Schweiz
Gender

Rente: Witwer gegenüber Witwen benachteiligt – EMRK rüffelt Schweiz

Keine Rente: Witwer gegenüber Witwen benachteiligt – EMRK rüffelt Schweiz

20.10.2020, 11:06
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Blick auf die Eingangsfassade des neuen Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR), der am 29. Juni 1995 offiziell eingeweiht wurde.Die Zustaendigkeit des EGMR erstreckt sich auf Faelle im  ...
Der EGMR.Bild: EPA DPA

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen, bei dem die Witwerrente nach dem Erreichen der Volljährigkeit der jüngsten Tochter aufgehoben wurde. Die Schweiz macht in diesen Fällen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen.

Der Mann hatte nach dem Tod seiner Ehefrau die beiden Kinder alleine grossgezogen und hatte eine Witwerrente erhalten. Die Aufhebung der Rente wäre nicht erfolgt, hätte es sich bei dem Witwer um eine Frau gehandelt. Der beschränkte Witwerrenten-Anspruch basiert auf der Überlegung, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt.

Diese Sichtweise entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten, hält der EGMR fest. Die Konvention sei ein «lebendiges Instrument», mit dem die Umstände unter dem aktuellen Blickwinkel behandelt werden müssten.

Bewusste Ungleichbehandlung

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Betroffenen im Mai 2012 mit der Begründung ab, der Gesetzgeber habe im AHV-Gesetz explizit eine geschlechtsspezifische Unterscheidung vorgenommen, die sich weder wegen biologischer noch anderer Verschiedenheiten ergebe.

Die Räte hätten somit bei der Regelung der Witwerrente bewusst eine dem Gleichstellungsgrundsatz und damit der Bundesverfassung zuwider laufende Bestimmung verabschiedet.

Das Bundesgericht wies in seinem damaligen Urteil jedoch auch auf die Botschaft des Bundesrates zur abgelehnten elften AHV-Revision hin. Der Bundesrat schrieb damals, das Gesetz zum Anspruch auf Witwerrente, wonach die Rente mit dem Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Kindes erlösche, widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann. (aeg/sda)

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Seth
20.10.2020 11:16registriert November 2018
Ich checks nicht ganz.
Wieso hat es eine bewusste Ungleichbehandlung im Gesetz? Bundesgericht, Bundesrat und der Gesetzgeber haben ja erkannt das es nicht mit der Verfassung zusammengeht, warum ist es trotzdem noch so?

Wenn ein Gesetz gegen ein Verfassungsgrundsatz verstösst, müsste das doch logischerweise obligatorisch angepasst werden?
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Pi ist genau Drei!
20.10.2020 11:41registriert Februar 2017
Gut gibts diese "fremden Richter". Ansonsten würde da wohl noch lange nichts laufen!
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Hierundjetzt
20.10.2020 11:21registriert Mai 2015
Auch schwule Ehepaare triffts doppelt negativ

Lesbische werden beide bevorzugt...

Mit „Ehe für alle“ Abstimmung für die Galerie ists eben noch lange nicht getan.
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