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Telekom-Unternehmen sollen weniger für Überwachung zahlen

Telekom-Unternehmen sollen weniger für Überwachung zahlen

Das Überwachungsgesetz Büpf ist mit Aufwand und Kosten für die Fernmeldedienstanbieter verbunden. Politikerinnen und Politiker fordern nun, dass der Bundesrat die Regeln überprüft und Anpassungen vorschlägt.
21.11.2019, 13:1221.11.2019, 17:09
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Schweizer Telekom-Provider müssen gewisse Metadaten zum Kommunikationsverhalten der Bürger schon seit dem alten Überwachungsgesetz Büpf aus dem Jahr 2002 für sechs Monate «auf Vorrat» speichern. Beispielsweise wer wann mit wem kommunizierte. Wer sich wann und für welche Dauer ins Internet eingeloggt hat. Oder wer wann wem ein E-Mail oder SMS geschickt hat und wo sich der Handynutzer gerade befindet.

Mit dem revidierten Büpf von 2018 wurde die Vorratsdatenspeicherung auf kleinere Provider und Anbieter öffentlicher WLANs wie etwa die SBB ausgeweitet. Diese Überwachung verursacht Kosten, die vor allem kleinere Internet-Firmen belastet.

Über 60 Nationalratsmitglieder haben nun ein Postulat von Albert Vitali (FDP/LU) unterzeichnet. Vitali kritisiert, die Überwachung koste die Unternehmen nicht selten 40'000 bis 100'000 Franken im Jahr. Der Bundesrat solle Massnahmen aufzeigen, wie das Büpf KMU-freundlicher umgesetzt werden könne. Die Mitwirkungspflichten Unternehmen sollten so ausgestaltet werden, dass die Kosten tiefer seien.

Der Bundesrat will jedoch nichts davon wissen. Er beantragt dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme, bereits heute würden kleine Anbieter von teuren Überwachungspflichten befreit. Zu diesen kleinen Anbietern zählt laut Eigenaussage Threema.

Unternehmen mit reduzierten Überwachungspflichten müssten dem Dienst ÜPF lediglich Zugang zu ihren Anlagen gewähren, die notwendigen Auskünfte erteilen und die ihnen zur Verfügung stehenden Randdaten liefern. Sie hätten keine Speicherpflicht. Damit sei ein Kompromiss gefunden worden, der die Wirtschaft entlaste und den administrativen Aufwand in Grenzen halte.

Das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF erlaubt den Strafverfolgungsbehörden unter anderem, Trojaner in Computer einschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Zulässig ist dies nur im Rahmen von Strafverfahren und bei schweren Straftaten. (oli/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MGlaus
21.11.2019 17:07registriert Januar 2018
Die einfachste Lösung um Kosten zu sparen, wäre die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. So hätte die Bevölkerung sogar noch ein Vorteil.
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Cpt. Jeppesen
21.11.2019 19:46registriert Juni 2018
Es ist immer wieder "erfrischend" zu lesen wie weit unsere Grundrechte schon ausgehöhlt wurden. Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern hätten wir die Wahl gehabt und uns trotzdem für "Sicherheit" gegen Freiheit entschieden. Die Büchse der Pandora ist geöffnet und mit noch mehr Daten wird der Datenhunger der Behörden noch grösser werden. Bezahlen werden wir alle dafür, direkt über die Kostenumlage der Provider, indirekt mit unserer Freiheit.
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