Wer denkt, der Schweizer Föderalismus sei schuld am Massnahmen-Wirrwarr, der dürfte beim Blick über die Landesgrenzen erleichtert sein, denn: Unseren deutschen Nachbarn geht es nicht besser. Seit Mittwoch hat Deutschland seine Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen nochmals deutlich verschärft und für die Weihnachtsfeiern wurde eine Sonderregelung erlassen. Diese zu verstehen, ist allerdings nicht ganz einfach.
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So schreibt die Bundesregierung in ihrem Massnahmenpapier: «In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Bundesländer vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.»
1 Satz bestehend aus 82 Wörtern. Die Bundesregierung dürfte sich mit dieser umständlich beschriebenen Regelung keinen Gefallen getan haben. Die deutschen Berichterstatterinnen sind seit deren Publikation darum bemüht, die Regelung mit Rechenbeispielen herunterzubrechen.
So schreibt der der «Spiegel»: Dechiffriert bedeutet es: 1. Erlaubt sind an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen über 14 Jahren. 2. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. 3. Erlaubt werden sollen eigentlich nur Treffen im engsten Familienkreis. Weil der aber formal schwer einzugrenzen ist, hat die Politik verschiedene Personenkreise konkret genannt: «Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige».
Statista, das deutsche Statistik-Portal, versucht mit einer Grafik für Klarheit zu sorgen. Ob es das einfacher macht?
Auch wer die aktuellen Regelungen verstanden hat; eine Planungssicherheit für die Weihnachtsfeier ist damit nicht gegeben. Denn die Regelung gilt laut Beschlusspapier «in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen». Sollten die Infektionszahlen weiter ansteigen, können die einzelnen Landesregierungen die Massnahmen nochmals ändern und verschärfen. (sar)
Die Grafiker des Bundes haben auch völlig versagt.