Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass ab Montag die ersten Covid-Zertifikate «schrittweise» ausgestellt werden sollen. Spätestens Ende Juni sollen sie in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen. Geimpfte, Genese und negativ Getestete können ein Covid-Zertifikat erhalten.
Die Impfausweise werden sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt. Beide Varianten enthalten die Zertifikatsangaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code. Dieser ist versehen mit einer elektronischen Signatur des Bundes. Damit kann das Zertifikat überprüft werden, ohne dass Personendaten übermittelt oder gespeichert werden.
Die Systeme werden im Rahmen eines Public Security Tests durch Experten und Interessierte einem Härtetest unterzogen. Personendaten werden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die für die Signierung des Zertifikates benötigten persönlichen Daten werden vom System des Bundes gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt wurde. Die Lösung des Bundes ist zudem mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate.
Der Quellcode wurde veröffentlich und geprüft vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC). GEfunden wurden gemäss Dirk Lindemann, dem Direktor des Bundesamts für Informatik, 13 Findings. Sicherheitslücken, die während der Entwicklung entdeckt und behoben wurden.
Für Geimpfte ist das Zertifikat 180 Tage lang gültig, Über eine mögliche Verlängerung wird in nächster Zeit entschieden, weil die Wissenschaft davon ausgeht, dass der Impfschutz länger als ein halbes Jahr anhält. Für Genesene gilt der Ausweis ebenfalls ein halbes Jahr. Danach müssen sich die Genesenen entweder impfen oder immer wieder testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten. Der PCR-Test-Eintrag gilt 72 Stunden, ein Antigen-Test 24 Stunden. Die EU akzeptiert aber nur PCR-Tests und keine Antigen-Tests.
Der Bund hat mit seiner Verordnung zum Covid-Zertifikat nicht geregelt, unter welchen Umständen dieses vorgewiesen werden muss, um beispielsweise an ein Konzert oder in ein Stadion zu dürfen. Auch die Aufhebung von Einschränkungen dank des Impfausweises ist darin nicht geregelt. Hauptsächlich wird das Zertifikat wohl beim Reisen und bei Grossveranstaltungen eingesetzt werden. Darüber wird der Bundesrat in den nächsten Tagen noch debattieren, wie Bundesrat Ueli Maurer in Bern erklärt hat.
Zum System gehören zwei Apps. Zum ersten die Aufbewahrungs-App «Covid Certificate App». Diese können Nutzerinnen und Nutzer digital mitführen und vorzeigen. Sie ist dem Papierzertifikat gleichgestellt. Zum zweiten gibt es eine Prüf-App, die «Covid Certificate Check App», mit der zum Beispiel Veranstalter prüfen können, ob das vorgezeigte Zertifikat echt ist. Beide Apps werden in den offiziellen App-Stores von Google und Apple kostenlos zur Verfügung stehen. Gleich viel wert ist das Zertifikat auch als ausgedrucktes PDF.
Auf der Website www.wir-impfen.ch kann zum Beispiel im Kanton St.Gallen schon nach der ersten Impfung ein «Schweizerischer Impfnachweis Covid-19» als PDF ausgedruckt werden. Der Impfnachweis enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff und einen QR-Code, mit dem das Dokument auf seine Echtheit überprüft werden kann. Dieser Impfausweis ist aber kein Covid-Zertifikat, die ersten fälschungssicheren Covid-Zertifikate werden ab dem 7. Juni ausgestellt.
In der Schweiz kann eine Covid-19-Impfung mit Unterschrift und Stempel des Arztes in den Impfausweis, das blaue oder braune Impfbüchlein, eingetragen werden. Damit kann eine in der Schweiz geimpfte Person ihre Impfung bestätigen. «Dieser Eintrag ist jedoch weder fälschungssicher noch nach der Einführung des Covid-Zertifikats für den Zugang zu Grossveranstaltungen vorgesehen», sagt Nani Moras vom BAG.
Ja. Der internationale gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt sich auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005. Momentan ist auf dieser Basis einzig die Gelbfieberimpfung international geregelt. Um eine – durch die WHO zugelassene – Covid-19-Impfung in den internationalen Impfpass der WHO aufzunehmen, bedürfte es einer Anpassung des entsprechenden Regelwerks. Eine weltweit akzeptierte elektronische Version des internationalen Impfausweises existiert bisher nicht. Die Weltgesundheitsorganisation arbeitet an einem «intelligenten digitalen Zertifikat» für Menschen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind.
Der Eintrag der Covid-Impfung ist möglich. Das Covid-Zertifikat für Geimpfte ersetzt die Impfbestätigung nicht als medizinische Dokumentation. Als Reisedokument im EU-/Schengenraum wird jedoch nur noch das EU-kompatible Covid-Zertifikat gelten. Welche Nachweise für aussereuropäische Destinationen zulässig sind, ist unterschiedlich.
Ende Mai haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments auf einen einheitlichen digitalen Nachweis geeinigt, mit dem die Bürger im Sommer wieder unbeschwert reisen sollen. Das Covid-Zertifikat soll ab 1. Juli von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten genutzt werden können.
Die Frage ist dabei, wie die Mitgliedsländer noch selbst über Reiseerleichterungen und den Wegfall von Restriktionen für Geimpfte bestimmen dürfen. Die Länder einigten sich darauf, dass grundsätzlich nicht in die Hoheit der Regierungen eingegriffen werden darf. Reisebeschränkungen dürfen aber von einzelnen Ländern verhängt werden, wenn dies zum Beispiel die Infektionslage erfordert. Ungeimpfte werden je nach Land für die Tests bezahlen müssen.
Der EU-Impfausweis ist ein digitales «grünes Zertifikat» und hat die Form eines QR-Codes. Einige Länder, wie zum Beispiel Österreich, haben deshalb schon mal einen eigenen Nachweis eingeführt. Der digitale Impfausweis ist ein freiwilliges Angebot, mit dem gelben internationalen Impfausweis können zumindest Deutsche weiterhin eine Impfung nachweisen.
Das digitale Covid-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und wohl auch in der Schweiz. Es wird dafür sorgen, dass derzeit geltende Beschränkungen abgestimmt aufgehoben werden können. Auf Reisen sollte man mit einem digitalen Covid-Zertifikat der EU grundsätzlich von Freizügigkeitsbeschränkungen ausgenommen sein: «Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen Covid-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismässig», schreibt die EU-Kommission.
Droht also eine besorgniserregende Variante, müsste der betreffende Mitgliedstaat die Kommission und alle anderen Mitgliedstaaten benachrichtigen und diese Entscheidung begründen.
Das Impfbüchlein in Braun oder Blau erhalten alle Schweizerinnen und Schweiz bald nach der Geburt. Dort werden auch die Kinderimpfungen gegen Starrkrampf, Masern, Diphtherie und Keuchhusten eingetragen. Der Ausweis gilt lebenslänglich und die Impfungen sollten immer nachgetragen werden. Wer den Impfausweis verliert, kann beim Hausarzt einen neuen verlangen. Darin sind die alten Impfungen aber nicht aufgeführt, ausser der Arzt trägt diese aufgrund der Angaben im Patientendossier nach.
Theoretisch könnte bei einem Verlust des Impfausweises über einen Bluttest über Antikörper eine Impfung nachgewiesen werden. Die Covid-Impfung sollte man eintragen lassen, wenn man den Überblick behalten will. Als Covid-Zertifikat dient das aber nicht, wie oben beschrieben.
Das habe ich bis jetzt leider noch nirgends gelesen.