In Genf ist ein 23-jähriger Klimaaktivist, der 2018 ein Gebäude der Credit Suisse (CS) mit roter Farbe verschmiert hatte, in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Genfer Kantonsgericht sah den rechtfertigenden Notstand angesichts der Klimakrise als erfüllt an.
Dieses Urteil sei kein Blankoscheck für andere Sachbeschädigungen, betonte Gerichtspräsidentin Gaëlle Von Hove am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Das Kantonsgericht vertrat die Auffassung, dass der Aktivist nicht für das Verschulden der anderen Teilnehmer der Aktion vom 18. Oktober 2018 verantwortlich gemacht werden kann, bei der sie ihre mit roter Farbe bedeckten Hände auf das Bankgebäude gelegt hatten, um die Investitionen der CS in fossile Brennstoffe anzuprangern. Der 23-jährige Aktivist, ein ehemaliger Agronomiestudent, hatte abwaschbare Farbe verwendet.
Das Genfer Kantonsgericht hielt weiter fest, dass sich der Mann zu seiner Tat bekannte, sich seiner Verantwortung stellte und nicht mit dem Ziel der Zerstörung handelte. Er habe die Aufmerksamkeit der Bank erreichen wollen, damit diese ihre massiven Investitionen in fossile Brennstoffe überprüfe und so sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit schütze, die von der globalen Erwärmung bedroht seien. Das Kollektiv Breakfree Schweiz versuchte seit 2016 immer wieder, die CS zum Reagieren zu veranlassen.
Für das Gericht entspricht die Aktion «Rote Hände» voll und ganz den vom Bundesrat befürworteten Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses und dessen Befürchtungen, dass eine für das Klima schädliche Investitionsstrategie ein Reputationsrisiko für den Finanzplatz darstellt. Die offizielle Position der CS habe jedoch nicht der konkreten Anlagepraxis der Bank entsprochen. Da der Aktivist kein Vermögen gehabt habe, habe er weder als Kunde noch als Aktionär auftreten können.
Das Gericht verwies auf einen Artikel der Westschweizer Zeitung «Le Temps» und folgerte daraus, dass Aktionen wie die vorliegende in Genf oder diejenige in Lausanne, bei welcher zwölf Klimaaktivisten erst kürzlich acht Monate nach ihrem Freispruch in zweiter Instanz verurteilt worden waren, möglicherweise nicht umsonst gewesen seien. 2019 habe die CS ihre Rolle bei der globalen Erwärmung wahrgenommen und ihre problematischen Investitionen reduziert.
Der freigesprochene Aktivist reagierte mit Erleichterung auf das Urteil und fügte hinzu: «Plötzlich scheint man auf die Jugend zu hören.» Die Justiz habe anerkannt, dass Demonstrationen und Petitionen gegen die Finanzgiganten nicht ausreichten.
Die Verteidigerin des Aktivisten, Laïla Batou, begrüsste das Urteil und stellte fest: «Die Richter haben ihre Verantwortung als dritte Macht übernommen.»
Das Genfer Berufungsgericht habe festgestellt, dass die Behörden 2018 nicht genug Massnahmen gegen den Klimawandel ergriffen hätten, um sich auf die Politik oder die Zivilgesellschaft verlassen zu können, sagte Batou, die als Teil eines Anwaltskollektivs die Klimabewegung auch im Fall von Lausanne verteidigt.
Die Staatsanwaltschaft und die Bank haben nun 30 Tage Zeit, gegen den Freispruch beim Bundesgericht Berufung einzulegen. Die Staatsanwältin gab im Anschluss an die Verhandlung keinen Kommentar ab, während die CS gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte, sie nehme das Urteil zur Kenntnis und werde es analysieren.
Im Februar war der Aktivist vom Genfer Polizeigericht in erster Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt worden. Ausserdem waren dem Mann die von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken und die Verfahrenskosten aufgebrummt worden.
Voraussichtlich wird das Bundesgericht oder womöglich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in mehreren Prozessen im Zusammenhang mit Aktionen der Klimabewegung das letzte Wort sprechen müssen. Im Fall der zwölf Klimaaktivisten im Kanton Waadt hat die Verteidigung bereits Berufung angekündigt.
Diese waren im Januar in erster Instanz von einem Einzelrichter überraschend freigesprochen worden. Dieser hatte den rechtfertigenden Notstand als erfüllt betrachtet. Das Urteil hatte grosses Aufsehen erregt und für kontroverse Diskussionen unter Strafrechtsexperten geführt.
Am 24. September hob das Waadtländer Kantonsgericht den Freispruch wieder auf. Die zwölf Aktivisten wurden staattdessen wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen und Bussen zwischen 100 und 150 Franken verurteilt, weil sie im November 2018 in einer Filiale der Credit Suisse in Lausanne Tennis gespielt hatten, um die Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe anzuprangern.
Im Gegensatz zur ersten Instanz entschied das Kantonsgericht, dass die Aktivistinnen und Aktivisten nicht aus Gründen eines rechtfertigenden Notstandes heraus gehandelt hätten. Im Strafgesetzbuch gibt es einen Artikel, der ein notstandsähnliches Widerstandsrecht vorsieht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
(aeg/sda)
Bei überlasteten Zügen einen Pendlernotstand und Eisenbahnwagen beschmieren, oder einen "Flüchtlingsnotstand" und dann Asylheime verschandeln?
Dieses Urteil finde ich sehr heikel...