Bald alle mit Maske? Menschen am vergangenen Samstag an der Bahnhofstrasse in Zürich.Bild: keystone
Eine Umfrage von CH Media bei den Kantonen zeigt: Der Vorschlag von Gesundheitsminister Alain Berset, die Maskenpflicht auf Siedlungsgebiete auszuweiten, fällt durch.
26.10.2020, 22:2626.10.2020, 22:39
patrik müller, Bojan Stula, harry ziegler
Im Tessin gilt ab morgen Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Das gab am Montag Regierungspräsident Norman Gobbi (Lega) bekannt.
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Ist der vom Coronavirus stark betroffene Südkanton Vorreiter für die ganze Schweiz? Übermorgen Mittwoch entscheidet der Bundesrat über eine ähnliche, landesweit gültige Regel. Demnach müssten alle Personen «im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten» eine Gesichtsmaske tragen, wie es im Verordnungsentwurf heisst, der bei den Kantonen in eine Express-Vernehmlassung gegeben wurde.
Nicht alle Kantone wollen vor Mittwoch ihre Haltung vorab öffentlich darlegen. Solothurn etwa gibt sich bedeckt. Jene aber, die es tun, sind gegen die Ausweitung der Maskenpflicht, wie sie Gesundheitsminister Alain Berset vorschlägt. Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) sprach sich bereits in der «Aargauer Zeitung» vom Montag gegen eine Maskenpflicht im Siedlungsraum aus. Auf Anfrage von CH Media äussern nun weitere Kantone eine ablehnende Haltung.
- Baselland: Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) teilt mit, sein Kanton sage ebenfalls nein. «Gerade wenn die Maskenpflicht im Innenraum deutlich verschärft wird, soll die Möglichkeit erhalten bleiben, sich auch im Siedlungsraum ungehindert an die frische Luft zu begeben», begründet Weber.
- Zentralschweizer Kantone: Auch sie sind gegen eine Ausweitung der Maskenpflicht auf alle Aussenräume. «Wir ziehen eine Reduktion der Personenanzahl bei Ansammlungen im öffentlichen Raum als wirksame Massnahme vor», sagt der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP). Diese Vorgabe sei einfacher zu erklären als eine Maskenpflicht im Freien und könne auch besser kontrolliert und durchgesetzt werden. Die übrigen Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren teilen diese Haltung.
- Zürich: Der bevölkerungsreichste Kanton hat gegenüber dem Bundesrat ebenfalls eine ablehnende Haltung eingereicht. Ein offizielles Statement ist nicht erhältlich. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) hält zusätzliche Massnahmen grundsätzlich für nötig, sie sieht sich im siebenköpfigen Gremium aber einer 4er-Mehrheit gegenüber, die sich gegen Verschärfungen wendet. Es sind dies die SP-Regierungsräte Jacqueline Fehr und Mario Fehr, die keine zusätzlichen Massnahmen wollen, ebenso wie Carmen Walker Späh (FDP) und pikanterweise Ricklis SVP-Parteikollege Ernst Stocker.
- Thurgau: Aus der Ostschweiz gibt es keine öffentliche konsolidierte Haltung, aber die Meinung des Kantons Thurgau dürfte auch in anderen Teilen gelten. Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP) sagt: «Gerade im ländlichen Raum erscheint eine Maskenpflicht im Freien als unverhältnismässig.» Die vorgeschlagene Bestimmung in der Verordnung sei zudem schwammig formuliert und schwierig durchzusetzen. Der Thurgau befürwortet das Maskentragen in Innenräumen, und Urs Martin sagt, er selber
Angesichts der insgesamt mehrheitlich negativen Rückmeldungen dürfte fraglich sein, ob der Bundesrat morgen wirklich eine Ausweitung der Maskenpflicht beschliesst.
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Morgens stehen die Leute auch mit Maske auf dem Perron (im Freien) - selbst wenn sie den Abstand einhalten können.
Hier wird einfach ein Sturm im Wasserglas gemacht - und das zu einer Zeit, wo es besser wäre solche Manöver zu unterlassen.
„...muss die Pandemieplanung stets den strengen Auflagen bezüglich wissenschaftlicher Evidenz, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit genügen...“.
Eine Maskenpflicht an Orten mit ausreichend Abstand UND im Freien widerspricht all diesen Kriterien!
Wäre nicht überrascht, sollte eine undifferenzierte Maskenpflicht verordnet werden, dass sich die Behörden bald mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht auch noch befassen müssten.