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Uber Eats kassiert Niederlage vor Genfer Gericht

Uber Eats kassiert in Genf eine Niederlage – mit womöglich weitreichenden Folgen

11.06.2020, 08:2411.06.2020, 12:24
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Der Tech-Gigant Uber erlitt Anfangs Juni vor dem Genfer Verwaltungsgericht eine womöglich wegweisende Niederlage. Uber kämpft weltweit dagegen an, in irgendeiner Form als Arbeitgeber eingestuft zu werden – denn als Arbeitgeber hätte Uber Verpflichtungen gegenüber seiner Essenskuriere.

Un coursier a velo de la societe Uber Eats entrain de livrer des repas a domicile, photographie, ce samedi 26 janvier 2019 a Geneve. La livraison de repas par Uber Eats couvre la ville de Geneve et se ...
Unter Druck: Uber Eats.Bild: KEYSTONE

Dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» liegt nun ein aktuelles noch unveröffentlichtes Urteil vor: Das Genfer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Essenskurier Uber Eats als Personalverleiher einzustufen sei.

Mit Folgen: Er müsse seine Fahrer einstellen. Uber Eats hat stets bestritten, dass man Personalverleiher sei – und sich deswegen mit der Genfer Kantonsregierung angelegt.

Uber Eats wurde von Genf Anfang 2019 gestoppt. Die Begründung war, dass der Essenskurier in Genf ohne Bewilligung Personalverleih betreibe. Der Konzern hatte dagegen Rekurs eingelegt.

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Kuriere sind keine selbständigen Fahrer

Das Genfer Verwaltungsgericht folgt nun der Argumentation der Regierung und stuft Uber Eats als Personalverleiher ein. Aufgrund geltenden Bundesgesetzes urteilt das Gericht, dass Kuriere von Uber Eats nicht selbständige Fahrer seien. Regierungsrat Mauro Poggia meinte gegenüber SRF: «Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil. Die Tragweite des Gerichtsentscheids geht weit über den Kanton Genf hinaus und betrifft nicht nur die Aktivitäten von Uber Eats.»

Was sagt Uber?

Uber Eats will den Entscheid nicht akzeptieren und kündigte bereits nächste Schritte an: «Dieser Entscheid reflektiert weder das Modell, mit dem wir arbeiten, noch die Gründe, warum sich die Kuriere für die Nutzung der Uber Eats-App entscheiden. Den Kurieren steht es vollkommen frei, wann, wie oft und wie lange sie die Uber Eats-App nutzen und ob sie noch andere Tätigkeiten ausüben. Wir werden beim Bundesgericht Berufung gegen dieses Urteil einlegen.»

Ein Urteil mit Folgen?

Was bedeutet das Urteil für die anderen Kantone? Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht der Uni Basel, meint dazu gegenüber dem SRF: «Wenn das Bundesgericht den Entscheid des Genfer Gerichts stützt, kommen die anderen Kantone in Zugzwang. Zudem müsste das SECO in diesem Fall auf die Kantone einwirken, die Tätigkeit von Uber Eats in sämtlichen Kantonen ebenfalls der Bewilligungspflicht zu unterstellen.»

(jaw)

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33 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Abendländer
11.06.2020 09:01registriert Dezember 2019
Geschäftsmodelle wie Uber sind Ausbeutung und Abzockerei.
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namib
11.06.2020 08:56registriert März 2018
Gut so. Wir müssen aber auch als Gesellschaft unsere Konsumgewohnheiten hinterfragen: solange wir bei Uber, Zalando, Amazon, Alibaba etc. Leistungen beziehen, solange werden die Firmen den ruinösen Preiskampf weiterführen. Die Leidtragenden sind letztlich die ausgebeuteten Mitarbeiter dieser Unternehmen. Und bezahlen werden wir trotzdem: Wenn die Leistung nicht anständig (inklusive Sozialabgaben) entlöhnt wird, dann steigen künftig einfach die staatlichen Unterstützungszahlungen...
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N. Y. P.
11.06.2020 08:57registriert August 2018
Uber ist ein übles Geschäftsmodell. Ich bin froh, dass diese Sklaventreiber weltweit massive Probleme haben, ihr Geschäftsmodell aufzuziehen.

Mich bedauern all die Menschen, die für Uber arbeiten. Vielleicht müssen.

Uber eat ? Niemals, lieber leide ich Hunger.

Uber Taxi ? Auch nicht, gehe lieber zu Fuss. Oder, falls überhaupt, leiste ich mir eines der normalen Taxis.
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