Schweiz
Familie

«Fall Anna»: Ein Vater kämpft mit Schweizer Justiz – zum Wohl seiner Tochter

«Fall Anna»: Jetzt kommt es zum Prozess wegen Entführung

Nach langem Kampf darf Anna endlich bei ihrem Vater in der Schweiz leben. Doch jetzt droht ihm eine Verurteilung.
15.01.2020, 04:3417.01.2020, 08:18
Kari Kälin / Aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»

Wir treffen Anna* bei ihrer Familie in Bremgarten. Am Tisch sitzen Vater Beni Hess und Grossmutter Martina Hess. Die beiden müssen sich am 22. und 23. Januar vor Bezirksgericht Baden verantworten, weil sie die heute 14-jährige Anna entführt haben. So steht es in der Anklageschrift. Für den Vater fordert Staatsanwalt Christoph Decker eine zweijährige Freiheitsstrafe, für die Grossmutter 20 Monate – beide Male bedingt.

Annas Vater Beni Hess mit seiner Mutter Martina.
Annas Vater Beni Hess mit seiner Mutter Martina.bild: ch media

Anna sieht sich nicht als Entführungsopfer. Sie findet den Prozess unnötig, weil die Geschichte so weiter schwelt, diese dornenvolle Geschichte, in deren Mittelpunkt sie steht. In der sie das Bundesgericht zurück zu ihrer Mutter nach Mexiko schickte. In der ihr Wille jahrelang nichts galt. Der konstant geäusserte Wille, bei ihrem Vater in der Schweiz anstatt dessen Ex-Frau zu leben. Jetzt droht ihren wichtigsten Bezugspersonen eine Verurteilung. Wir zeichnen Annas Drama in zehn Etappen nach.

Leben mit Angst in Mexiko

Anna, geboren am 20. Oktober 2005 in Acapulco, wuchs bis im Alter von neun Jahren in Mexiko auf. Zuvor verbrachte sie mit ihren Eltern lediglich ein Jahr als Kleinkind in der Schweiz. Unternehmer Beni Hess führte zunächst eine Tauchschule, später begleitete er Wissenschaftler und Filmcrews aufs Meer. Acapulco, im Bann von rivalisierenden Drogenkartellen, gilt als eine der gefährlichsten Städte der Welt. Als sich die Lage zuspitzte, zog die Familie 2008 nach La Paz. Auch dort gehörten Schiessereien zum Alltag. Anna lief wegen Entführungsgefahr nur in Begleitung ihrer Eltern zur Schule. Hess erhielt Schutzgeldforderungen, nahm ein erhöhtes Sicherheitsrisiko wahr. Im Juni 2014 hing eine blutige Drohung an seiner Haustür: ein geköpftes Huhn.

Sorgenfrei in der Schweiz

Beni Hess trennte sich 2013 von seiner mexikanischen Ehefrau. Sie teilten sich das Sorgerecht. Die Mutter, Englischlehrerin und Sozialwissenschaftlerin, bekam die Obhut, Hess ein ausgedehntes Besuchsrecht. In der Realität verbrachte Anna indes mehr Zeit bei ihrem Vater. Das 2017 geschiedene Paar hegte schon immer den Plan, Anna den Schulabschluss in der Schweiz zu ermöglichen, denn das mexikanische Bildungssystem geniesst keinen guten Ruf.

Im Juni 2014, bloss drei Tage nach dem Vorfall mit dem geköpften Huhn, flog Hess mit Anna in die Schweiz. Er vereinbarte mit der Mutter, sie nach einem dreimonatigen Probelauf für das Leben im Kanton Aargau zurück nach Mexiko zu bringen. Anna fühlte sich wohl und frei in der neuen Umgebung, genoss es, den Schulweg angstfrei mit Freunden zu absolvieren – und bangte um ihre Mutter wegen der grassierenden Kriminalität in Mexiko. Mehrfach versuchte Beni Hess, die Mutter zu überzeugen, Anna schon jetzt den dauerhaften Schulbesuch in der Schweiz zu ermöglichen. Doch sie lehnte ab – und wollte auch nicht in die Schweiz reisen, um zu sehen, wie es ihrer Tochter geht. Am 24. August schliesslich teilte Hess seiner Ex-Partnerin mit, er habe Anna für das ganze Schuljahr angemeldet.

Mutter will ihr Kind zurück

Die Mutter arbeitete damals an ihrer Doktorarbeit in Sozialwissenschaften. Sie wollte Anna bis zum Abschluss der Dissertation an ihrer Seite in Mexiko wissen, also noch mindestens zwei bis vier Jahre. Sie bat Beni Hess mehrfach vergeblich um Annas Rückkehr. Deshalb beantragte sie im Januar 2015 eine Rückführung gemäss dem Haager Übereinkommen über Kindesentführung. Es besagt, dass ein Kind in der Regel zu jenem Elternteil zurückgebracht werden muss, der vorher die Obhut innehatte. In den Augen der Mutter dramatisierte Beni Hess die Sicherheitslage in Mexiko, um einen Vorwand zu schaffen, ihr die gemeinsame Tochter zu entziehen.

Obergericht stützt Vater

Das Obergericht des Kantons Aargau lehnte Annas Rückführung zunächst ab. Im Entscheid vom 15. Februar 2015 stellte es fest, das Mädchen fürchte sich vor dem mexikanischen Alltag und habe mehrfach den Wunsch nach einem Leben mit ihrem Vater in der Schweiz formuliert. Gemäss dem Haager Übereinkommen gilt es, die Meinung des Kindes zu beachten, falls es eine gewisse Reife erreicht hat. In der Rechtslehre wird ein Alter von 10 bis 14 Jahren postuliert. Anna war zum Zeitpunkt des Entscheids bloss 9 Jahre und vier Monate alt, doch das Gericht taxierte sie als «aufgeweckt und aufgeschlossen», sodass es ihren Willen zu respektieren gelte. Anna betonte ausdrücklich und mehrfach, dass sie sich gegen eine Rückführung wehren würde.

«Diese Reaktion kam mir wie die eines Verurteilten vor, welcher erfährt, dass morgen der Tag der Hinrichtung ist.»

Der dreiköpfige Spruchkörper war sich offenbar nicht einig. Auf jeden Fall flossen ins Urteil auch zahlreiche Motive für die gegenteilige Position ein, die dem Bundesgericht eine Steilvorlage lieferten, das Verdikt zu kippen. Für eine konkrete Gefährdung Annas in Mexiko würden Beweise fehlen. Die Menschen dort seien es sich gewohnt, mit Schutz- und Sicherheitsmassnahmen wie die Begleitung in die Schule oder Sicherheitsschleusen zu leben. Die fürsorgliche Mutter biete ihr eine kindgerechte Umgebung, in ihrer Freizeit könne sie Freunde treffen, schwimmen und tauchen.

Das Bundesgericht stösst den Entscheid um

Die Mutter focht den Entscheid gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer Tochter an und argumentierte, Beni Hess habe Anna mit Angst schürenden Schauermärchen gefüttert. Sie schildere die Zustände in Mexiko so stereotyp, als ob sie die Warnhinweise des Eidgenössischen Aussendepartments rezitieren würde. Es sei nicht zu erwarten, dass kriminelle Banden auf Annas Rückführung warteten, um sie zu verschleppen. Kurzum: In den Augen des Bundesgerichts fussten Annas Äusserungen auf Beni Hess’ manipulierenden und übertriebenen Schilderungen von Schiessereien und anderen Gewaltexzessen. Es aberkannte Anna eine selbstständige Willensbildung und wies das Obergericht an, die Rückführung einzuleiten.

Am 5. Mai 2015 überbrachte Grossmutter Martina Hess ihrer Enkelin in der Schule den Entscheid aus Lausanne. Das Mädchen brach vor den Augen ihrer Klassenkameraden zusammen. Der Lehrer berichtete von krampfhaftem und panischen Schreien und Weinen. «Diese Reaktion kam mir wie die eines Verurteilten vor, welcher erfährt, dass morgen der Tag der Hinrichtung ist», hielt er fest. Er taxierte Annas Ängste als authentisch und sah keine Anzeichen, dass sie von jemandem angewiesen worden war, sich auf eine bestimmte Weise zu verhalten.

Anna flieht mit ihrer Grossmutter nach Frankreich

Beni Hess brachte seine Tochter nach dem Zusammenbruch in die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Baden. So blieb sie vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Für Anna spitzte sich die Lage zu: Ihre Mutter war unterdessen in die Schweiz geflogen, um mit ihr heimzureisen. Dann holte Hess’ Vater seine Enkelin am 10. Mai im Spital ab, am folgenden Tag setzte sie sich mit ihrer Grossmutter mit dem Zug nach Frankreich ab. Die erste Nacht verbrachte das Duo bei einem Schwager der Grossmutter, ehe es zu einem Bekannten weiterzog. Anna und Martina Hess waren jetzt international zur Verhaftung ausgeschrieben.

Die Grossmutter hatte nie den Eindruck, etwas Kriminelles zu tun. Vielmehr wollte sie eine Zäsur schaffen, damit nachher die Behörden einlenken und Annas Wunsch nach einem Verbleib in der Schweiz respektieren würden. Während der Flucht versuchte Hess, Normalität im Ausnahmezustand herzustellen. Die ausgebildete Sekundarlehrerin unterrichtete Anna täglich während zwei Stunden, unternahm kleinere Ausflüge. Als Hauptmann im Militär weiss sie, wie man sich in aussergewöhnlichen Situationen organisiert. Nach 12 Tagen nahm die französische Polizei Martina Hess fest und beendete damit die Entführung, wie Staatsanwalt Christoph Decker in der Anklageschrift schreibt. Er wirft ihr vor, Anna ohne Rücksicht auf das Kindswohl aus ihrem Umfeld und der Schule herausgerissen und Kontakt zu ihrer Mutter untersagt zu haben.

Martina Hess verbrachte die Nacht nach der Festnahme in einem französischen Gefängnis, Anna im Kinderheim. Am folgenden Tag holten vier Aargauer Kantonspolizisten in zivil das Mädchen ab. Sie sicherten ihm zu, es zu ihrem Vater zu bringen, erinnert sich Anna. Stattdessen landete sie vorerst für zehn Tage in der Jugendabteilung der psychiatrischen Klinik Königsfelden, danach im Kinderheim Brugg. Das Obergericht brummte dem Vater und der Grossmutter ein Kontaktverbot auf. Beni Hess schmorte drei Tage, seine Mutter sogar dreieinhalb Wochen in Untersuchungshaft im Gefängnis Lenzburg.

Psychiater stellt fest: Anna kann reisen

Das Obergericht hatte unterdessen die Rückführung sistiert und bestellte ein Gutachten. Der Kinderpsychiater beschrieb Anna als ein für sein Alter «erstaunlich reifes und psychisch widerstandsfähiges Mädchen». Lange Zeit habe sie klar und bestimmt betont, sie würde sich mit Kratzen und Beissen gegen eine Rückführung nach Mexiko wehren. Erst am 17. Juni 2015 kam für sie eine vorübergehende Rückkehr bis Sommer 2016 in Frage – falls ihre Mutter dreifach unterschreibt, dass sie ab Sommer 2016 wieder in die Schweiz weilen dürfe. Der Psychiater diagnostizierte einen Loyalitätskonflikt.

Anna hegte keine feindseligen Gefühle gegenüber ihrer Mutter, wünschte sich, dass auch sie in die Schweiz ziehen würde. Der Kinderarzt sah keine medizinischen Hindernisse für eine Rückreise nach Mexiko. Er hielt indes fest, dass sie sich weiterhin gegen eine Rückführung wehren könnte und die Gefahr bestehe, dass sie aus dem Kinderheim ausreisse und zu ihrem Vater heimkehre oder sich in einer Kirche verstecke, um sich vor dem Zugriff der Polizei zu schützen. Anna gegen ihren Willen zu sedieren und in diesem Zustand auf die Reise nach Mexiko zu schicken, lehnte der Arzt aus kinderpsychiatrischer und ethischer Sicht strikt ab. Er empfahl dringend eine Mediation.

Nach Einnahme einer Pille im Flugzeug erwacht

Kontaktverbot hin oder her: Anna wollte weiterhin bei ihrem Vater in der Schweiz leben. Zu dessen 40. Geburtstag schrieb sie, sie liebe ihn ganz fest, sie würde viel weinen, sie könne nicht mehr, er solle sie aus dem Kinderheim herausholen. Die Lage spitzte sich zu, als Ende Juni auch ein Mediationsversuch scheiterte, den die Abteilung des Bundesamtes für Justiz angeordnet hatte, die für die Umsetzung des Haager Übereinkommens zuständig ist. Am 9. Juli, am Tag vor dem Abflug, teilte das Bundesamt der mexikanischen Partnerbehörde mit, Anna beharre darauf, in der Schweiz zu bleiben, sie könnte Widerstand leisten. Sobald das Bundesamt wisse, dass sich Anna im Flugzeug befinde, werde es das melden. Die Polizei holte Anna und ihre Mutter am 10. Juli vom Hotel im Kanton Thurgau ab.

Die Polizei, erinnert sich Anna, habe ihr gesagt, sie werde sie zu ihrem Vater fahren. Sie habe ihr eine Pille gegen Übelkeit überreicht. Anna erwachte erst wieder während des Rückfluges nach Mexiko. Für sie fühlte sich die erzwungene Rückkehr wie eine Entführung an. Beni Hess flog mit seiner Partnerin ebenfalls zurück nach Mexiko. Ein Jahr lang unterband seine Ex-Frau jeglichen Kontakt zu Anna. Sie durfte ihren Halbbruder erstmals sehen, als er bereits fünf Monate alt war. Die Lange entspannte sich am 15. Juni 2016. Annas Eltern einigten sich abermals auf das geteilte Sorgerecht. Unter der Woche sollte sie bei ihrer Mutter, am Wochenende bei ihrem Vater leben. Anna liebt ihre Mutter und verteufelt Mexiko nicht. Die Angst über die Sicherheitslage aber blieb ebenso wie der Wunsch, in die Schweiz zu ziehen. Die Mutter willigte nach wie vor nicht ein. Am 28. Januar 2018 kehrt sie nach einem Besuchswochenende nicht zur Mutter zurück.

Am 22. Februar überschlagen sich die Ereignisse. Anna und ihr Vater packen Hals über Kopf die Koffer, fliegen zuerst von La Paz nach Cancun, dann mit der Edelweiss Air nach Zürich. Die Zöllner stören sich nicht an Annas abgelaufenem Schweizer Pass. Und die Polizei, die nach Anna sucht, kann die Heimkehr nicht mehr vereiteln. Wegen des erneuten Abgangs ohne Segen der Mutter klagt der Staatsanwalt Beni Hess der mehrfachen Entführung an.

Das Bundesgericht hört jetzt auf Anna

Vorerst lebt Anna bei Beni Hess’ Partnerin und ihrem Halbbruder im sankt-gallischen Altstätten. Erneut strebt die Mutter die Rückführung an. Das St.Galler Obergericht lehnt das Gesuch ab, weil Anna wiederholt den Willen formuliert habe, bei ihrem Vater in der Schweiz zu leben. Dieses Mal bestätigt das Bundesgericht das Verdikt. Es attestiert der unterdessen zwölfeinhalbjährigen Anna genug Reife für ihren Entscheid. Auf zivilrechtlicher Ebene ist der Fall zugunsten von Beni Hess und Anna entschieden. Hätten die Richter in Lausanne drei Jahre zuvor auf das Mädchen gehört, wäre ihm das emotional belastende Hickhack erspart geblieben. Experten wie der emeritierte Zivilrechtsprofessor Andreas Bucher kritisierten immer wieder, das Bundesgericht trage dem Kindeswillen zu wenig Rechnung. Das Urteil im Fall Anna weckt bei ihm neue Hoffnung, dass die Position der Kinder gestärkt wird.

Unbeschwert beim Vater

Beni Hess ist mit seiner Familie nach Bremgarten zurückgekehrt. Er sorgt als Hausmann für die Kinder, seine Partnerin für das Einkommen. Anna besucht unter der Woche eine Privatschule im Kanton St.Gallen. Der Start ist ihr geglückt, schnell hat sie neue Freunde gefunden. Der Unterricht ist intensiver als in der früheren Heimat, langsam füllt sie die Lücken in Mathematik, welche das mexikanische Schulsystem hinterlassen hat. Im wöchentlichen Ju-Jitsu-Training eignet sich Anna die Kunst der waffenlosen Selbstverteidigung an. Dem Hobby Tauchen frönte sie schon im Verzasca- und im Maggiatal. Die Angst vor dem gewalttätigen mexikanischen Alltag ist einem glücklichen Familienleben in der Schweiz gewichen.

Beni Hess und seine Ex-Frau haben trotz aller Differenzen einen Weg gefunden, der Anna auch zu ihrer Mutter regelmässigen Kontakt ermöglicht. Schon zweimal hat sie sie in der Schweiz besucht, man tauscht sich regelmässig per Whatsapp aus. Der strafrechtliche Prozess gegen ihre Grossmutter und ihren Vater markiert für Anna das vorläufige Ende einer Leidensgeschichte mit Happy End. Der Staatsanwalt wirft Beni Hess vor, wissentlich und willentlich gehandelt zu haben, als er seine Tochter zweimal von Mexiko in die Schweiz brachte. Die beiden Entführungen entsprachen Annas Wille.

Hinweis *Name geändert

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Von arm bis reich: Die Lieblingsspielzeuge von Kindern
1 / 24
Von arm bis reich: Die Lieblingsspielzeuge von Kindern
JORDANIEN

Budget dieser Familie: 7433 US-Dollar pro Erwachsener im Monat.
Das Lieblingsspielzeug dieses Jungen: ein Stofftier.

Bild: Zoriah Miller for Dollar Street
quelle: zoriah miller for dollar street
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wenn man per Samenspende gezeugt wurde ...
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
24 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
paper
15.01.2020 06:46registriert Januar 2015
Kann jemand bitte die Männer, die ein Kind betäuben und gegen seinen Willen in ein Flugzeug setzten - und deren Auftraggeber - wegen Kindesentführung anzeigen und den Fall vor den europäischen Gerichtshof ziehen, wo die Kinderrechtskonvention noch etwas zählt?
3321
Melden
Zum Kommentar
avatar
*Diesisteinzensurportal*
15.01.2020 06:23registriert Oktober 2018
Der Richterspruch mag wohl recht gewesen sein aber keinesfalls richtig. Dass nun nach einer erfolgreichen Lösung des Konflikts der Staatsanwalt den Vater und die Grossmutter verurteilt sehen will mutet an wie ein schlechter Witz. Hoffentlich beweist der Richter dieses Mal mehr Fingerspitzengefühl.
1762
Melden
Zum Kommentar
avatar
Dummbatz Immerklug
15.01.2020 06:14registriert Februar 2016
Eine eindrückliche Geschichte... Enorm wie unverfroren man, und da sind nicht nur die Behörden gemeint, über die Meinung eines Kindes hinwegsetzt.
1584
Melden
Zum Kommentar
24
Schweizer ESC-Hoffnung Nemo leidet unter Online-Hass
Nemo reist für die Schweiz an den ESC nach Schweden – und hat reelle Chancen, das Ding zu gewinnen, wenn man den Umfragen Vertrauen schenkt. Doch dem musikalischen Multitalent macht derzeit etwas zu schaffen: Nemo leidet unter Online-Hass.

Nemo ist non-binär. Das gab der aus Biel stammende Musikstar im vergangenen November bekannt. Und genau aus diesem Grund erhält die Schweizer ESC-Hoffnung im Netz offenbar immer wieder Hassnachrichten. In einer Mitteilung auf Instagram wandte sich Nemo nun an die Öffentlichkeit.

Zur Story