhalten. Der Bund empfiehlt jedoch, solche Besuche zu vermeiden.

Muss man bei einem Kontakt mit einer besonders gefährdeten Person eine Maske tragen?

Falls man die Abstandsregel nicht einhalten kann, kann eine Hygienemaske zum Schutz von besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein.

Hände schütteln, Küsschen austauschen, einen Freund umarmen: Bis wann bleiben solche Gesten untersagt?

Der Zeitpunkt ist schwierig vorauszusehen. Doch Körperkontakt mit Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, sollte man weiterhin unterlassen. Das heisst: Wir werden noch länger mit diesen Einschränkungen leben. Nur so können wir uns und alle, die uns am Herzen liegen, schützen.

Darf man Freunde zu sich nach Hause einladen?

Abendessen im kleinen, privaten Kreis sind nicht verboten. Das BAG empfiehlt jedoch, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und immer die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Gilt die Regel noch, dass man nicht länger als 15 Minuten und nicht näher als 2 Meter mit einer erkrankten Person zusammen sein soll?

Der derzeit bekannte Hauptübertragungsweg des neuen Coronavirus ist der enge Kontakt, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als 2 Meter Abstand hält. Niest oder hustet diese, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen anderer Personen gelangen. Auch über die Hände kann man sich anstecken: Tröpfchen aus Husten, Niesen oder von kontaminierten Oberflächen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt.

Kann man sich anstecken, indem man an einer Person vorbeigeht, die mit dem neuen Coronavirus infiziert ist?

Wenn man eine infizierte Person rasch kreuzt, ist eine Ansteckung eher unwahrscheinlich. Das BAG empfiehlt deshalb gesunden Menschen auch nicht, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen.

Kann ich jetzt wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren? Wer entscheidet über die Aufhebung des Homeoffice?

Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten. Er wird über die Aufhebung dieser Empfehlung entscheiden. Schlussendlich entscheidet aber der Arbeitgeber, ob die Mitarbeitenden im Homeoffice arbeiten können.

Werden Personalrestaurants wieder geöffnet? Sind dort besondere Sicherheitsregeln einzuhalten?

Personalrestaurants waren nie geschlossen. Doch auch dort sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Sollte man öffentliche Verkehrsmittel meiden, besonders zu Stosszeiten?

ÖV kann man nutzen, sofern die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden können. In Stosszeiten sollte man öffentliche Verkehrsmittel möglichst nicht nutzen. Ist das nicht möglich, soll man sich an den Massnahmen im Schutzkonzept des ÖV-Unternehmens orientieren.

Besonders gefährdeten Personen empfiehlt das BAG nach wie vor, die öffentlichen Verkehrsmittel möglichst zu meiden.

Sollte man sich die Hände waschen, nachdem man im ÖV Knöpfe, Handläufe, Sitze usw. berührt hat?

Ja, man soll sich die Hände waschen, sobald dies möglich ist. Und dies auch möglichst regelmässig. Hat man dazu keine Gelegenheit, kann man ein Händedesinfektionsmittel benutzen. Zudem sollte man sich möglichst nicht ins Gesicht fassen.

Sollte man beim Bezahlen möglichst kein Bargeld verwenden?

Bezahlen mit Bargeld stellt kein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar, solange man die Hygieneregeln befolgt. Einige Branchen empfehlen den Einsatz von Bankkarten.

Kann ich für diesen Sommer Ferien im Ausland planen?

Eine Prognose zum aktuellen Zeitpunkt ist schwierig. Die Entwicklung deutet aber darauf hin, dass die Grenzen für Touristinnen und Touristen diesen Sommer nicht offen sein werden.

Einem Urlaub in der Schweiz steht jedoch aller Voraussicht nach nichts im Wege. Es sei denn, die Ansteckungen mit dem Coronavirus steigen wieder.

Darf ich im Ausland lebende Familienmitglieder besuchen?

Nein, solange die Grenzen nicht geöffnet sind, können auch Verwandte im Ausland nicht besucht werden. Für Härtefälle sind Ausnahmen möglich.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
So kam das Coronavirus in die Schweiz – eine Chronologie
1 / 59
Das Coronavirus in der Schweiz – eine Chronologie
31. Dezember 2019: Erste Meldungen über eine mysteriöse Lungenkrankheit, die in der zentralchinesischen Metropole Wuhan ausgebrochen ist, werden publiziert. 27 Erkrankte sind identifiziert.
quelle: keystone
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Coronavirus: So trägst du die Schutzmaske richtig
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
19 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Bee89
29.04.2020 19:16registriert Mai 2018
Das wird wohl noch eine längere Geschichte. Also bitte liebe Leute, versucht euch alle so gut wie nur irgendwie möglich an diese Empfehlungen zu halten, damit wir dieses Virus möglichst im Schach halten können und den Sommer zumindest halbwegs geniessen können!
7920
Melden
Zum Kommentar
avatar
Qui-Gon
29.04.2020 17:48registriert April 2015
Ja, aber weiterhin in Gruppen von maximal fünf Kindern. Sie sollten dabei möglichst die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.

Nach wie vor sollten sich keine grösseren Gruppen von Kindern in Parks oder an anderen Orten treffen.

Jetzt doch wieder? Hiess doch erst, Abstand und die 5 Personen-Regel gelte nicht für (Klein)kinder. ???
3516
Melden
Zum Kommentar
19
Axpo prüft Betrieb des Kernkraftwerks Beznau über 2030 hinaus

Der Stromkonzern Axpo prüft einen Betrieb der beiden ältesten Schweizer Atomreaktoren Beznau im Kanton Aargau über das Jahr 2030 hinaus. Laut Axpo geht es den Abklärungen um die technische Machbarkeit. Die Sicherheit stehe an oberster Stelle und sei nicht verhandelbar.

Zur Story