Schweiz
Fall Rupperswil

Der schwierige Fall Rupperswil – darum wurde Thomas N. noch nicht angeklagt

Gejagt, geschnappt, vorverurteilt: Das Trauerspiel Rupperswil in 5 Akten

Die Erleichterung war gross, als der mutmassliche Täter im Vierfachmord von Rupperswil vor einem Jahr gefasst wurde. Doch bis heute hat die Staatsanwaltschaft gegen den 34-jährigen Thomas N. noch keine Anklage erhoben. Was dahinter stecken dürfte.
11.05.2017, 08:1401.12.2020, 14:22
Mehr «Schweiz»

Wann steht Thomas N., mutmasslicher Vierfachmörder von Rupperswil AG, vor Gericht? Das ist auch ein Jahr nach seiner Verhaftung noch unklar. Bislang hat die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal Anklage gegen den 34-Jährigen erhoben. Wie es dazu kam – eine Geschichte in fünf Akten.

1. Akt: Rätselhafte Bluttat erschüttert die Schweiz

Eine Kriminaltechnikerin unterwegs auf der Lenzhardstrasse in Rupperswil AG, wo ein Brand in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mehrere Tote forderte, am Montag, 21. Dezember 2015. Genauere Umsta ...
Kriminaltechnische Abklärungen am Tatort.Bild: KEYSTONE

Kurz vor Weihnachten 2015: In Rupperswil AG steht ein Einfamilienhaus in Flammen, die Feuerwehrleute entdecken darin vier Leichen. Wie sich später herausstellt, handelt es sich um Carla S. (48), ihre beiden Söhne Davin (13) und Dion (19) sowie die Freundin des älteren, Simona F. (21). Schnell machen Spekulationen über ein angebliches Verbrechen die Runde. Tags darauf bestätigt die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft: Es handelt sich um ein Kapitalverbrechen, die Opfer weisen Stich- und Schnittverletzungen auf. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Klar ist auch: Der Täter ist nicht unter den Toten, er muss also noch auf freiem Fuss sein.

2. Akt: Fieberhafte Suche nach dem Täter

Nach der Information durch die Staatsanwaltschaft gibt es in den Medien kein Halten mehr: «Drehte der Ex-Mann durch?», fragt der «Blick», «War es ein Familiendrama?», lautet die Schlagzeile des «Tages-Anzeigers». Derweil suchen die Ermittler fieberhaft nach Hinweisen. So bitten sie etwa um Informationen zu einem hellen Kleinwagen, der am Tatort gesehen worden sein soll.

Mehrere Personen werden befragt und wieder gehen gelassen. Bekannt wird auch, dass Carla S. am Morgen vor ihrem Tod an einem Geldautomaten und in einer Bankfiliale grössere Geldbeträge abgehoben hat. Die Polizei veröffentlicht ein Foto einer Überwachungskamera, das Carla S. am Bankschalter zeigt. Es bleibt lange Zeit die einzige konkrete Spur im Fall Rupperswil.

Rupperswil Carla Schauer beim Geld abheben
Die getötete Carla S. am BankschalterBild: KEYSTONE

Zwar gehen hunderte Hinweise bei der Polizei ein, Dashcam-Videos werden ausgewertet, auch die internationale Polizeibehörde Interpol schaltet sich ein – doch der Durchbruch bleibt aus. Zwei Monate nach der Tat setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 100’000 Franken aus. Bekannt wird auch, dass am Tatort DNA sichergestellt wurde, doch ein Abgleich mit den internationalen Datenbanken bringt keinen Treffer.

Das Verbrechen für die ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY – ungelöst» verfilmt. In akribischer Kleinarbeit werten die Behörden zudem zehntausende Handydaten aus, die am Tatmorgen in der Region Rupperswil registriert wurden. Weitere Monate ziehen ins Land.

3. Akt: Staatsanwältin gibt Verhaftung von Thomas N. bekannt

Nach 146 Tagen, als viele schon nicht mehr mit einer Aufklärung des Falls rechnen, schlägt die Polizei zu: Am 12. Mai verhaftetet sie den 33-jährigen Thomas N. aus Rupperswil. Was die Strafverfolgungsbehörden tags darauf an einer Pressekonferenz schildern, erschüttert selbst hartgesottene Ermittler.

Markus Gisin, Chef der Kriminalpolizei Aargau, führt aus, der Täter – das Wort «mutmasslich» fällt nicht – habe sich «mittels einer List» Zugriff zum Haus verschafft, Carla S. gezwungen, ihren älteren Sohn und dessen Freundin zu fesseln, und sie anschliessend zum Geldabheben geschickt. «Im Anschluss daran verging sich der Täter am jüngeren Sohn von Frau S.. Nach dieser Tat hat er die vier Personen im Haus getötet, indem er ihnen die Kehle durchgeschnitten hat. Nach diesen Tötungen hat der Täter mittels Brandbeschleuniger Feuer gelegt und dann das Haus unerkannt verlassen.»

Auch die leitende Staatsanwältin Barbara Loppacher lässt keinen Zweifel an der Schuld von Thomas N.: «Der Täter hat gestern in den Einvernahmen ein vollständiges Geständnis abgelegt», sagt sie vor der versammelten Presse. Das Motiv des nicht vorbestraften N. sei finanzieller und sexueller Natur gewesen, hält sie fest. Kripo-Chef Gisin verweist weiter darauf, dass N. bereits weitere Taten geplant haben dürfte. Darauf deute ein Rucksack mit Fesselutensilien hin, der beim Mann gefunden worden sei.

Anklage und Verurteilung scheinen zu diesem Zeitpunkt nur noch Formsache. Indem sie konsequent vom «Täter» und nicht vom «mutmasslichen Täter» sprechen, hebeln Polizei und Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung aus. Die Folge: In den Medien – auch bei watson – ist Thomas N. fortan der «Vierfachmörder» von Rupperswil.

HANDOUT - Ein Rucksack, Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke, welche beim Taeter im Vierfachmord Rupperswil sichergestellt worden sind, werden am Freitag, 13. Mai 2016 an der Medienko ...
Bei Thomas N. wurden nach der Verhaftung unter anderem ein Rucksack, Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke sichergestellt.Bild: KAPO AG

4. Akt: Strafuntersuchung dauert an – Anklage bleibt aus

Das war vor einem Jahr. Bis heute wurde jedoch trotz der scheinbar glasklaren Faktenlage keine Anklage erhoben. «Wie in jedem Strafverfahren ist die Dauer von mehreren Faktoren abhängig», sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch im «Blick» kryptisch. Sie gibt lediglich bekannt, dass Anträge auf Fristverlängerung und Ergänzungsanträge zur psychiatrischen Begutachtung gestellt worden seien.

Das heisst im Klartext: Es wird um die psychiatrischen Gutachten gestritten. Worauf die Ergänzungsanträge abzielen oder wie viele Gutachter mit dem Fall betraut sind, sagt Strebel auf Anfrage nicht.

Der forensische Psychiater Thomas Knecht sagt im Gespräch mit watson, das Erstellen eines Gutachtens sei in einem Fall wie diesem besonders aufwendig. «Wenn eine Person nicht vorbestraft war, kann man nirgends anknüpfen: Man muss bei Null anfangen, den ganzen Lebenslauf zusammen mit Auskunftspersonen rekonstruieren, damit einem sicher nichts entgeht.»

Thomas Knecht
Forensiker Thomas Knecht.Bild: spitalverbund.ch

Es gelte, insbesondere die Kindheit des Beschuldigten nach allfälligen Warnhinweisen zu durchforsten: «Als ominös gilt es etwa, wenn jemand im vorpubertären Alter Tiere gequält oder Brände gelegt hat.» Um dies zu ermitteln, müssten enge Bezugspersonen aus der Familie, der Schule und der Nachbarschaft beigezogen werden.

«Weil das circa Dutzend Top-Gutachter, das es in der Schweiz gibt, sehr gut ausgelastet ist, sind Wartefristen von einem halben Jahr oder einem Jahr gut möglich», so Knecht. Spekuliert wird auch, ob Thomas N. möglicherweise sein Geständnis wieder zurückgezogen hat. Das kommt laut Knecht aus taktischen Gründen immer wieder vor: «Zunächst gesteht der Verdächtige in der Hoffnung, dass die Spurensicherung dadurch vorzeitig abgebrochen wird, und dann widerruft er seine Aussagen später.»

146 Tage Angst: Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

1 / 13
Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
Auf Facebook teilenAuf X teilen

5. Akt: Wird Thomas N. lebenslänglich verwahrt?

Wenn es zu einer Anklage kommt, wird eine der entscheidenden Fragen wohl sein, ob N. lebenslang verwahrt werden kann. Möglich ist das nur, wenn ein Täter als «nicht therapierbar» eingestuft wird – und zwar von mindestens zwei unabhängigen, erfahrenen Gutachtern. So sieht es der Verfassungsartikel zur 2004 angenommenen Verwahrungsinitiative vor.

Wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mann Mitte Dreissig ohne Vorstrafen als untherapierbar eingestuft wird, kann Knecht aus der Ferne nicht beurteilen. So sei eine Psychose im Vergleich zu einer Persönlichkeitsstörung etwa gut behandelbar. «Sollte Thomas N. die Tat etwa in einer Manie oder in einer schizophrenen Phase begangen haben, wäre die Behandelbarkeit gegeben.»

Weiter ist es laut Knecht auch nicht zulässig, von der Schwere der Tat auf die Wahrscheinlichkeit einer Verwahrung zu schliessen. Zwischen dem Tathergang und dem Gesundheitszustand des Täters bestehe keine direkte Korrelation: «Die Gleichung ‹je brutaler die Tat, desto kränker die Person› funktioniert nicht.»

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
68 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Fischra
11.05.2017 08:35registriert Juli 2016
Nachdem was hier in Rupperswil passiert ist finde ich es zweitrangig wann die Anklage stattfindet. Wichtig ist doch das der Täter nicht mehr frei ist. Irgendwann wird er Angeklagt und auch verurteilt. Je besser die Vorarbeit um so besser kann ein Urteil gefällt werden.
1174
Melden
Zum Kommentar
avatar
Entenmann
11.05.2017 11:02registriert April 2015
Von einer unzulässigen Vorverurteilung kann hier m.E. nicht die Rede sein. Thomas N. ist der Täter. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn er wegen Geisteskrankheit vermindert oder gar nicht schuldfähig wäre.
7512
Melden
Zum Kommentar
avatar
lilas
11.05.2017 09:04registriert November 2015
Erst verursacht er unermessliches Leid und nun unermessliche Kosten.
8121
Melden
Zum Kommentar
68
Breel Embolo kaufte offenbar gefälschte Covid-Zertifikate von Hells Angel
Natistürmer Breel Embolo hat während der Pandemie angeblich gefälschte Covid-Zertifikate von einem Hells-Angels-Mitglied gekauft. Das geht aus einer Anklageschrift gegen den Biker hervor.

Breel Embolo ist kein Kind von Traurigkeit. Schon mehrfach geriet der Natistürmer mit dem Gesetz in Konflikt. Im vergangenen Jahr wurde er wegen «mehrfacher Drohungen» schuldig gesprochen und zu einer hohen bedingten Geldstrafe verurteilt. Wegen Vermögensdelikten muss er in Basel bald wieder vor Gericht. Und unvergessen ist die Story, als er in Deutschland – er spielte damals für Gladbach – während Corona an einer illegalen Party teilgenommen hatte, dann vor der Polizei geflüchtet ist und sich angeblich in einer Badewanne versteckt hat.

Zur Story