Nachdem die Zahlen zu Neuansteckungen und Todesfällen im April langsam abgenommen haben, ist es nun das oberste Ziel des Bundesrats, die Zahl der Neuinfektionen weiter zu senken und in den kommenden Wochen und Monaten auf tiefem Niveau zu halten. Nur dann seien weitere Lockerungen möglich.
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Unter Einbezug der Kantone hat der Bundesrat ein entsprechendes Konzept für die Eindämmungsphase (Containment) erarbeitet.
Die zwei Zauberworte der Strategie heissen Testen und Contact Tracing. Nachfolgend die 14 wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.
Während der intensiven Phase der Epidemie wurde mit strikten Hygiene- und Distanzempfehlungen und strengen Massnahmen wie der Schliessung von Schulen und Geschäften eine grössere Ausbreitung verhindert und besonders gefährdete Personen geschützt. Die Tests fokussierten auf Personen mit schweren Symptomen oder Risikogruppen, bei denen der labordiagnostische Befund entscheidend für die weitere Behandlung war.
Mit dem Abflauen der epidemischen Welle sinkt die Zahl der Neuinfektionen. Die Massnahmen zum Schutz vor dem Virus werden schrittweise gelockert. Jetzt muss verhindert werden, dass die Ansteckungszahlen wieder steigen. Um möglichst jede Neuinfektion rasch zu erkennen, werden alle Leute mit Symptomen getestet. Die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können zudem beschliessen, Personen in Spitälern oder Pflegeheimen zu testen, um die Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung zu verhindern und zu kontrollieren.
Der Test wird allen Personen mit folgenden Symptomen empfohlen:
Wer solche Symptome hat, soll sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden oder nach dem Coronavirus-Check (online) die entsprechenden Anweisungen befolgen.
Bei den Testangeboten sind die Kantone unterschiedlich organisiert. Wer sich testen lassen will, braucht in der Regel eine Zuweisung des Arztes. In einzelnen Kantonen reicht auch das Ergebnis eines Coronavirus-Checks. Testen lassen können sich Menschen mit Symptomen bei einer Vielzahl von Ärztinnen und Ärzten, in Spitälern oder speziell bezeichneten Testzentren, wobei an manchen Orten eine Anmeldung nötig ist.
Fällt ein Test positiv aus, muss die Person in Selbst-Quarantäne. Damit soll eine Übertragung auf andere Personen verhindert werden. Die Quarantäne dauert mindestens 10 Tage und wird von den kantonalen Behörden kontrolliert.
Ein Test kostet rund 100 Franken. Bei Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko wird der Test – wie andere diagnostische Tests auch – von der Krankenkasse übernommen; der Test ist aber nicht von der Franchise befreit. Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die zu keiner Risikogruppe gehören, dient der Überwachung der Epidemie. Diese Kosten gehen zu Lasten der Kantone.
Um die Epidemie unter Kontrolle zu behalten, muss möglichst jede einzelne Neuinfektion zurückverfolgt werden. Wo hat sich die Person in den letzten Tagen aufgehalten, mit wem hatte sie engen Kontakt, wen könnte sie allenfalls angesteckt haben? Das Zurückverfolgen der Infektionsketten mit gezieltem Contact Tracing ist zentral, um ein Wiederaufflackern der Epidemie langfristig zu verhindern.
Das konsequente Nachverfolgen jedes einzelnen Falls ist sehr aufwändig. Die verantwortlichen Stellen von Bund und Kantonen gehen davon aus, dass ein konsequentes Nachverfolgen wieder möglich ist, sobald die Zahl der Neuinfektionen pro Tag schweizweit unter rund 100 Fällen liegt. Man rechnet pro infizierte Person mit rund 20 Kontakten, die einzeln benachrichtigt werden müssen. Die Kantone sind zuständig für das Contact Tracing und können dazu unterstützendes Personal beiziehen.
Als enge Kontaktperson gilt, wer zu einem bestätigten Fall während der infektiösen Zeitspanne (d.h. nach Auftreten der Symptome und 48 Stunden davor) engen Kontakt hatte, das heisst während mehr als 15 Minuten weniger als 2 Meter Abstand ohne Schutzmassnahme wie Hygienemaske oder Trennscheibe.
Die kantonalen Behörden benachrichtigen die Betroffenen und informieren diese über das weitere Vorgehen.
Ja. Enge Kontaktpersonen werden unter Quarantäne gestellt, um eine mögliche Weiterverbreitung zu verhindern. Die Kantonsärztin bzw. der Kantonsarzt verfügt die Quarantäne. Treten innerhalb von zehn Tagen nach einem Kontakt Symptome auf, wird der Arzt oder die Ärztin einen Test anordnen. Treten in dieser Zeit keine Symptome auf, kann davon ausgegangen werden, dass die Person nicht angesteckt wurde. Die Quarantäne wird aufgehoben.
Digitale Applikationen können das traditionelle Contact Tracing der Kantone ergänzen und mithelfen, die Kontakte von Neuinfizierten zu eruieren. Dies gilt insbesondere für Smartphone-Apps, die mit Bluetooth-Funktechnik Kontakte aufzeichnen. Mittels Bluetooth wird nachvollziehbar, wer mit einer positiv getesteten Person in Kontakt gekommen ist. Wer länger als 15 Minuten und in einem Abstand unter 2 Metern mit der positiv getesteten Person Kontakt hatte, erhält eine Benachrichtigung. Sie wird aufgefordert, die in der App genannte Infoline Coronavirus anzurufen, um die weiteren Schritte abzuklären.
Erachtet die Ärztin oder der Arzt einen Coronavirus-Test für notwendig und fällt dieser positiv aus, wird eine Isolation angeordnet. Der kantonsärztliche Dienst informiert über weitere Schritte.
Ja, wenn die Isolation vom Arzt (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden notwendig. Wer sich freiwillig in Quarantäne begibt, weil er mit einer infizierten Person in Kontakt war, soll sich beim Arzt oder der BAG-Hotline über das weitere Vorgehen informieren.
Das Ziel der Massnahmen in der Containment- oder Eindämmungsphase ist es, über eine längere Zeitspanne (bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffs, d.h. wohl für die nächsten 6 bis 18 Monate) eine erneute Verbreitung und einen deutlichen Anstieg der Erkrankungsfälle zu verhindern. Sollten die Fallzahlen wieder ansteigen, würde das konsequente Nachverfolgen der Neuansteckungen kaum mehr möglich sein und die Lockerungen der Massnahmen müssten überprüft und allenfalls wieder rückgängig gemacht werden.
Je nach der epidemischen Entwicklung würden die Schutzkonzepte angepasst und geplante Lockerungsschritte verschoben bzw. bereits eingeführte Lockerungen zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht.
Dieses Konzept ist noch in Erarbeitung. Es muss mit den umliegenden Ländern koordiniert werden. Alle Massnahmen müssen darauf abzielen, dass erkrankte Personen möglichst identifiziert und isoliert werden können, damit das Virus möglichst nicht in die Schweiz eingeschleppt wird. Zugleich soll verhindert werden, dass Schweizerinnen und Schweizer auf Reisen das Virus in andere Länder tragen.
(jaw)